Unternehmernews der Woche 50/2018
Gründungen in Kultur- und Kreativwirtschaft gehen zurück
Musik, Kunst, Design und Presse, aber auch die Software-und Games-Industrie fallen unter die Kultur- und Kreativwirtschaft, so wie sie das Bundeswirtschaftsministerium versteht. Die Gründerzahlen gehen gemäß des gesamtwirtschaftlichen Trends zurück. Warum die Games- und Software-Industrie sowie der Architekturmarkt in der Branche eine Ausnahme bilden, erfahren Sie hier in unserem Artikel zum Monitoringbericht 2018 des BMWi.
Was wird nach einem Brexit mit deutschen Limiteds?
Seit dem 25. November existiert ein Brexit-Vertrag. Ob die Briten Ende März 2019 mit diesem Vertrag geordnet oder mit einem harten Brexit aus der EU aussteigen werden – in jedem Fall müssen Betreiber der britischen Rechtsform Limited mit Hauptverwaltung in Deutschland sich um die Umwandlung ihres Unternehmens kümmern. Lesen Sie hier mehr zu Limiteds beim Brexit.
Online-News der Woche
Apple Pay ist nun auch in Deutschland verfügbar, Amazon testet eine kleine Version der Amazon Go-Supermärkte offenbar für den Einsatz an Flughäfen, Microsoft bringt das UX-Analyse-Tool Clarity für Bing heraus und Deutschland büßt seinen Platz unter den Top 10 im Onlineshopping ein. Mehr dazu lesen Sie in unseren Online News der Woche.
Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp
IT-Freelancer mit ihrer Selbständigkeit sehr zufrieden
77 Prozent der solo-selbständigen IT-Spezialisten sind mit ihrer Arbeit sehr zufrieden, womit sie andere Berufstätige in puncto Zufriedenheit mehr als dreifach überflügeln. Das ergab eine Allensbach-Studie unter 1.800 IT-Freelancern, die der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit in Auftrag gegeben hatte. 96 Prozent der IT-Leute würden sich wieder selbständig machen, wenn sie wählen müssten. Unzufrieden sind sie vor allem mit der unklaren Rechtslage in Bezug auf Scheinselbständigkeit, ist in einer Presseerklärung des Berufsverbandes zu lesen.
Zum Jahresende Rechnungen geltend machen, bevor sie verjähren
Das Jahresende ist eine gute Zeit, um offene Forderungen zu überprüfen und vor allem, ob sie mit dem Jahreswechsel verjähren. In der Regel können Gläubiger nach Ablauf einer meist dreijährigen Verjährungsfrist ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Um die Verjährung einer Forderung zu hemmen, können sie aber z.B. per Klage oder Mahnbescheid ihre Ansprüche geltend machen. Wenn ein Schuldner eine Abschlagszahlung anerkennt, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen, erklärt das Handwerk-Magazin.
Höherer Mindestlohn: Weniger Stunden für Minijobber
Wer Minijobber beschäftigt, die bis zur 450-Euro-Grenze verdienen, muss im neuen Jahr ihre monatliche Arbeitszeit um zwei Stunden verkürzen. Lag die monatliche Stundengrenze für Minijobber mit dem bisherigen Mindestlohn bei 50,9 Stunden, sinkt sie ab 2019 mit dem Mindestlohn von 9,19 Euro auf 48,9 Stunden. Für die Kontrolle ist hierzulande der Zoll zuständig. Die Behörde kann dazu Mitarbeiter befragen und Lohnunterlagen sowie Arbeitszeitaufzeichnungen kontrollieren, berichtet Handwerk.com.