Alles Wissenswerte zur GmbH und Co. KG
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Eine GmbH & Co KG ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft (KG). Sie kombiniert Elemente einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer KG. Hierbei ist der Komplementär, also der persönlich haftende Gesellschafter, keine natürliche Person, sondern eine GmbH.
– Definition GmbH & Co KG
Rechtsform GmbH & Co KG
Diese Rechtsform ermöglicht es, die Vorteile der Kapitalbeschaffung einer KG zu nutzen und gleichzeitig die Haftung auf das Vermögen der GmbH zu beschränken. Das Haftungsrisiko der hinter der GmbH stehenden Personen wird begrenzt. Der Kommanditist, der das Kapital einbringt, ist eine natürliche Person und haftet nur in Höhe seiner Einlage.
Name der GmbH & Co. KG
Bei der Firmierung einer GmbH & Co. KG hinsichtlich ihrer Namensgebung gelten folgende Bedingungen:
- Firmenname: Muss ins Handelsregister eingetragen werden und "GmbH & Co. KG" enthalten.
- Namenswahl: Personennamen, Unternehmensgegenstand oder Phantasienamen möglich.
- Klarheit: Der Name muss eindeutig und darf nicht irreführend sein.
Namen der Komplementär-GmbH und der GmbH & Co. KG können unterschiedlich sein, aber bei ähnlichen Namen sollten verschiedene Zusätze verwendet werden (z.B. Schmidt Betriebs-GmbH und Schmidt GmbH & Co. KG).
Für welche Gründungen die KG geeignet ist:
Die GmbH & Co. KG und die KG sind ideal, wenn Gesellschafter nur Kapital investieren möchten, ohne aktiv im Betrieb mitzuwirken. Der Vorteil der GmbH & Co. KG liegt in der Risikominimierung für Komplementäre, da die Haftung auf das Vermögen der Komplementär-GmbH beschränkt ist.
Typische Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind:
- GmbH & Co. KG im engeren Sinne: Hier sind die Gesellschafter der KG auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH mit identischen Beteiligungsverhältnissen. Diese häufigste Form eignet sich besonders für Familienunternehmen, da sie enge Verbundenheit und flexible Beteiligungsstrukturen mit beschränkter Haftung kombiniert.
- Einheits-GmbH & Co. KG: Bei dieser Form besteht das Vermögen der GmbH nur aus der Beteiligung an der KG, die wiederum Alleingesellschafterin der GmbH ist. Kommanditisten sind nur an der KG beteiligt, was die Unternehmensführung erleichtert, da alle automatisch auch indirekte Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind. Dies macht komplizierte Klauseln bei Gesellschafterwechsel überflüssig.
- Publikums-GmbH & Co. KG: Diese Form operiert mit vielen Kommanditisten, die keine Anteile an der GmbH halten. Es besteht eine klare Trennung zwischen Geschäftsleitung und Kapitalgebern. Wichtig ist hier der Schutz der Anleger, da die Rechtsprechung strenge Kriterien etabliert hat.
Zu den Vorteilen der GmbH & Co. KG zählen:
- Haftungsbeschränkung: Die GmbH & Co. KG kombiniert die Vorteile einer Personengesellschaft mit einer Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH.
- Verlustverrechnung: Verluste können von Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, mit anderen Einkünften verrechnet werden.
- Zentralisierte Leitung: Die Geschäftsführung bleibt trotz vieler Kommanditisten bei der Komplementär-GmbH gebündelt.
- Fremdgeschäftsführung: Die Geschäftsführung kann an externe Personen übertragen werden, was bei Unternehmensnachfolgen hilfreich ist.
- Flexibilität: Änderungen im Gesellschaftsvertrag der KG müssen nicht beurkundet, sondern nur notariell angemeldet werden.
- Kapitalbeschaffung: Einfache Aufnahme neuer Kommanditisten ermöglicht flexible Kapitalerhöhung.
- Steuerliche Vorteile: Wirtschaftsgüter können steuerneutral übertragen werden.
- Anteilübertragung: Höhere Flexibilität bei der Übertragung von Anteilen durch steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern.
