Unfallversicherung

Gegen Berufsunfälle, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheiten sind Angestellte in der Berufsgenossenschaft versichert. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Für einige Berufsgruppen gilt diese Versicherungspflicht jedoch auch während der Selbstständigkeit. Dies ist zumindest bis zu einer gewissen Einkommensgrenze der Fall.

Auf der anderen Seite haben Freiberufler und Gewerbetreibende die Möglichkeit, sich freiwillig in der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen zu versichern. Eine ausreichende Absicherung gegen Unfallrisiken ist dies jedoch in den meisten Fällen nicht.

An der Stelle sollte eine private Alternative ins Auge gefasst werden. Im Falle eines Unfalls trägt der Selbstständige die finanziellen Folgen sonst allein. Die private Unfallversicherung bietet dabei für relativ wenig Geld verhältnismäßig viel Versicherungsschutz und ist, anders als die gesetzliche Unfallversicherung, rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit, aktiv.

Versicherungsschutz wird zumeist weltweit gewährt. Wie der Name schon sagt, wird nach Unfällen gezahlt, nicht jedoch bei Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit. Bleiben als Folge eines Unfalls dauerhaft gesundheitliche Schäden zurück, wird die Invaliditätsleistung fällig. Eine Kapitalleistung kann schon bei einem Invaliditätsgrad von einem Prozent fällig sein. Zusätzlich ist es möglich eine Unfallrente zu vereinbaren. Diese wird in der Regel ab 50 Prozent Invalidität geleistet und ist als Option wenigstens für all diejenigen, welche keine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit besitzen, zu empfehlen.

Die Leistungen einer Unfallversicherung beschränken sich jedoch nicht nur auf den Invaliditätsfall. Vereinbart werden kann auch Übergangsgeld für lang anhaltende Unfallfolgen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit auf Tagegelder für die Dauer einer ärztlichen Behandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes. Auch vereinbar ist eine so genannte Todesfallleistung.

Für den Fall einer Invalidität lassen sich auch Mehrleistungen bzw. Progressionsstaffeln vereinbaren. Beträgt zum Beispiel die Versicherungssumme 100.000,- Euro, der Versicherte ist aber als Folge eines Unfalls zu 100 Prozent invalid, erhöht sich bei vereinbarter Mehrleistung die durch den Versicherer zu zahlende Summe zum Beispiel auf 200.000,- Euro.

Der zu zahlende Beitrag ist entscheidend vom Risiko der beruflichen Tätigkeit abhängig. Eine Unfallversicherung ersetzt keine Absicherung von Berufsunfähigkeit, sondern ist durch die Einmalzahlung im Versicherungsfall als Ergänzung zu sehen, um das Lebensumfeld an die neuen Gegebenheiten anzupassen.