· Existenzgründung Aktuell

Kommt die Wiedereinführung der Meisterpflicht noch 2019?

Mit über die Jahrzehnte wechselnder Priorität galt spätestens seit 1953 in Deutschland der „große Befähigungsnachweis“ oder die Meisterprüfung als unabdingbare Voraussetzung, um einen Handwerksbetrieb zu führen. 2004 im Zuge weitreichender Arbeitsmarktreformen wurde diese kategorische Forderung in 94 Gewerken auf nur noch 41 reduziert. Aktuell kommt erneut Bewegung in ein offensichtlich streitbares Thema. Vielleicht noch in diesem Jahr könnte die Meisterpflicht wieder verbindlich gelten. Wir versammeln die wichtigsten Argumente für und gegen eine Wiedereinführung und geben einen Überblick der betroffenen Berufe.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Die Meisterpflicht in Handwerksberufen und handwerksähnlichen Betrieben - Warum wurde sie eingeführt und was bedeutet sie?

Die Pflicht zum Meistertitel wurde 1953 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks festgeschrieben. Das Recht auf Betriebsgründung und Ausbildung war damit künftig ausschließlich nach erfolgreich abgeschlossener Meisterausbildung möglich.

Abschaffung der Meisterpflicht - Wieso wurde die Meisterpflicht 2004 abgeschafft?

Mit dem Ziel den Arbeitsmarkt zu beleben und mehr Unternehmensgründungen zu motivieren, beschloss 2004 die damalige Bundesregierung eine Lockerung der Meisterpflicht. Von bis dato 94 durch die Regelung erfassten Handwerksberufen entband man 53 Berufe. Bis zum heutigen Tag besteht somit Meisterpflicht in nurmehr 41 Handwerksberufen. Die Meisterpflicht gilt aktuell insbesondere nur noch für solche Berufsgruppen, die in der Ausübung ihres Handwerks nach Auffassung des Gesetzgebers eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben Dritter darstellen können.

Welche Berufe fallen aktuell unter die Meisterpflicht – Zimmerer, Elektrotechniker, Friseure u.v.m.?

Um einen Betrieb zu gründen, benötigen folgende Berufsgruppen nach wie vor den Meistertitel bzw. müssen unter Heranziehung geltender Ausnahmeregelungen einen Angestellten mit Meistertitel beschäftigen. Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung können auch andere Ausbildungen den Grad eines Meisters erfüllen.

1. Maurer und Betonbauer

2. Ofen- und Luftheizungsbauer

3. Zimmerer

4. Dachdecker

5. Straßenbauer

6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

7. Brunnenbauer

8. Steinmetz und Steinbildhauer

9. Stuckateure

10. Maler und Lackierer

11. Gerüstbauer

12. Schornsteinfeger

13. Metallbauer

14. Chirurgiemechaniker

15. Karosserie- und Fahrzeugbauer

16. Feinwerkmechaniker

17. Zweiradmechaniker

18. Kälteanlagenbauer

19. Informationstechniker

20. Kraftfahrzeugtechniker

21. Landmaschinenmechaniker

22. Büchsenmacher

23. Klempner

24. Installateur und Heizungsbauer

25. Elektrotechniker

26. Elektromaschinenbauer

27. Tischler

28. Boots- und Schiffbauer

29. Seiler

30. Bäcker

31. Konditor

32. Fleischer

33. Augenoptiker

34. Hörakustiker

35. Orthopädietechniker

36. Orthopädieschuhmacher

37. Zahntechniker

38. Friseure

39. Glaser

40. Glasbläser und Glasapparatebauer

41. Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik

Welche Berufe wurden 2004 von der Meisterpflicht entbunden? - Fliesenleger, Uhrmacher, Fotografen

In 53 Handwerks- und handwerksähnlichen Berufen wurde 2004 die Meisterpflicht aufgehoben. Der Beruf des Webers wurde zwischenzeitlich in das Berufsbild des Textilgestalters einbezogen. Daher enthält die folgende Liste aktuell noch 52 Gewerke ohne Meisterpflicht. Dazu zählen die folgenden Berufsgruppen:

1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

2. Betonstein- und Terrazzohersteller

3. Estrichleger

4. Behälter- und Apparatebauer

5. Uhrmacher

6. Graveure

7. Metallbildner

8. Galvaniseure

9. Metall- und Glockengießer

10. Schneidwerkzeugmechaniker

11. Gold- und Silberschmiede

12. Parkettleger

13. Rollladen- und Sonnenschutztechniker

14. Modellbauer

15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer)und Holzspielzeugmacher

16. Holzbildhauer

17. Böttcher

18. Korb- und Flechtwerkgestalter

19. Maßschneider

20. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)