- Gewinnausschüttung: Gesellschafter können unkompliziert auf ihre Gewinnanteile zugreifen.
Die größten Nachteile der GmbH & Co. KG sind:
- Beratungsbedarf: Die komplexe Struktur erfordert umfangreiche Beratung.
- Kosten und Formalitäten: Betrieb von zwei Gesellschaftsformen verursacht höhere Kosten und mehr Bürokratie.
- Publizitätspflichten: Offenlegung der Jahresabschlüsse von GmbH und KG erhöht den Verwaltungsaufwand.
- Kapitalmarktzugang: Kein Zugang zu Kapitalmärkten für zusätzliche Finanzierung.
Um eine GmbH & Co KG zu gründen, müssen zwei Gesellschaften gegründet werden:
- eine GmbH und
- die GmbH & Co KG selbst.
Beide Gesellschaften müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
GmbH & Co KG Anmeldepflichten
Die GmbH & Co KG ist eine Rechtsform für Gewerbetreibende. Eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt ist erforderlich. Es wird empfohlen, bei der Erstellung der Gesellschaftsverträge rechtlichen und steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
GmbH & Co KG gründen in einfachen Schritten
- Gründung der Komplementär-GmbH: Mindestkapital von 25.000 Euro (alternativ UG mit 1 Euro); Gesellschaftsvertrag erstellen; Notarielle Eintragung ins Handelsregister (Abteilung B)
- Gründung der GmbH & Co. KG: Gesellschaftsvertrag erstellen; Notarielle Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A)
- Anmeldung beim Gewerbeamt: Beide Gesellschaften anmelden; das Gewerbeamt informiert Finanzamt und Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK)
Der Gründungsprozess einer GmbH & Co KG ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für die Gründung der Komplementär-GmbH wird ein Mindestkapital von 25.000 Euro benötigt.
- Alternativ kann eine Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Mindestkapital von 1 Euro als Komplementär fungieren, was dann zu einer UG & Co KG führt.
- Die Einlagen der Kommanditisten und der Komplementär-GmbH sind nicht fest vorgeschrieben, müssen jedoch im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Die GmbH & Co KG bietet eine klare Haftungsbeschränkung:
- Rolle des Komplementärs und Kommanditisten: Die Komplementär-GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen ihrer Gesellschafter. Die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlage.
- Haftung des Geschäftsführers in der GmbH & Co KG: Dennoch können einige Geldgeber und Lieferanten persönliche Haftung vom Geschäftsführer der Komplementär-GmbH verlangen.
Die GmbH & Co KG und die Komplementär-GmbH sind jeweils eigenständig steuerpflichtig:
- Die GmbH & Co KG muss Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls Lohnsteuer zahlen.
- Die Komplementär-GmbH unterliegt zusätzlich der Körperschaftsteuer.
- Die Gesellschafter entrichten Einkommensteuer auf ihre Gewinnanteile.
Gewerbesteuer GmbH & Co KG
Die GmbH & Co. KG unterliegt der Gewerbesteuerpflicht, da sie als Gewerbebetrieb gilt. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, deren Höhe sich aus dem Ertrag des Unternehmens und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ergibt.
Der Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein und liegt in der Regel zwischen 200% und 900%. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben, der durch den Gewinn aus Gewerbebetrieb, zuzüglich bestimmter Hinzurechnungen und nach Abzug bestimmter Kürzungen, ermittelt wird.
Hinweis: Wichtig ist, dass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, was die steuerliche Belastung insgesamt mindert.
Steuerliche Besonderheiten der GmbH & Co KG
Die GmbH & Co. KG bietet verschiedene steuerliche Besonderheiten, die für Gründer interessant sein können:
Komplementär-GmbH:
- Wird wie eine normale GmbH besteuert.
- Unterliegt in der Regel der Körperschaftsteuer (15%) und der Gewerbesteuer.
- Falls die GmbH nur Einkünfte aus ihrer Beteiligung an der KG erzielt, kann die Gewerbesteuer vermieden werden.
GmbH & Co. KG:
- Wird steuerlich wie eine einfache KG behandelt.
