News der letzten Tage auf unternehmenswelt - 2011/Woche 13, Teil 2
Bezahlen im Internet: Rechnung am beliebtesten
Der Onlinehandel ist bei Existenzgründern beliebt. Schließlich erreicht man mit dieser Form des Handels einen sehr großen Käuferkreis - vor allem weltweit. Für die Verbraucher ist das Onlineshopping ebenfalls sehr bequem, die Branche boomt. Was den Bezahlvorgang im Internet angeht, so gibt es bei den Verbrauchern jedoch einen eindeutigen Favoriten: Der Kauf auf Rechnung ist nach wie vor am beliebtesten. Zum Beitrag
Finderia geht an den Start
Das Leben hat sich in vielen Bereichen immer stärker ins Internet verlagert: Ob das Chatten mit Freunden, das Shopping oder auch die Suche nach Dienstleistern - alles ist im Netz möglich. Auch Empfehlungsdienste haben im Netz Hochkonjunktur. Ein neuer Dienst dieser Art will jetzt den Markt erobern, dabei aber auf Empfehlungen aus dem Freundeskreis setzen. Zum Beitrag
Irreführende Werbung bei Fußpflege-Praxis
Ein gutes Marketing ist für jeden Unternehmer ein absolutes Muss. Wie soll man sich schließlich sonst von den Konkurrenten abheben, einen festen Kundenstamm aufbauen und Neukunden anziehen? In Anzeigen, Flyern oder auch im Internet setzt man meist auf griffige Slogans und eingängige Beschreibungen der eigenen Angebote. Doch hier ist Vorsicht geboten: Was in der Werbung versprochen wird, sollte auch eingehalten werden. Zum Beitrag
Ignition 2011 - Die Gründermesse
Eine erfolgreiche Unternehmensgründung will gut geplant sein. Ob beim Businessplan, den Finanzierungsmöglichkeiten oder bei der Wahl der Rechtsform: Existenzgründer müssen sich in vielen Gebieten beweisen und die richtige Wahl treffen. Eine professionelle Beratung ist dabei unbedingt nötig. Eine Gründermesse wie die Ignition in Mainz bietet dafür die perfekte Grundlage. Berater und Förderer aus allen Bereichen informieren Gründer und Unternehmer direkt vor Ort. Zum Beitrag über die Ignition 2011
Geschäftsführer einer deutschen GmbH
Ein kürzlich veröffentlichter Beschluss des Oberlandesgerichtes Zweibrücken besagt, dass auch Personen, die nicht in der Europäischen Union wohnen und über keine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland verfügen, zum Geschäftsführer einer deutschen GmbH ernannt werden können. Dass diese damit nicht die Möglichkeit einer ständigen Einreise nach Deutschland haben, um ihre Geschäfte zu tätigen, stellt kein Hindernis dar. Zum Beitrag