· Existenzgründung Aktuell

Selbstständig machen als Subunternehmer?

Aufträge als Subunternehmer auszuführen ist in der Bau- und anderen Branchen sehr üblich. Wir erklären, wie das Subunternehmer-Sein funktioniert und welche Vorteile es hat. Außerdem zeigen wir, welche Kosten Subunternehmen haben und wie man mit Hauptauftraggebern umgeht, die wegen angeblicher Mängel nicht zahlen.

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Subunternehmer im Handwerk

Eine Möglichkeit sich selbstständig zu machen, ist als sogenannter Subunternehmer. Subunternehmen sind oft im Handwerk anzutreffen, vor allem im Baugewerbe, außerdem in der Logistik, dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Dienstleistungssektor.

Üblich ist der Einsatz von Subunternehmern aus verschiedenen Gründen: Sei es, um bei schwankender Auftragslage auch größere Aufträge zu bearbeiten, sei es, weil Spezialisten gefragt sind. Was heißt es aber, als Subunternehmer tätig zu sein und welche Vorteile bringt die Existenzgründung als Subunternehmer mit sich? Und worauf muss man achten, wenn man sich auf diese Art selbständig macht?

Verhältnis von Auftraggeber, Hauptauftragnehmer und Subunternehmer

Als Subunternehmer erbringt man Leistungen im Auftrag von anderen Unternehmen und ist dabei vertraglich an den Hauptauftragnehmer, auch Generalunternehmer genannt, gebunden. Mit dem eigentlichen Auftraggeber besteht für das Subunternehmen keine Geschäftsbeziehung. So engagiert beispielsweise ein Bauherr ein Bauunternehmen für den Innenausbau des Hauses. Das Bauunternehmen vergibt wiederum einzelne Leistungen, wie die Elektroinstallation oder Malerarbeiten an Subunternehmer.

Leistungen, die ein Subunternehmen erbringt, werden mit dem Hauptauftragnehmer in einem Werk- oder Dienstleistungsvertrag geregelt. Hier halten die Vertragspartner fest, zu welchen Konditionen die Leistung erbracht wird. Der Subunternehmer ist rechtlich selbständig und wirtschaftlich unabhängig vom Generalunternehmer.

Vorteile der Existenzgründung als Subunternehmer

Vorteilhaft bei der Arbeit als Subunternehmer ist vor allem, dass man sich bei vorhandenen Kontakten mit Hautpauftragnehmern nicht um die Auftragsbeschaffung an sich kümmern muss. Gerade für Existenzgründer ist die Arbeit als Subunternehmen hilfreich, um sich einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Auch wer nur wenig Energie ins Marketing für das eigene Unternehmen stecken will, dem kommt eine Tätigkeit als Subunternehmer oft gelegen.

Allerdings ist der Subunternehmer auch immer abhängig vom Hauptauftragnehmer. Ratsam ist es daher, sich nach mehreren Generalunternehmern umzusehen, um sich abzusichern und Schritt für Schritt eigene Aufträge zu generieren. Auch sind Generalunternehmer daran interessiert, dass Subunternehmer mehr als einen Auftraggeber haben, damit nicht der Verdacht auf Scheinselbständigkeit aufkommt.

Kosten kalkulieren als Subunternehmer

Da Subunternehmen auch beauftragt werden, damit sich der Hauptauftragnehmer Mitarbeiter mit allen anfallenden Lohnnebenkosten und Arbeitnehmerrechten spart, sollten Subunternehmer genau prüfen, auf welche Preise und Konditionen sie sich für das Erledigen eines Auftrags einlassen. Oftmals sind die Margen für Subunternehmer nämlich eher gering.

Subunternehmer sollten dabei bedenken, dass sie alle Kosten tragen, die bei Unternehmern normalerweise anfallen. Das sind beispielsweise Steuern, Mitgliedsbeiträge bei der IHK etc., Kranken-, Renten- und andere betriebliche Versicherungen sowie weitere Betriebskosten. Es kann vorkommen, dass die Angebote der Hauptauftragnehmer an Subunternehmen so gering ausfallen, dass Subunternehmer lieber die Finger davon lassen.

Was tun, wenn Hauptauftragnehmer nicht zahlt

Als Subunternehmer tragen Sie wie jeder Selbständige das Risiko, dass ihr Auftraggeber nicht zahlt. In diesem Fall ist das der Generalunternehmer. Er kann unter Umständen versuchen, angebliche Mängel an der erbrachten Leistung geltend zu machen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, beim Hauptauftragnehmer Auskunft einzufordern, ob der ihm erteilte umfangreichere Auftrag schon abgenommen und bezahlt worden ist.

Diese Auskunft sollten Subunternehmer am Besten schriftlich einfordern und auch eine Frist setzen. Hat der Auftraggeber die Gesamtleistung abgenommen und dem Generalunternehmer die Rechnung gezahlt, sind die Mängelanzeigen des Generalunternehmens und damit der Grund der Nichtzahlung nicht gerechtfertigt.

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Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.

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