Das Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld, der staatliche Zuschuss für dich als ALG II Empfänger für deinen beruflichen Neustart, mit allen Infos zu Inhalt, Beantragung, Höhe, Dauer. Darüberhinaus haben wir dir noch jede Menge Tipps zusammengestellt, von der Erstellung eines speziellen Businessplans bis hin zur individuellen Beratung für deine Existenzgründung.

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Das Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung des Jobcenter und kann für Arbeitslosengeld II Empfänger ausgegeben werden, die:

  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro pro Monat, aufnehmen oder
  • eine hauptberufliche Selbständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden planen.

Ziel der Leistung ist es die Hilfebedürftigkeit der Empfänger zu beenden und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Das Arbeitslosengeld II entstand 2005 aus der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Solltest du bisher nicht Bezieher von ALG II bzw. Hartz IV sein, klärst du am besten zunächst deinen Anspruch auf ALG II. Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

  • du hast keinen Anspruch mehr auf ALG I und dem damit zusammenhängenden Förderprogramm, dem Gründungszuschuss.
  • du bist hilfebedürftig, erwerbslos und zwischen 15 und 66 Jahre alt sind.
  • du giltst als erwerbsfähig, das heisst du stehst sofort oder in absehbarer Zukunft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Solltest du in einer Bedarfsgemeinschaft leben, so giltst du auch als erwerbsfähig, wenn mindestens eine Person der Gemeinschaft in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
  • du hast deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland.

Wie auch der Gründungszuschuss, ist das Einstiegsgeld eine „Kann-Leistung“. Die Bewilligung des Einstiegsgeld liegt im Ermessen des Jobcenter und ist daher kein einklagbarer Rechtsanspruch. Da das Einstiegsgeld als zweckgebundene Einnahme nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählt, unterliegt der Zuschuss auch nicht dem Progressionsvorbehalt und muss damit auch nicht versteuert werden.

Antragsteller des Einstiegsgeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Arbeitslosengeld II: du musst die Voraussetzungen für den Erhalt von ALG II erfüllen.
  • Beschäftigung: du planst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder eine
  • Existenzgründung, die du hauptberuflich ausüben willst.
  • Tragfähigkeit: Entscheidest du dich für eine hauptberufliche Selbständigkeit, so muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens nachgewiesen werden. Vorteilhaft für eine Bewilligung des Zuschusses sind bereits vorhandene Branchen- und Fachkenntnisse.

Unabhängig davon, wie du die Beendigung deiner Arbeitslosigkeit genau gestaltest, beide Möglichkeiten (Selbständigkeit und Beschäftigung) müssen in zeitlicher Nähe zum Antrag stehen und geplant werden.

Deinen Antrag auf Einstiegsgeld musst du bei deinem zuständigen Jobcenter stellen. Hier wird geprüft inwieweit die Förderung helfen kann, den Leistungsbezug des Antragstellers im Sinne des SGB II zu beenden und ob die Förderung notwendig ist, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Planst du eine Existenzgründung auf hauptberuflicher Basis, so wird zusätzlich dein Businessplan, also die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens geprüft. Ziel ist es auch hier, deine Hilfsbedürftigkeit langfristig zu beenden.

Dein Antrag auf Einstiegsgeld sollte aus folgenden Unterlagen und Nachweisen bestehen:

  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Einstiegsgeld: Den Antrag erhältst du bei deinem zuständigen Jobcenter.
  • Ein lückenloser Lebenslauf: Hier sind vor allem deine berufliche Ausbildung und deine fachlichen Qualifikationen für die angestrebte Tätigkeit bzw. Branche, in der die Selbständigkeit geplant ist, wichtig.

Bist du ein Antragsteller, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung plant, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Ein Arbeitsvertrag: Ist dein Wiedereinstieg in das Berufsleben geplant, muss der Start der neuen Tätigkeit unmittelbar bevorstehen. Das wird mit einem aktuellen Arbeitsvertrag nachgewiesen.

Für alle Antragsteller, die eine hauptberufliche Selbständigkeit planen, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Ein ausgereifter Businessplan: Ob dein Unternehmenskonzept einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden muss, entscheidet das zugewiesene Jobcenter.
  • Eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit deines Gründungsvorhaben: Die Kosten werden in der Regel vom Jobcenter übernommen.
  • ggf. eine Gewerbeanmeldung als Nachweis für deine bevorstehende Gründung

Ein positiver Bescheid über den Antrag auf Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter verlangt einen aussagekräftigen Businessplan. Hier geht es darum dein Gründungsvorhaben zu erklären und deine Geschäftsidee überzeugend rüberzubringen.

Damit du auf eine Bewilligung deines Antrags hoffen kannst, muss aber nicht nur deine Geschäftsidee bei deinem Fallmanager ankommen, auch du mit deiner entsprechenden Persönlichkeit musst überzeugen. Deine fachlichen Qualifikationen für die angestrebte Branche müssen dabei deutlich werden. Nur wenn der Leser das Gefühl hat, dass du mit deinem Gründungsvorhaben langfristig eine Arbeitslosigkeit verhindern kannst, wird er dir den Zuschuss auch befürworten.

