Termingeschäft

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Ein Termingeschäft ist ein Vertrag, der erst eine gewisse Zeit nach dem Abschluss erfüllt wird. Normalerweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen von einem Termingeschäft. Zum Zeitpunkt des Abschluss werden die Konditionen zur Finanzierung bestimmt. In den Konditionen werden folgende Festlegungen getroffen: Art des Guts, Quantität bzw. Volumen, Qualität, der Lieferzeitpunkt, Lieferort und der Terminpreis. Die Zahlungen auf das Geschäftskonto erfolgen erst später.

Termingeschäfte werden in unbedingte und bedingte Termingeschäfte unterteilt. Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl seitens des Käufers als auch des Verkäufers auf jeden Fall erfüllt werden ("unbedingt"). Beim bedingten Termingeschäft wird dem Käufer, zur Versicherung gegen unerwartete Einflüsse, ein Wahlrecht eingeräumt, ob er das Geschäft ausführen möchte. Dies erfolgt auf Basis der festgelegten Kondition.

Unternehmer müssen i.d.R. durch die Bank nach deutschem Recht gem. §31 des Wertpapierhandelsgesetzes über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden, da Termingeschäfte aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen zählen, da sowohl hohe Gewinnspannen als auch hohe Risiken entstehen können. Wird eine solche Aufklärung über Risiken der Termingeschäfte unterlassen, macht sich die Bank gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig.