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Gründungszuschuss: Aktuelle Zahlen für April veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre aktuellen Zahlen für den Monat April veröffentlicht: Demnach gab es im vergangenen Monat 1.429 Gründungen mit Gründungszuschuss und 328 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben im zurückliegenden Monat also 1.757 Männer und Frauen staatliche Förderung für ihre Existenzgründung bewilligt bekommen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre aktuellen Zahlen für den Monat April veröffentlicht: Demnach gab es im vergangenen Monat 1.429 Gründungen mit Gründungszuschuss und 328 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben im zurückliegenden Monat also 1.757 Männer und Frauen staatliche Förderung für ihre Existenzgründung bewilligt bekommen.

Das Bedeutung dieser Zahlen wird aber erst im Vergleich mit dem Vorjahr offensichtlich: Im April 2011 wurden noch 13.189 Gründer gefördert - das entspricht einem Rückgang von sage und schreibe 88 Prozent. Nun liegt es nahe zu vermuten, dass im Zuge der Neuregelung 88 Prozent der Anträge abgelehnt werden, doch das ist weit gefehlt. Vielmehr werden erheblich weniger Anträge gestellt. Der Grund hierfür ist liegt in der restriktiven Vorgehensweise der Arbeitsagenturen. Die dort ansässigen Berater versuchen, möglichst viele Existenzgründer davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen. Mit Erfolg, denn viele Gründungswillige lassen sich nur allzu leicht abwimmeln, vermutlich auch, weil sie nicht wissen, dass ein Rechtsanspruch auf Aushändigung des Antrags besteht.

Damit nicht genug, diejenigen, die es überhaupt bis zur Antragsstellung schaffen, werden beim Einreichen nicht selten mit dem Hinweis konfrontiert, "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Mit dieser Politik bewegen sich die Agenturen rechtlich gesehen auf sehr dünnem Eis und schießen damit völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Das zur Verfügung stehende Budget für den Gründungszuschuss, liegt weit über der Summe, die momentan vergeben wird.

Das eigentliche Problem steckt wie immer im Detail: Wer sich abschrecken lässt und gründet, ohne dass vorher zumindest ausgehändigt wurde, verliert damit endgültig den Anspruch auf den Gründungszuschuss. Deswegen können wir von Unternehmenswelt nur jedem Gründer immer wieder raten: Lassen Sie sich von den Aussagen der Arbeitsberater nicht beirren! Im Gegenteil, wer mit professioneller Unterstützung einen gut durchdachten Antrag und tragfähigen Businessplan einreicht, der hat gute Chancen auf eine Förderung. Auf die richtige Heransgehensweise kommt es an. Gründungswille sollten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit einem reginalen Gründungsberater Kontakt aufnehmen, denn nur so lassen sich folgenschwere Fehler von Anfang an vermeiden.

Über den Autor

Verena Freese