Zusammenfassend sollte sich dein Businessplan auf folgende Punkte konzentrieren:

  • Eine ausführliche Beschreibung deines Gründungsvorhabens und der Geschäftsidee.
  • Eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung, ein Liquiditätsplan sowie eine Darlegung des zu erwartenden Umsatzes und eine Gewinnprognose für die kommenden drei Jahre.
  • Nachweise über deine fachlichen Qualifikationen für den Bereich der Tätigkeit.

Deinen Businessplan für Fördermittel solltest du speziell für die jeweilige Institution, in dem Fall das Jobcenter gestalten. Ausserdem gibt es Businessplan Muster für deine Branche oder wenn du mit einem Franchise durchstarten möchtest. Zusätzlich haben wir dir noch einmal alle wichtigen Hinweise zur Erstellung eines Businessplans zur Beantragung des Einstiegsgelds zusammengefasst.

Sobald dein Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt wurde, liegt auch die Festlegung der Höhe des Einstiegsgeld im Ermessen deines Jobcenters. Die Entscheidung wird auf Grundlage der Einstiegsgeld-Verordnung nach §16b SGB geregelt.

Es bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Bemessungsgrundlagen:

  • die einzelfallbezogene Bemessung
  • die pauschale Bemessung.

Bei der einzelfallbezogenen Bemessung werden zusätzlich zu deiner monatlichen ALG II Regelleistung ein monatlicher Grundbetrag, sowie weitere Ergänzungsbeträge gewährt. Der Grundbetrag deines Einstiegsgeld berechnet sich auf Grundlage des bisherigen monatlichen Regelbedarfs und darf maximal 50 Prozent dieser Leistung betragen. Den Ergänzungsbetrag „Arbeitslosigkeit“ kannst du als Antragsteller erhalten, wenn du dich bereits zwei Jahre oder länger in der Arbeitslosigkeit befindest. Die Höhe entspricht 20 Prozent der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Den Ergänzungsbetrag „Bedarfsgemeinschaft“ erhältst du nur, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Dabei wird dir je weiterer leistungsberechtigter Person der Bedarfsgemeinschaft, 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II zugesprochen.

Die pauschale Bemessung deines Einstiegsgeld wird im Normalfall nur an dich ausgegeben, wenn du zu einer besonders zu fördernden Personengruppe gehörst. Dabei geht es um die Eingliederung von Personen, die sich bereits seit sehr langer Zeit in der Arbeitslosigkeit befinden. In diesem Fall ist die Höhe gesetzlich nicht geregelt und wird vom zuständigen Jobcenter nach eigenem Ermessen festgelegt.

Unabhängig von der zu Grunde liegenden Bemessungsgrundlage, ist die Höhe des Einstiegsgeld derzeit bei 432 Euro gedeckelt.

Wenn du deinen Leistungsbezug durch eine Existenzgründung beenden willst, kannst du zusätzliche Zuschüsse in Form von Sachgütern oder Beratungsdienstleistungen, wie einer Gründungsberatung erhalten. Voraussetzung dafür ist die Höhe der zusätzlichen Investitionszuschüsse.  Welche bei maximal 5.000 Euro liegen darf und der selbständigen Tätigkeit dienen muss.

Die Leistungen durch das Einstiegsgeld werden für maximal 24 Monate gewährt, zu anfangs jedoch meist für einen Zeitraum von 6 Monaten. Anschließend kannst du einen Antrag auf Verlängerung stellen. Einmal bewilligt endet die Zahlung nicht mit Beendigung deiner Hilfebedürftigkeit, sondern wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums fortgesetzt.

Anders sieht es in den Fällen aus, wo du die geförderte Tätigkeit frühzeitig beendest. Liegt dieser Zeitpunkt also im Zeitraum der Förderung, musst du das zuständige Jobcenter informieren und die Zahlung deines Einstiegsgeldes wird beendet.

Es gibt auch noch andere Finanzierungsquellen, welche du unter Umständen parallel zum Einstiegsgeld beantragen kannst.

Bei der Beantragung von Fördergeldern solltest du dich vor Einreichen deines Businessplans ausführlich beraten zu lassen. Für einen erfahrenen Berater sind die Anforderungen des Jobcenters Tagesgeschäft. Aus diesem Grund kann dich dieser besser auf Eventualitäten der Antragstellung vorbereiten und noch auf individuell wichtige Punkte hinweisen. Über unseren Fördermittelcheck unterstützen wir dich bei der Suche nach dem passenden Berater zur Beantragung des Einstiegsgelds.

Weitere Infos zum Einstiegsgeld:

Dein Businessplan für das Einstiegsgeld

Ein guter Businessplan und etwas Hartnäckigkeit können dir als ALG2 Bezieher das Einstiegsgeld vom Jobcenter für deine Existenzgründung verschaffen. Wir zeigen dir, was die Besonderheiten bei der Beantragung des Einstiegsgeldes sind und was du bei der Erstellung deines Businessplanes unbedingt beachten solltest.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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