Betriebshaftpflicht

An dieser Stelle einige Fakten zum Thema Berufs- und Betriebshaftpflicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen. Stellvertretend erwähnt werden sollen z. B. Physiotherapeuten, Rechtsanwälte sowie teilweise auch Ingenieurtätigkeiten. Grundsätzlich gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten sollte.

Für den Architekten, der sich vielleicht einmal verplant, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker. Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich hoch. Es sollte dabei unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden. Diese kann z. B. 2.000.000,- Euro für Personen- und 1.000.000,- Euro für Sachschäden betragen.

Wichtig ist, die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert anzupassen. Der tatsächliche Wert ist dabei z. B. der aktuelle Betrag der Wiederbeschaffung. Ist die versicherte Summe niedriger, besteht kein ausreichender Schutz. Bei vielen Versicherungsarten sind Selbstbeteiligungen üblich. Grundsätzlich trägt eine Selbstbeteiligung dazu bei, hohe Bearbeitungskosten für Kleinschäden bei den Versicherungen zu vermeiden. Die so gesparten Kosten werden in Form von Rabatten an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Das Thema der Haftpflichtrisiken sollte unbedingt fachmännisch betreut und auf die jeweilige Unternehmung zugeschnitten werden. In Einzelfällen kann auch eine projektbezogene Absicherung sinnvoll sein.