Unternehmernews der Woche 41/2019
Wir können Ökonomie besser: Entrepreneurship Summit 2019
Den 19. und 20. Oktober sollten sich Gründer und KMU im Kalender anstreichen. Unter dem diesjährigen Motto “Wir können Ökonomie besser” findet bereits zum 11. Mal der Entrepreneurship Summit im Henry-Ford-Bau in Berlin statt. Die von der Stiftung Entrepreneurship ausgerichtete Gründerkonferenz widmet sich in Panels, Diskussionen und Workshops allen wichtigen Gründerthemen. Der Fokus der Veranstaltung liegt auf dem Thema Nachhaltigkeit in einem Wirtschaftssystem, das allen Teilnehmern Mehrwerte verschafft. Wir geben Ihnen einen Einblick in das diesjährige Programm.
Finanzierung ohne Sicherheiten: So gelingt Ihr Bürgschaftsantrag
Die insgesamt 17 bundesdeutschen Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sicherten im Jahr 2018 fast 6.000 Finanzierungsvorhaben ab. Das hierbei übernommene Bürgschafts- und Garantievolumen lag bei über 1,1 Mrd. EUR. Bürgschaften sind ein erfolgreiches Instrument einer Kombination aus Selbsthilfe und Staatshilfe, dass insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen soll. Dennoch scheitern viele Unternehmer immer noch bereits im Vorfeld der Verhandlungen. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehler im Zuge der Antragstellung für eine Bürgschaft und wie Sie diese vermeiden können.
Franchise Check mit fe!ngemacht Hundesalon
Franziska Knabenreich-Kratz und Christian Kratz sind die treibenden Kräfte hinter fe!ngemacht. Mit ihrem eigenen Hundesalon in Eltville und der Serie „einfach schön“ bei VOX hundkatzemaus haben sie sich bereits überregional einen Namen gemacht. Fe!ngemacht steht für qualitativ gutes Handwerk in einem Ambiente, in dem Hund und Halter sich wohlfühlen und gerne wiederkommen sollen. Im Interview erzählen die Hundefrisörin und der Betriebswirt, was genau einen artgerecht gepflegten Hund von einem „Einmal alles runter scheren“ Hund unterscheidet und wie Franchisepartner bei fe!ngemacht & friends neue Standards setzen können.
Marketing für KMU: Diese klassischen Fehler sollten Sie vermeiden
Der digitale Auftritt kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland hat aktuellen Studienauswertungen zufolge Nachholbedarf. Die klassischen Fehler reichen von fehlender Lesbarkeit der Inhalte auf unterschiedlichen Endgeräten, langsamen Ladezeiten bis hin zu nicht aktualisierten Inhalten. Wie Sie mit einfachen Mitteln und einer guten Strategie Ihre Kunden zielgenau und kosteneffizient ansprechen, behandeln wir in diesem Beitrag.
Märkte und Trends
StartUp German Edge Cloud: Freier Datenfluss in multiplen Cloudsystemen verspricht Schubkraft für IoT-Anwendungen
Die German Edge Cloud ist ein Start-up, das zur Friedhelm Loh Group gehört und die erste KI-Edge-Cloud für echtzeitfähige industrielle Anwendungsfälle entwickelt hat.
Das Unternehmen bietet im Verbund mit dem Schwesterunternehmen Innovo Cloud und IIoT-Partnern wie IoTOS GmbH sowie zusammen mit der Fraunhofer Gesellschaft "KI-enabled Managed Manufacturing Edge-Lösungen" für die Fertigungsindustrie an. Die Technologie ist maßgeblich für echtzeitfähige und datensouveräne industrielle KI oder videobasierte Produktionsassistenzsysteme. German Edge Cloud will seine Technologie u.a. für private Edge-Cloud-Infrastrukturen (IaaS), Plattformen für Datenanalyse (PaaS) und industriespezifische KI-Anwendungen (SaaS) zur Verfügung stellen, um Daten in vernetzten Fabriken schnell und einfach verfügbar zu machen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Datenhoheit für den Kunden.
Das Edge Cloud Ökosystem soll speziell in Verbindung mit den kommenden industriellen und öffentlichen 5G Netzen eine entscheidende Rolle einnehmen. Die GEC will in diesem Zusammenhang als erster Edge Cloud Provider ein Latenz-Ziel von 1 ms deutschlandweit erreichen. Durch die Schnittstellen-Option mit Public Clouds verspricht das Unternehmen laut eigener Aussage seinen Kunden das Beste aus beiden Welten: Qualität und Quantität.
Wie Unternehmen das System konkret nutzen können, erklärt in dieser Woche T3n.
Kundengewinnung und Vermarktung
Consent-Marketing und Management für KMU: So müssen Cookie Banner gestaltet sein
Das jüngste EuGH-Urteil zum Setzen von Cookies im Netz und die darin durch die Richter festgestellte zwingende aktive Einwilligung der Nutzer stellt Unternehmen vor neue Schwierigkeiten im Online Marketing. Wie müssen Cookie-Banner künftig gestaltet sein? etailment zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und definiert klare Grundregeln, die Ihnen dabei helfen, keine DSGVO-Abmahnungen zu riskieren und gegenüber Ihren Kunden transparent aufzutreten.
Recht und Steuern
Bayrische Mutgeschichte: Wie sich der Wirt des Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee mit Google überwarf
Die der Digitalisierung immanenten Gefahren, etwa falsche Aussagen durch Algorithmen, könnten die Schutzreichweite des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb neu umschreiben. Zu diesem Schluss kommt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, angesichts eines Rechtsstreits zwischen dem Wirt des Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee Peter Hubert und Internetkonzern Google.
Ausgangspunkt waren durch den Google Algorithmus falsch ausgegebene "irreführende" übermäßig lange Wartezeiten für die Gaststätte. Dadurch wurden potenzielle Gäste vor einem Besuch abgeschreckt. Seit Frühjahr 2018 dauerte der Streit der Parteien, bis Google nun kurz vor der geplanten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I den Termin platzen ließ. Indem der Konzern den Unterlassungsanspruch des Wirtes anerkannte, entging man der mündlichen Verhandlung und einer Urteilsfindung, die ein wichtiger Präzedenzfall für die Branche hätte sein können.
Fachanwalt Arno Lampmann schildert die ausführlichen Hintergründe des Falls und welche Bedeutung er für kleinere und mittelständische Unternehmen hat.
Steuerlicher Investitionsabzugsbetrag: So gelingt die Geltendmachung
Kleine und mittlere Betriebe können bei geplanten Investitionen ins betriebliche und bewegliche Anlagevermögen bereits drei Jahre vor dem eigentlichen Erwerb 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Diese Regelung nutzen Unternehmer häufig z.B. bei der Anschaffung eines Firmenfahrzeugs. Damit das Finanzamt den Abzugsbetrag tatsächlich anerkennt, sind in der Praxis einige Vorkehrungen unabdingbar. Dies hat die Rechtssprechung kürzlich noch einmal bekräftigt. So müssen im Jahr der Anschaffung eines Firmenwagens und im Jahr danach Fahrtenbücher die tatsächlich gewerbliche Nutzung und damit rechtmäßige Abschreibung dokumentieren. Nachweise, die, wie im Bericht der DeutschenHandwerksZeitung ausführlich geschilderten Fall, nachträglich über Protokolle oder Terminkalender erstellt werden, sind unzulässig.