Existenzgründung im Handwerk
Businessplan kostenfrei erstellen
Als Grundlage für Verhandlungen mit Behörden, Banken und Geschäftspartner ist Ihr Businessplan das maßgebliche Dokument für Ihren Einstieg in die Selbständigkeit. In ausführlicher Darlegung der besonderen Anforderungen, die für Handwerksbetriebe in Deutschland gelten, haben wir Ihnen die wichtigsten Inhalte Ihres Businessplans zusammengefasst.
Ihren Businessplan benötigen Sie nicht nur im Zuge der Geschäftsaufnahme. Er dient Ihnen als Leitfaden für die wichtigen ersten 3 Jahre der Selbständigkeit. Auch später können Investitionsvorhaben und innerbetriebliche Erneuerungen dergestalt für externe Partner aufbereitet werden.
Meisterbrief ja oder nein?
Bei der Gründung eines Betriebs im Handwerk wird zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben unterschieden. Entsprechend unterscheiden sich auch die Gründungsvoraussetzungen.
Zulassungspflichtige Handwerke
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken zählen aktuell 41 Gewerke, wie z.B. Maurer, Maler und Lackierer, Dachdecker, Tischler, Elektrotechniker, Bäcker oder Friseure.
Für diese muss eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen werden. Diese kann dann erfolgen, wenn der Betriebsleiter (in der Regel sind das Sie als Gründer) die notwendigen Qualifikationsanforderungen erfüllt. In diesen Handwerksgewerben ist als Nachweis der Qualifikation ein Meisterbrief notwendig.
Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Für zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerke sind keine Qualifikationsnachweise nötig, um einen eigenen Betrieb zu gründen. Als Qualitätssiegel der eigenen Leistungen können diese dennoch einen Meisterbrief erwerben.
Zu den zulassungsfreien Handwerken zählen z.B. Fliesenleger, Uhrmacher, Goldschmiede oder Musikinstrumentenbauer. Zu den handwerksähnlichen Gewerben werden Kosmetiker, Bodenleger oder Maskenbildner gezählt.
Unabhängig von der Art des Handwerks ist aber grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Zudem ist die Anmeldung bei der Handwerkskammer verpflichtend. Die zulassungspflichtigen Handwerke werden in die Handwerksrolle aufgenommen, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe in ein separates Verzeichnis.
Rechtsform & Steuern
Für die Gründung Ihres Handwerksbetriebs sind verschiedene Rechtsformen denkbar. Je nach Ihrer persönlichen Gründersitaution, eventuell bestehenden Partnerschaften, Haftungsbereitschaft oder bevorzugter Besteuerung ergeben sich unterschiedliche Optionen.
Mögliche spezifische Anforderungen des Gesetzgebers an Ihre Unternehmensorgansiation sind abhängig von Ihrem tatsächlich ausgeübten Gewerbe. Hier sind z.B. besondere Anforderungen hinsichtlich Hygienevorschriften in einem Friseurgeschäft zu benennen, das Einhalten von Schutzvorschriften oder Gefahrenstoffverordnungen für z.B. das bauende und ausbauende Gewerbe oder Bestimmungen des Gesundheitsamts für verschiedene verarbeitende und handelnde Gewerbe.
Ihre zuständige Handwerkskammer unterstützt Sie z.B. bei der Erstellung individueller Aushänge in Ihrem Betrieb. So stellen Sie unter Ihren Mitarbeitern eine gleichsame Einhaltung sicher.
Bund und Länder unterstützen Existenzgründer mit einem umfangreichen Förderprogramm:
- das Darlehen für Gründer von Bund und KfW
- die Starthilfe der Agentur für Arbeit
- der Zuschuss für ALG II-Empfänger
Einkommen
Rund 3.000 Geschäftsführer aus 68 Branchen und fünf Wirtschaftszweigen befragte die Unternehmensberatung BBE Media im Dezember 2018 zu Ihren Jahreseinkünften. 111.821 EUR verdienten diese demnach durchschnittlich pro Jahr.
Die BBE-Studie dient gern als ein Ansatzpunkt zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts. Die Gerichte haben dies ausdrücklich zugelassen. Zusatzleistungen wie Tantieme, Pensionszusagen, sonstige Versorgungs- und Sparleistungen und Dienstwagen interessieren die Prüfer hier als "Gesamtvergütung" ganz besonders.
Beachten Sie daher bei der Gestaltung der Eigenvergütung einige Hinweise:
Gehalt
- alle Gehaltsbestandteile sollten schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden
- dazu zählen monatliches Festgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen, Prämien, Provisionen, Pensionszusagen, Versorgungsleistungen, steuerfreie Zuwendungen sowie ein privat genutzter Firmenwagen.
Nebenleistungen
- zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und GmbH müssen Nebenleistungen besonders vereinbart werden
- dazu zählen Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Hinterbliebenenversorgung, Mutterschutz bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen, Arbeitgeberbeiträge bei freiwilliger Weiterversicherung in der Sozialversicherung
Überstunden
- Gesonderte Vergütungen für Überstunden sind in der Regel tabu. Geschäftsführer werden als Führungskräfte in der Regel nicht nach Stunden bezahlt.
Tantieme
- Sie sollten auf Umsatztantieme verzichten, da diese steuerlich nur in sehr begrenztem Rahmen (zum Beispiel bei GmbH-Neugründung) anerkannt werden. Am Gewinn orientierte Erfolgsbeteiligungen sind die bessere Wahl.
- Das Verhältnis Festgehalt zu Tantieme sollte bei 75 zu 25 Prozent liegen. (nicht erfolgsabhängige Vergütung präferieren!)
- Der Bundesfinanzhof hat einen Anteil der Tantieme von bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses der GmbH jedoch bereits im Einzelfall als angemessen anerkannt: Bundesfinanzhof (Az. IR 24/02)
Pensionsvereinbarungen
- Pensionsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Neugründungen ist eine Wartezeit von 5 Jahren erforderlich. Sonst gelten 2-3 Jahre.
- Die vereinbarten Rentenbezüge dürfen 75 Prozent der Aktivbezüge nicht überschreiten. Vorsicht: Bei einem späteren Verkauf der GmbH stellt die Pensionszusage oft ein steuerliches Problem dar. Insbesondere sind Käufer nur zur Übernahme bereit, wenn die Pensionszusage „ausgelagert“ wird.
Absicherung
- Unabhängig vom tatsächlichen Gewerbe gelten Betriebshaftpflicht- und Inhalteversicherung als essentiell. Letztere hilft Ihnen, wenn Werkzeuge, Maschinen oder Baumaterialien durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel zerstört werden.
- Bei teuren Anschaffungen und schwerem Gerät kann eine Maschinenbruchversicherung angeraten sein.
- Sind Sie häufig mit ihren oder fremden Fahrzeugen samt Gerät im Einsatz, kommt eine Transportversicherung in Frage.
- Streitigkeiten mit Kunden oder Mitarbeiterin deckt eine Gewerberechtsschutzversicherung.