- Gewinn der KG wird auf die Gesellschafter verteilt und bei diesen besteuert (Transparenzprinzip).
- Die KG selbst zahlt Gewerbesteuer auf ihren Gewinn, abzüglich eines Freibetrags von 24.500 Euro.
- Umsatzsteuer wird wie bei anderen Personengesellschaften behandelt.
Kommanditisten:
- Erhalten ihren Gewinnanteil, der persönlich besteuert wird.
- Einkommensteuer nach dem individuellen Steuersatz des Kommanditisten.
- Gewerbesteuer wird anteilig auf die Einkommensteuer angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Steuerliche Vorteile der GmbH & Co KG
- Gewinne werden nicht doppelt besteuert, sondern direkt den Gesellschaftern zugerechnet.
- Keine Körperschaftsteuer für die KG, was zu einer potenziell geringeren Steuerlast führen kann.
- Nutzung der progressiven Einkommensteuer mit persönlichen Freibeträgen und Steuersätzen.
Jahresabschluss GmbH & Co KG
Die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentliches Instrument zur internen Unternehmenssteuerung und Planung, da sie einen genauen Überblick über die finanzielle Lage und den Erfolg des Unternehmens bietet.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
Die GmbH & Co. KG ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang besteht. Dieser Jahresabschluss muss den handelsrechtlichen Vorgaben gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechen und durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, sofern die Gesellschaft eine gewisse Größe überschreitet.
Offenlegungspflichten GmbH & Co KG
Die Jahresabschlussunterlagen müssen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wodurch eine Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Behörden gewährleistet wird.
Sowohl die Komplementär-GmbH als auch die GmbH & Co. KG selbst müssen als kaufmännische Unternehmen die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen. Außerdem gelten die Prüf- und die Publizitätspflicht. Das heißt, die GmbH & Co. KG muss ihre Zahlen jährlich von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen und sie außerdem im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Freiberufler dank des MoPeG die GmbH & Co. KG als Rechtsform wählen. Diese bietet neben der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eine zusätzliche Option mit genereller Haftungsbeschränkung für Kommanditisten.
Berufsrecht und GmbH & Co KG
Freiberufler müssen beachten, dass die Wahl der GmbH & Co KG als Rechtsform die Gewerbesteuerpflicht, die Offenlegung des Jahresabschlusses und die Insolvenzantragspflicht mit sich bringt.
Die Auflösung einer GmbH & Co. KG erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, Erreichen des Gesellschaftszwecks oder gesetzliche Gründe. Wichtig ist, dass die Auflösung einer Gesellschaft nicht automatisch die der anderen bewirkt – GmbH und KG müssen separat aufgelöst werden.
a. Kündigung und Ausschluss
Klare Regelungen zu Kündigungs- und Ausschlussfragen sind wichtig. Jeder KG-Gesellschafter kann mit sechsmonatiger Frist kündigen, während für die GmbH andere Regelungen gelten. Ausschlussgründe und Abfindungen sollten im Gesellschaftsvertrag klar definiert sein, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.
b. Nachfolgeregeln der GmbH & Co. KG
Erben eines GmbH-Gesellschafters treten gemeinschaftlich in dessen Rechtsposition ein, bei der KG werden sie zu einzelnen Kommanditisten. Gesellschaftsverträge sollten Nachfolge-, Abtretungs- oder Einziehungsklauseln enthalten, um eine Zersplitterung der Anteile zu vermeiden.
c. Liquidation der GmbH & Co. KG
Die Auflösung leitet das Liquidationsverfahren ein, in dem Verbindlichkeiten beglichen und Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Während der Liquidation bleibt die Gesellschaft bestehen und muss weiterhin ihre Pflichten, wie Steuererklärungen und Bilanzen, erfüllen.
d. GmbH & Co. KG und Insolvenz
Bei Insolvenz wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernimmt. Die Gesellschaft bleibt bestehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Die Gesellschafter haften im Rahmen ihrer Einlagen, wobei die Komplementär-GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Frühe Reaktion auf Insolvenzanzeichen ist wichtig, um Haftungsrisiken zu minimieren.
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