Optionsgeschäft

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Das Optionsgeschäft ist ein bedingtes Termingeschäft und berechtigt den Käufer, verpflichtet ihn jedoch nicht, gegen die Zahlung einer Optionsprämie ein Projekt zu einem Preis in einer bestimmten Periode zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kauf nennt sich Call Option und der Verkauf Put Option. Die Prämie des Optionskäufers an den Vertragspartner ist als Risikoausgleich für die fortbestehende Verpflichtung zur Vetragserfüllung gedacht.

Die Prämie des Optionsgeschäft (Optionsprämie) wird in der Höhe auf der einen Seite von ihrer Laufzeit und dem Basispreis der Option beeinflusst. Auf der anderen Seite beeinflussen andere Größen optionsspezifischer Natur, wie z. B. die Marktgängigkeit des Basisobjekts, das Optionshandelsvolumen, das Zinsniveau am Kapitalmarkt und die Börsentendenz. Das Optionsgeschäft kann eine Am-Geld-Option, Im-Geld-Option oder Aus-dem-Geld-Option sein.

Der Handel mit Optionen vollzieht sich in Form von börsennotierten Kontrakten sowie auch außerhalb der Börse . Mit der Weltwirtschaftskrise wurde das Optionsgeschäft 1931 verboten und erst 1971 wieder in vereinfachter Form erlaubt. Bis heute wurden eine Reihe von Veränderungen bzw. Verbesserungen vorgenommen. So wurde die Fälligkeit der Optionen verringert und die Basispreise standardisiert.