Geschäftsunterlagen

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Bei der Führung von Unternehmen, müssen viele Abläufe (insb. bei steuerrechtlicher Relevanz) schriftlich festgehalten werden. Oft müssen solche Geschäftsunterlagen auch bestimmten rechtlichen Normen entsprechen. Da nicht jeder Unternehmer ein Unterlagenexperte ist, finden Sie auf Unternehmenswelt.de unter Vorlagen alle Vorlagen zu den wichtigsten Geschäftsunterlagen.

Weiter muss bei der Führung eines Unternehmens bei der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Ordnung herrschen. Das ist nicht nur wichtig, falls irgendwann bestimmte Papiere wieder gebraucht werden (Was manchmal im Vornherein gar nicht abzuschätzen ist) sondern auch, weil für viele Geschäftsdokumente gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. Insbesondere sind aus steuerrechtlichen Gründen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, auf jeden Fall aufzubewahren.

Trotzdem ist irgendwann der Keller maßlos vollgestellt und es muss entrümpelt werden. Die meisten Dokumente haben eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Aber Vorsicht! Nur weil bestimmte Geschäftsunterlagen zehn Jahre alt sind, bedeutet das nicht, dass diese entsorg werden können. Die Aufbewahrungsfrist beginnt im Allgemeinen erst mit ihrer Vollendung und dem Ablauf des Kalenderjahres. Wurde etwa der Jahresabschluss von 2008 im Jahr 2009 beim Finanzamt eingereicht, beginnt die zehnjährige Aufbewahrungsfrist erst am Ende des Jahres 2009. Die Unterlagen dürfen also frühestens am 01.01.2020 vernichtet werden.