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Aufbewahrungsfrist soll verkürzt werden

In der Sitzung vom 10.04.2013 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfrist beschlossen. Weiterhin wurden weitere Änderungen von Steuervorschriften beschlossen. Dienen sollen diese Maßnahmen dem Zweck, Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltungen weiter zu entlasten.

In der Sitzung vom 10.04.2013 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfrist beschlossen. Weiterhin wurden weitere Änderungen von Steuervorschriften beschlossen. Dienen sollen diese Maßnahmen dem Zweck, Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltungen weiter zu entlasten. Geplant wurde die Aufbewahrungsfrist von steuerrechtlichen Dokumenten (zum Beispiel Quittungen, Rechnungen, … ) zuerst auf acht und später auf sieben Jahre zu verkürzen.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Unternehmen ihre Geschäftsunterlagen im Regelfall zehn Jahre lang aufbewahren müssen. Mit der Neuregelung wurde Beschlossen, diese Aufbewahrungsfrist zuerst auf acht Jahre (rückwirkend ab dem Jahr 2013) und ab 2015 auf sieben Jahre zu verkürzen.

Der Bundeswirtschaftsminister Rösler dazu: "Ich begrüße die heute beschlossene Neuregelung für kürzere Aufbewahrungsfristen von steuerlichen Unterlagen ausdrücklich. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu weiteren Entlastungen für unsere Unternehmen. Insgesamt entlasten wir die Unternehmen damit um rund 2,5 Milliarden Euro jährlich. Mit dem heutigen Beschluss treibt die Bundesregierung den Bürokratieabbau konsequent voran."

Soll die Regelung in Kraft treten, muss sie jetzt vom Bundestag und Bundesrat besprochen und verabschiedet werden. Fraglich ist, ob der Beschluss diese Jahr durch den Bundesrat kommt, da ähnliche Ideen letztes Jahr am Wiederstand der Länder im Bundesrat gescheitet sind.

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Sven Philipp