Zuschüsse in Hamburg

Programm für Innovation (PROFI) der Hamburgischen Investitions- und Förderbank

Im Programm für Innovation (PROFI Standard) vergibt die IFB Hamburg Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungs- (F & E) - Projekte mit realistischen Marktchancen. Bei einer durchschnittlichen Förderquote zwischen 25 und 80 % in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Projektinhalten können bis zu 500.000 EUR bewilligt werden. Das Angebot richtet sich an Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien.

Ein weiteres Förderprogramm der IFB Hamburg, das Gründer mit innovativen, insbesondere digitalen Vorhaben unterstützt, ist InnoFounder. Die IFB vergibt hier personengebundene Zuschüsse an aussichtsreiche StartUps in Hamburg in der Vorgründungs- und Gründungsphase. Über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt können max. 75.000 EUR pro Gründungsvorhaben bewilligt werden. Darüber hinaus kann ein personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 EUR pro Monat/Person bei Vollzeittätigkeit gewährt werden.

Dritte Säule der Gründungsförderung für innovative Geschäftsideen ist das Förderprogramm InnoRampUp. StartUps können hier bis zu zwei Jahre nach ihrer Gründung Zuschüsse für sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen, erhalten. Ausgaben für Personal, Material, Infrastruktur oder Marketing werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Pro StartUp können bis zu 150.000 EUR Fördersumme bewilligt werden.

Weitere Einzelheiten zur Antragstellung in den jeweiligen Programmen erfahren Sie in den Programmbeschreibungen auf der Homepage der IFB Hamburg.

Bundesweite Zuschüsse für Gründer und junge Unternehmen

Das bundesweite Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind und fördert die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen für die Klärung aller unternehmerischen Fragen im Tagesgeschäft.

Zuschüsse der Agentur für Arbeit bei geplanter Selbständigkeit

Sollten Sie aus bestehender Arbeitslosigkeit heraus die Selbständigkeit anstreben, können Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss beraten. Diese Möglichkeit können Sie nutzen, wenn Sie ALG-I beziehen.

Bei Erhalt von ALG-II haben Sie ebenfalls die Möglichkeit staatlicher Zuschüsse. Sofern Sie eine hauptberufliche Gründung anstreben, kann das Einstiegsgeld ihre Startfinanzierung sein. Besprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter die Voraussetzungen ihrer Antragstellung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Behörden.