Änderungen für Unternehmer zum Jahr 2014
Auch zum Jahr 2014 gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen auf die (auch angehende) Unternehmer achten müssen. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Umstellung auf das sog. SEPA-Zahlungsverfahren. Zum ersten Februar müssen zwingend alle Rechnungen und Banküberweisungen auf dieses Verfahren umgestellt worden sein.
Weitere Änderungen für Unternehmer zum Jahr 2014:
- Mit dem neuen Jahr gilt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Rumänien und Bulgarien.
- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 8354 Euro. Wer ein geringeres Jahreseinkommen hat, muss im Jahr 2014 keine Steuern zahlen.
- Der Mindestlohn für Zeitarbeiter steigt.
- Die Künstlersozialabgabe steigt auf 5,2 Prozent. Diese Abgabe müssen Betriebe bezahlen, wenn sie selbstständige Grafiker, Webdesigner oder Texter beauftragen.
- Die Sachbezugswerte steigen auf monatlich 229 Euro.
- Die Deutsche Post erhöht ihr Porto auch für die Geschäftspost.
- Der Kinderfreibetrag steigt auf 4440 Euro.
- Die Beitragsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Osten auf 5000 Euro und im Westen auf 5950 Euro.
- Die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen auf 4050 Euro im Monat.
- Auf der Grundlage der Steigerung der Hartz 4 Sätze steigt auch das Einstiegsgeld für Gründer.
- Die aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz entstehende Energieumlage steigt.