Bar eröffnen: Die Checkliste für Ihre Gründung
Businessplan kostenfrei erstellen
3-Punkte Checkbox zur Gründung als selbständiger Barkeeper
1. Gründerprofil:
Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?
2. Businessplan:
Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
3. Finanzplan:
Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
1. Gründerprofil: Erfülle ich alle persönlichen und rechtlichen Anforderungen?
Ausbildung: Gastronomische Fachkraft Ja oder Nein?
Der Gesetzgeber verlangt keine besondere berufliche Qualifikation für selbständige Barbetreiber. Es empfiehlt sich jedoch dringend die private Weiterbildung zum Barkeeper zu absolvieren bzw. eine vergleichbare gastronomische Qualifikation vorweisen zu können.
Gaststättenkonzession: Sind alle Unterlagen vollständig?
Ihre fachliche und persönliche Kompetenz als selbständiger Barbetreiber prüft das Ordnungsamt anhand folgender einzureichender Unterlagen:
- ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erteilt durch Einwohnermeldeamt oder online durch das Bundesamt für Justiz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt durch das Finanzamt
- Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
- Gaststättenunterrichtung (§4 Gaststättengesetz) der Industrie- und Handelskammer (IHK) sofern Sie über keine gastronomische Ausbildung verfügen, die noch nicht zu lange zurückliegt; Erkundigen Sie sich nach den in Ihrem Bundesland jeweils geltenden Bedingungen.
- Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag Ihrer Standort-Immobilie (Freigabe des Grundrisses durch das zuständige Bauaufsichtsamt muss beigefügt werden; Beachten Sie die für den Ausschank alkoholischer Getränke geltende grundsätzliche Toilettenpflicht mit den dafür vorgesehenen baulichen Vorschriften (nach Geschlechtern getrennt; Vorräume mit Waschbecken) bereits bei Standortwahl und spätestens bei Renovierungsarbeiten.
Sollte Ihre Bar einen Außenbereich haben, müssen Sie hierfür einmalig eine erweiterte Gaststättenerlaubnis beantragen und für jede kommende Saison eine neue Sondernutzungserlaubnis.
Rechtsform gewählt?
Gründen Sie allein, empfiehlt sich aus Haftungsgründen die Wahl einer GmbH (die sogenannte 1-Mann-GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG). In beiden Gesellschaftsformen ist die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt. Gründen Sie im Team, haben Sie weitere Möglichkeiten, Ihre Rechtsform zu wählen. Denkbar sind
- Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG sowie
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, Limited, UG oder die AG
Gewerbe anmelden
Haben Sie Ihre Rechtsform gewählt, können Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Alle weiteren Behörden (Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft etc.) informiert das Gewerbeamt automatisch.
Mitarbeiter angemeldet?
Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Agentur für Arbeit dem Sozialversicherungsträger gegenüber kenntlich machen. Hierfür stellen Sie online den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer.
Gleiches gilt für die gesetzliche Unfallversicherung. Damit Ihre Mitarbeiter versichert sind, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anmelden.
GEZ/GEMA-Gebührenpflicht beachtet?
Wenn Sie in Ihrer Bar durch Erstgeräte, Leinwandprojektionen oder Internetdienste Radio oder Fernsehprogramme nutzen, sind Sie als Betreiber GEZ-Gebührenpflichtig. Die tatsächliche Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl laufender Betriebe und der Zahl der Beschäftigten.
Lizenzrechte sichert sich außerdem die GEMA. Wenn Sie also Musik abspielen, bedarf dies einer Genehmigung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr. Diese fällt unterschiedlich aus je nach Art der Nutzung und Größe des gastronomischen Unternehmens. Erkundigen Sie sich im Online-Kundencenter nach den für Sie möglichen Tarifoptionen.
Auszeichnugspflichten beachten!
Als Barbetreiber unterliegen Sie den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV). Diese verpflichtet Gastronomen dazu Ihr gesamtes Angebot preislich in der Form geltender Endpreise auszuzeichnen. (z.B. inklusive Mehrwertsteuer). Außerdem muss ein Preisverzeichnis als Aushang der Getränke- und Speisekarte im Eingangsbereich gut sichtbar angebracht werden.
Aushangpflichten beachten!
Als Barbetreiber unterliegen Sie der Aushangpflicht für gastronomische Betriebe. Folgende Gesetze und Vorschriften müssen Sie Ihren Mitarbeitern frei zugänglich bereitstellen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsgerichtgesetz
- Betriebsvereinbarungen
- Jugendschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (verpflichtend für Betriebe mit mindestens einem jugendlichen Angestellten)
- Mutterschutzgesetz (verpflichtend für Betriebe, die mindestens 3 Frauen beschäftigen)
- Zutreffende Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- Zutreffende Unfallverhütungsvorschriften
2. Businessplan: Ist mein Businessplan vollständig und fehlerfrei?
Die Glaubwürdigkeit Ihres Gründungsvorhabens insbesondere in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Finanzierungspartnern unterstreichen Sie mit einem lückenlosen Businessplan. Er dient Ihnen außerdem als Leitfaden während der ersten drei Jahre Ihrer Geschäftstätigkeit. Gerade in Bezug auf Ihre Umsatz- und Finanzplanung können Sie sich hier immer rückversichern und behalten Ausgaben im Überblick.
3. Finanzplan: Kann ich mein Gründungsvorhaben finanzieren?
Ihr Finanzplan dient Ihnen
- als Leitdokument für die wichtigsten Gründungskosten
- als Umsatzplanung und Rentabilitätsvorschau der ersten drei Geschäftsjahre
Um Finanzierungspartner von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen, bedarf es einer soliden Planung aller Gründungs- und laufenden Kosten bei gleichzeitig zu erwartender Umsatzvorschau.
Berechnen Sie zunächst alle Gründungskosten, die im Vorfeld der Eröffnung anfallen und vorfinanziert werden müssen. Stellen Sie diese den laufenden Kosten gegenüber, die mit Geschäftsaufnahme hinzukommen, um Ihren tatsächlichen Kapitalbedarf zu ermitteln. Kalkulieren Sie nicht zu knapp und nicht zu optimistisch. Die geschätzte Investitionssumme für die Eröffnung einer Bar bewegt sich im sechsstelligen Bereich.
Zu den relevanten Gründungs- und laufenden Kosten, die Sie erfassen müssen, zählen
Gründungskosten:
- Kosten für Renovierung beziehungsweise behördengerechter Umbau der Räumlichkeiten
- Kosten für Einrichtung und Ausstattung
- Materialeinsatz als Grundstock an Getränken und Lebensmitteln
Laufende Kosten:
- Personalkosten
- Lebenshaltungskosten als Gründer
- Kosten für Miete, Strom
- Beiträge Berufsgenossenschaft und IHK
- Versicherungen
- Kosten für Kredittilgung und Zinsen
- GEMA-Gebühren
- Unvorhergesehene Ausgaben: z.B. Reparaturen
Bild-Urheber:
iStock.com/santypan