"Reform" der Förderinstrumente
Seit vielen Wochen wird darüber gesprochen, heute hat der Bundestag die drastische Kürzung des Gründungszuschusses beschlossen. Ergebnis ist die Streichung von weit über eine Milliarde Euro jährlich beim Gründungszuschuss, welche bereits zum 1. November in Kraft treten wird. Das entsprechende Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen, alle Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen.
Was bedeutet dieser Beschluss konkret? Künftig werden deutlich weniger Menschen Mittel der Arbeitsmarktförderung bekommen als heute und die radikalste Kürzung erfolgt beim Gründungszuschuss. Konkret gilt hier in Zukunft:
- Es wird keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss mehr geben. Dessen Vergabe liegt ab November im Ermessen der Jobcenter.
- Der Zeitraum, in dem der Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes gezahlt wird, beträgt zukünftig sechs statt bisher neun Monate.
- Einen Zuschuss bekommt künftig nur noch, wer noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (bisher reichten 90 Tage)
Die Regierung blieb jedoch dabei und behauptet weiterhin, mit dem Gesetz erhielten die Fallmanager für Fördermittel den Entscheidungsspielraum, den sie bräuchten, um schneller und passgenauer zu helfen. Spätestens mit der parlamentarischen Umsetzung dieses Beschlusses bleibt für jene, die zurzeit noch Anspruch auf den Gründungszuschuss haben und aktuell gründen wollen nur noch eins: Den Antrag jetzt schnell stellen!