Dass eine Insolvenz in jedem Fall für alle Beteiligten, ob für Geschäftsführer oder Angestellte, eine eher unschöne Angelegenheit ist, das ist klar. Noch klarer ist jetzt aber auch die Haftung von GmbH-Geschäftsführern im Insolvenzfall, wie ein Urteil des Finanzgerichtes in Köln vom 31.3.2009 deutlich macht.