21. Modisten

22. Segelmacher

23. Kürschner

24. Schuhmacher

25. Sattler und Feintäschner

26. Raumausstatter

27. Müller

28. Brauer und Mälzer

29. Weinküfer

30. Textilreiniger

31. Wachszieher

32. Gebäudereiniger

33. Glasveredler

34. Feinoptiker

35. Glas- und Porzellanmaler

36. Edelsteinschleifer und -graveure

37. Fotografen

38. Buchbinder

39. Drucker

40. Siebdrucker

41. Flexografen

42. Keramiker

43. Orgel- und Harmoniumbauer

44. Klavier- und Cembalobauer

45. Handzuginstrumentenmacher

46. Geigenbauer

47. Bogenmacher

48. Metallblasinstrumentenmacher

49. Holzblasinstrumentenmacher

50. Zupfinstrumentenmacher

51. Vergolder

52. Schilder- und Lichtreklamehersteller

Warum soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden – Qualität muss gelten!

Seit Wegfall der Meisterpflicht im Jahr 2004 ist die Zahl von Unternehmensgründungen besonders im Bereich der Einzelunternehmen in den von der Meisterpflicht befreiten Berufen stark gestiegen. Gleichzeitig sanken die Ausbildungszahlen in allen Berufen, noch stärker jedoch ebenfalls in den von der Meisterpflicht befreiten Berufsgruppen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Handwerker ohne Meisterpflicht für eine Ausbildungsberechtigung mit höheren Kosten rechnen müssen. Befürworter einer Wiedereinführung wollen genau an diesen beiden Punkten ansetzen.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht - Was fordern Befürworter und Gegner?

Zu den prominenten Befürwortern einer Wiedereinführung zählen Politiker der bayrischen Landesregierung, sowie vereinzelt Antragsteller aus den Bundestags-Fraktionen von AfD und FDP. der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Unter den Gegnern firmieren sich Vertreter aus den kleineren Parteien, die Monopolkommission und der Berufsverband unabhängiger Handwerker (BUH).

Was sind die Pro- und Contra-Argumente zur Wiedereinführung?

Pro Wiedereinführung der Meisterpflicht

  • Schaffung eines einheitlichen Handwerks
  • Verbesserung der Qualität im Handwerk durch verbindliche Standards
  • Erhöhung der Ausbildungsquote und Verbesserung der Ausbildungsqualität im Handwerk
  • Höherer Verbraucherschutz und Garantieleistung (kein Pfusch!)
  • Förderung von kleinbetrieblichen Strukturen, die ihr Handwerk generationenübergreifend weitergeben (der Meister und sein Lehrling)

Contra Wiedereinführung der Meisterpflicht

  • Freiwilligkeit statt Zwang
  • Anerkennung handwerklicher Ausbildungsleistungen als Zulassung für Fachhochschul- und Hochschulstudiengänge
  • Meisterbrief garantiert keine Qualität, ist nur Formalie im Gründungsverfahren
  • Wiedereinführung der Meisterpflicht verstärkt den Handwerker-Mangel nur noch mehr; weniger als 40% der ausgebildeten Handwerker verbleiben im Handwerk – Verbesserung der Arbeitsbedingungen, statt Wiedereinführung der Meisterpflicht
  • Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Handwerker mit Meistertitel
  • Klarere Preis-/Leistungsdifferenzierung ohne die Meisterpflicht; der Kunde zahlt lieber den Gesellenpreis, als den Meisterpreis
  • In einigen Berufsgruppen (z.B. Gebäudereiniger) hat der Wegfall der Meisterpflicht dazu geführt, dass die Branche eine positive Expansion erlebt hat.

Was passiert nun? - Kommt sie oder kommt sie nicht die Meisterpflicht?

Nachdem die bayrische Landesregierung einen Antrag auf Ausweitung der Meisterpflicht im Bundesrat gestellt hatte, stand das Thema auf Wunsch von AfD und FDP im Dezember 2018 auch im Bundestag auf der Tagesordnung. Im Wirtschaftsministerium wird nun aktuell über die einzelnen vorgebrachten Argumente beraten und entsprechende Experten-Anhörungen vorbereitet. Dem Prozess regulär folgend könnte ein mögliches Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht bereits im Herbst verabschiedet werden. Der dort gefundene Beschluss würde dann ab dem 1. Januar 2020 geltendes Recht. Aktuelle News hierzu veröffentlichen wir zum gegebenen Zeitpunkt erneut an dieser Stelle.

Denken Sie daran...

Bevor Sie eine Gründung im Handwerk planen, sollten Sie die jeweils für Sie geltende Handwerkskammer hinsichtlich der Meisterpflicht und möglicher Ausnahmeregelungen kontaktieren. Die Gründung im Handwerk ist mit eigener Idee oder vielfältigen Franchise-Systemen möglich. Nach der Erstellung eines Geschäftsplans ergeben sich solide Fördermöglichkeiten.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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