Kostendeckung

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Der Begriff Kostendeckung liegt vor, wenn ein Bezugsobjekt die ihm zugewiesenen Kosten durch die eigenen Umsätze erwirtschaftet. Die Bezeichnung Kostendeckung erklärt also das Verhältnis von Einnahmen zu Kosten.

Möchte man sich bei der Kostendeckung prozentual ausdrücken dann spricht man vom Kostendeckungsgrad. Ist der Kostendeckungsgrad größer als 100 Prozent entsteht Gewinn. Ist der Kostendeckungsgrad unter 100 Prozent ensteht ein Verlust. Eine wichtige Frage dabei ist aber ob mit Vollkosten oder Teilkosten gerechnet werden kann. Die Kostendeckung kann nach einer Existenzgründung z. B. einer Mini GmbH wichtiger Indikator werden. In keinem Businessplan sollte dieser Punkt fehlen.

Das Prinzip der Kostendeckung ist im Abgabenrecht auf kommunaler Ebene ein Gebührengrundsatz. Nach diesem Grundsatz decken die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren die voraussichtlichen Kosten der in Anspruch genommenen Leistung. Diese sollten aber nicht überstiegen werden. Jedes Unternehmen, welches nach Gewinn strebt, wird versuchen Absatzpreise und Absatzmengen am Markt zu erwirtschaften, die zumindest die Deckung der gesamten Kosten eines Unternehmens gewährleisten. Dies kann auch nach einer Existenzgründung das primäre Ziel sein. Der Businessplan sollte dann darauf ausgerichtet werden.