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Unternehmer interessiert SEPA nicht

Die SEPA-Zahlungsverfahren werden im deutschen Raum noch kaum genutzt. Der SEPA-Anteil der in Deutschland getätigten Überweisungen liegt gerade mal bei 14 Prozent. „Jetzt ist in Deutschland ein echter Endspurt fällig“, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Denn wenn Unternehmer bis zum 1. Februar nicht auf SEPA umstellen, drohen Liquiditätsengpässe und zusätzliche Kosten.

Die SEPA-Zahlungsverfahren werden im deutschen Raum noch kaum genutzt. Der SEPA-Anteil der in Deutschland getätigten Überweisungen liegt gerade mal bei 14 Prozent. Bei den Lastschriftverfahren sind es verschwindend geringe 0.68 Prozent. „Jetzt ist in Deutschland ein echter Endspurt fällig“, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Denn wenn Unternehmer bis zum 1. Februar nicht auf SEPA umstellen, drohen Liquiditätsengpässe und zusätzliche Kosten.

„Wenn Unternehmen bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungstermin nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Dies gilt nicht nur für Diejenigen, die bei der SEPA-Umstellung hinterherhinken, sondern auch für deren Geschäftspartner, Beschäftigte oder Kunden“, so Thiele.

Was ist SEPA überhaupt?

Mit einer SEPA-Überweisung kann seit 2008 Geld mit einen einheitlichen Standard innerhalb der EU sowie zusätzlich nach Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz überwiesen werden. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriftverfahren unterscheiden sich zu den bis jetzt üblichen Überweisungen und Lastschriftverfahren nur durch unterschiedliche Zahlencodes.

So muss zukünftig auch auf innerdeutschen Überweisungen der IBAN (internationale Kontonummer) und der BIC (internationale Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers und der eigene IBAN vermerkt werden. Den IBAN und den BIC findet man auf der Rechnung des Geschäftspartners. Den eigenen IBAN findet man auf den eigenen Kontoauszügen.

Was müssen Unternehmer bei SEPA beachten?

„Bis zum 1. Februar 2014 müssen Banken, Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen voll SEPA-fähig sein. Dies ist Gesetz.“ So Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.

Unternehmer sollten die Arbeitstage bis zum 1. Februar nutzen, um frühzeitig auf das neue System umzustellen. So bleibt noch Zeit eventuelle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Banken kurz vor der gesetzlichen Frist viele Anfragen von Unternehmern zu SEPA bekommen werden. Gut, wenn man dieser Fragewelle voraus ist.

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Sven Philipp