Die Konditionen zu Kredithöhe, Auszahlung und Rückzahlungsrichtlinien gelten nach Maßgabe der KfW wie folgt:
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel
- die Beantragung ist mehrmals möglich – bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- bei einer Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 100.000 Euro beantragen
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt. Anschließend erfolgt die Rückführung in gleichen monatlichen Raten zzgl. Zinsen auf den noch zu tilgenden Restbetrag
- der Kredit kann außerplanmäßig ganz oder teilweise getilgt werden, allerdings gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. (*Gebühr, die bei vorzeitiger Rückzahlung des Kreditbetrages als fällig definiert wird)
- Sie können Ihren Kredit innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abrufen
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank
- Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits
Laufzeit
Es werden Laufzeiten mit bis zu 5 Jahren und bis zu 10 Jahren angeboten.
Zinssatz
Der ERP-Gründerkredit StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
Auszahlung
Die Auszahlung der Kreditsumme kann ganz oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Kreditmittel sind spätestens 9 Monate nach Zusage der KfW abzurufen.
Sie können die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit dem individuellen KfW – Tilgungsrechner festlegen: Der Tilgungsplan ist Teil des Kreditvertrages und subsummiert alle vertraglich geregelten Fälligkeiten.
Sicherheiten
Die Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Als übliche Sicherheiten gelten Grundschulden, Sicherungsübereignungen von Maschinen, Forderungen, Bürgschaften etc..
Beihilferechtliche Regelungen
Mit dem KfW-StartGeld erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden. Der in der EU geltende Beihilfehöchstbetrag ist z.B. von der Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße und/oder dem Investitionsort abhängig.
Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionsrechner der KfW vorab berechnen Ob Sie dabei die geltenden Höchstwerte überschreiten, klären Sie in Abhängigkeit ihrer spezifischen Bedingungen mit Ihrem Finanzierungspartner. Detailierte Informationen zu Beihilfen finden Sie außerdem im ausführlichen KfW-Merkblatt.