Mit deinem Unternehmenslogo als NFT sicher zur Marke werden

Dein Unternehmenslogo soll dich von deinen Mitbewerbern sichtlich abheben und entsprechend deine Werte auf deine Produkte und Dienstleistungen übertragen. Um Trittbrettfahrer oder unbeabsichtigte Verwechslungen auszuschliessen, kannst du dein Logo beim deutschen Markenamt auf Alleinstellung prüfen und registrieren. Welche Rolle spielt dabei das NFT Logo?

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NFT Logo

Was ist ein NFT Logo?

Mittels der Blockchaintechnologie können verschiedene digitale Dateien zu NFT erstellt werden. Demzufolge bildet die Ursprungsdatei zusammen mit bestimmten Informationen das erste Glied einer chronologischen Datenkette. Alle weiteren Informationen, wie etwa folgende Besitzerwechsel werden in weiteren Datenblöcke in genauer Reihenfolge aneinander gekettet. Damit können die in der Blockchain des NFT gespeicherten Daten bis auf ihren Ursprung zurückverfolgt werden.

NFT sind somit kryptographisch verschlüsselt und meist dezentral über die ganze Welt verteilt gespeichert. Damit sind sie quasi fälschungssicher, woher auch ihr Name "Non-Fungible Token" kommt. NFT beinhalten sicherheitstechnisch eindeutige, unersetzbare und überprüfbare digitale Dokumente.

Mittels NFT können verschieden Alltagssituationen einer Existenzgründung und Unternehmensführung eindeutig dokumentiert, verifiziert und mit individuellen vertraglichen Inhalten, sogenannten Smart Contracts versehen werden. Dies können "Begleitschreiben" für Produkte in der Herstellung bis zum Vertrieb und einem Weiterverkauf auf dem Gebrauchtmarkt sein.

Aktuell nutzen insbesondere Künstler und Kreative die Technologie für die Erstellung ihrer NFT Kunst. Somit können auch Unternehmenslogos einfach als NFT angelegt werden.

Markenschutz durch Erstellung deines NFT Logo?

Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen oder Klänge können bisher bei Patent- und Markenämtern nach den verschiedenen nationalen Regelungen registriert werden. Damit haben diese dann meist einen offiziellen Markenschutz erlangt.

Daneben kann Markenschutz in Deutschland aber auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen. Damit könnte ein Unternehmenslogo auch ohne Anmeldung beim Markenamt ältere Schutzrechte besitzen und absichtliche Trittbrettfahrer oder unabsichtliche Verwechslungen beseitigt werden.

Mit der Erstellung deines NFT Unternehmenslogos kannst du den Schutz deines Logos vor einer Markenanmeldung und im Alltag vergrössern.

Bei der NFT Erstellung kannst du alle Details von deinem Firmen-Logo, wie beim Markenamt auch, in die Blockchain schreiben. Mit dem nicht mehr änderbaren Zeitstempel beim Erstellen eines NFT, hast du einen festen Nachweis über das Datum der Erstellung deines NFT Logos. Damit eventuell auch einen ersten Nachweis, über den Beginn einer Nutzung oder allgemeinen Bekanntheit.

Die Erstellung eines NFT-Logos befreit dich jedoch nicht von der Pflicht zur Prüfung deines Logos auf Verwechslungen mit eventuell am Markt bekannten oder beim Markenamt registrierten Logos. Auch bietet die Erstellung eines NFT Logos nicht automatisch Markenschutz. Das Erstellen eines fremden Unternehmenslogos als NFT garantiert dir erst recht keine Schutzrechte und befreit dich auch nicht vor entsprechenden Strafen für eine unbefugte Nutzung.

Bis zur vollständigen Abbildung von Markenrechten via NFT Technologie, ist das Erstellen deines Logos als NFT eine kraftvolle Ergänzung zu einem parallelen Markenschutz per Registrierung oder via Geschäftsverkehr oder mittels allgemeiner Bekanntheit.

Die Urheberschaft und Verwertungsrechte am NFT Logo kennzeichnen

Die besondere Eigenschaft eines NFT Logo liegt auch in der Bekanntgabe einer Urheberschaft. Im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes kann nur ein menschlicher Schöpfer Urheber sein. Der Ideengeber oder Initiator eines Werks ist kein Urheber, da die Idee zu einem Werk urheberrechtlich keine Schöpfung ist. Somit kann die Urheberschaft auch nicht vom Urheber abgelegt bzw. übertragen werden. 

Entwirfst du an deinem PC ein Logo selbst, dann wirst du damit Urheber deines Logos. Kaufst du ein Logo etwa von einem Grafikdesigner, dann ist dieser Urheber. Um keine Urheberpersönlichkeitsrechte zu verletzen, solltest du dir daher schon vor Beauftragung eines Logos alle möglichen Rechte daran sichern. Nur so kannst du dieses auch gefahrlos zu einem NFT-Logo erstellen und entsprechende Rechte daran geltend machen.

Die Urheberschaft eines NFT-Logo kann somit deine Ansprüche an dem Logo zusätzlich kennzeichnen, auch wenn du das Logo gekauft hast. Hierbei gilt genauso, die Erstellung eines fremden Firmenlogo als NFT begründet keinerlei Urheberschaft an dem Logo selbst oder schützt dich vor entsprechender Bestrafung.

Die Erstellung eines NFT Logo kann durch den eingeprägten Zeitstempel entsprechend mit Klarheit über dessen Urheberschaft schaffen. Fallen Urheber des Logos und Urheber des NFT-Logos zusammen, kann dieser damit seine Position als Urheber stärken. Ist der Urheber fremd, kannst du als Unternehmen entsprechend trotzdem mit sachgemässer Urhebung deines NFT Logo eine markenrechtliche Position stärken.

Genaueres zu dem Thema erfährst du von einem auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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