EU will Zahlungsverzug bekämpfen
Besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen sind verspätete Zahlungseingänge existenzbedrohend. Einer Schätzung zufolge verlieren europäische Unternehmen rund 25 Milliarden Euro durch Zahlungsverzögerungen oder wegen Problemen bei der Liquidität. Die EU möchte mit ihrer neuen Richtlinie 2011/7/EU die Mitgliedstaaten dazu auffordern, Zahlungsverzüge zu ahnden und eine verbindliche Regelung dafür zu schaffen.
Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen nehmen die schlechte Zahlungsmoral ihres Kunden häufig hin, da sie auf den Auftrag schlecht verzichten können. Die EU versucht mit ihrer Richtlinie diesen Kreislauf zu durchbrechen und schlägt nun den Mitgliedstaaten vor, die Zahlungsfristen zwischen Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen verbindlich zu regeln. Der Vorschlag sieht eine Maximalfrist von 60 Tagen für Unternehmen sowie 30 Tagen für Zahlungen des öffentlichen Sektors vor.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, soll ein Zins anfallen sowie eine Inkassopauschale von 40 Euro bezahlt werden. Ob die Initiative wirklich erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten: Jedenfalls kann die Frist von sechzig Tagen weiterhin überschritten werden, wenn eine vertragliche Regelung zwischen beiden Parteien besteht und eine Begründung für den Verzug vorliegt. Es handelt sich vorerst um eine Richtlinie, die erst von der Bundesregierung umgesetzt werden muss, ehe sie Gültigkeit erlangt.