Absicherung für Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte
Wenn Geschäftsführer und Führungskräfte Schäden verursachen, sollen sie zukünftig laut Gesetz mit einer hohen Selbstbeteiligung zur Verantwortung gezogen werden. Gegen dieses Risiko können sich Führungskräfte zwar versichern, aber es ist strittig was bei diesen Spezialpolicen der Berufshaftpflichtversicherer erlaubt ist und was nicht.
Üblicherweise schließen Unternehmen für ihr Management D&O (Directors-and-Officers-Liability) Versicherungen ab. Seit Juli letzten Jahres müssen die betroffenen Manager aber 10% des verursachten Schadens selbst tragen, begrenzt auf maximal 150 Prozent des Jahresgehaltes. Geregelt wurde das im Gesetz zur Angemessenheit einer Vorstandsvergütung mit dem Ziel das Management mehr in die finanzielle Verantwortung eines verursachten Schadens zu bekommen.
Gegen diese 10% Eigenanteil wiederum können sich Manager mit Spezialpolicen versichern. Meist werden diese gekoppelt an die D&O Versicherungen des Unternehmens. Die Prämien dieser Versicherungen liegen bspw. bei kleinen AGs bei jährlich 200 Euro pro Manager, können aber gleichzeitig die Kosten eines möglichen Schadens nicht decken.
Strittig ist dabei aktuell, ob die Eigenanteil-Versicherung des Managers aus der D&O Versicherung des Unternehmens subventioniert wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen 10% Eigenanteil sind dadurch ggf. deutlich günstiger versicherbar, als es ohne diese Subventionierung wäre. Der Eigenanteil-Effekt, welchen der Gesetzgeber damit beim Manager erreichen wollte, stände dadurch in keinem Verhältnis mehr zum ggf. verursachten Schaden.