GmbH & Co KG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft – die GmbH & Co. KG – ist eine abgewandelte Form der KG. Wie die KG ist sie eine Personengesellschaft.

Businessplan kostenfrei erstellen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft – die GmbH & Co. KG – ist eine abgewandelte Form der KG. Wie die KG ist sie eine Personengesellschaft. Nur ist hier der Komplementär (der persönlich haftende Gesellschafter oder Vollhafter) keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Der Kommanditist (Teilhafter) hingegen, der das Kapital in die Gesellschaft einbringt, ist eine natürliche Person.

Damit wird das Haftungsrisiko der Komplementäre, also der hinter der GmbH stehenden Personen, begrenzt. Wer eine GmbH & Co. KG gründet, kann also die Vorteile bei der Kapitalbeschaffung nutzen, die einer KG eigen sind, gleichzeitig aber auch GmbH-typisch die Haftung beschränken.

Es müssen also zwei Gesellschaften gegründet werden, eine GmbH und die GmbH & Co. KG, die auch beide als Handelsunternehmen registriert werden müssen. Als Spielart ist auch die Gründung einer UG & Co. KG möglich – dann wäre eine Unternehmergesellschaft in der Rolle des Komplementärs.

Doppelte Anmeldeformalitäten – Handelsregister, Gewerbeamt

Bevor die GmbH & Co. KG gegründet werden kann, muss die Komplementär-GmbH existieren. Für sie gelten alle Gründungsformalia einer GmbH [/gmbh.html] inklusive des Stammkapitals von 25.000 Euro, wobei der Sinn dieser GmbH nur darin besteht, Komplementär der GmbH & Co. KG zu sein.

Sowohl die GmbH als auch die GmbH & Co. KG müssen jeweils Gesellschaftsverträge schließen. Auch müssen beide Gesellschaften mittels Notar ins Handelsregister eingetragen werden, die GmbH in Abteilung B und die GmbH & Co. KG in Abteilung A des Handelsregisters.

Da die GmbH & Co. KG als Rechtsform Gewerbetreibenden vorbehalten ist, müssen beide Gesellschaften in jedem Fall beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. In der Regel informieren die Gewerbeämter das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK). Diese melden sich dann dann automatisch bei den Gesellschaftern zum Abschließen einer Mitgliedschaft.

Es empfiehlt sich, beim Aufsetzen der Gesellschaftsverträge gründliche Beratung von Anwalt oder Notar und vom Steuerberater zu den Auswirkungen der Verträge auf die Steuerpflicht in Anspruch zu nehmen.

Mindestkapital für die GmbH nötig, umfangreichere Gründungskosten

Für die Gründung einer GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital notwendig, da der Komplementär eine GmbH mit einer verpflichtenden Stammeinlage von 25.000 Euro ist. Alternativ kann auch mit der Stammeinlage von mindestens einem Euro eine UG die Komplementärsrolle in einer UG & Co. KG übernehmen.

Ein Mindestkapital für die Stammeinlage der Komplementär-GmbH in die GmbH & Co. KG ist nicht vorgeschrieben. Die Einlage des Kommanditisten und der Komplementär-GmbH in Form von Sach- oder Geldeinlagen sind jedoch Geschäftsgrundlage der GmbH & Co. KG.

Im Gesellschaftsvertrag halten Kommanditist und Komplementär-GmbH fest, wie hoch die Einlagen sind. Besonders der Anteil der Kommanditisten ist dabei wichtig, der im Handelsregistereintrag genannt wird.

Wenn Sie die Gesellschaftsverträge auf die Komplementär-GmbH und die GmbH & Co. KG zuschneiden sollten, fallen hier Beratungskosten bei einem Anwalt oder Steuerberater an. Außerdem werden für die Gewerbeanmeldung und den Eintrag ins Handelsregister Gebühren fällig.

Haftung: Klar zwischen den Gesellschaftern verteilt und beschränkbar

Das Gute an der GmbH & Co. KG ist, dass durch den Umweg über eine GmbH als Komplementär die Haftung des Vollhafters beschränkt werden kann. Die Personen, die Gesellschafter der GmbH sind, haften hier nicht mit ihrem Privatvermögen. Das ist der maßgebliche Unterschied zur KG, in der der Komplementär als natürliche Person uneingeschränkt mit dem Betriebs- und dem Privatvermögen haftet.

Abseits dieser Haftungsbeschränkung werden dieselben Grundsätze wie bei der KG angewandt. Das heißt, die Komplementär-GmbH haftet bis zur Höhe ihrer Stammeinlage und die Kommanditisten haften nur in der Höhe ihrer Einlagen in die GmbH & Co. KG. Die Höhe der Kommanditeinlage ist eine Pflichtangabe bei der Eintragung ins Handelsregister.

Allerdings akzeptieren manche Geldgeber und Lieferanten die Haftungsbeschränkung, die durch die Komplementär-GmbH besteht nicht und verlangen vom Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die Haftung mit dem persönlichen Vermögen. Auch dann, wenn der Geschäftsführer der GmbH keine klar erkennbare Grenze zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen zieht, muss er privat haften.

Steuern: Zwischen KG und Gesellschaftern aufgeteilt

Beide Gesellschaften, die Komplementär-GmbH und die GmbH & Co. KG, sind jede für sich steuerpflichtig.

Wie jede KG führt auch die GmbH &. Co. KG für Lieferungen und Leistungen, die sie in Anspruch nimmt, Umsatzsteuer ab. Diese beträgt je nach Art der Lieferung oder Leistung 19 oder 7 Prozent. Da nur Gewerbebetriebe GmbH & Co. KG sein können, fällt auch die Gewerbesteuer an. Falls es Angestellte gibt, zahlt die Gesellschaft Lohnsteuer. Gleiches gilt für die Komplementär-GmbH.

Auf ihre jeweiligen Gewinnanteile entrichten die Gesellschafter einzeln Einkommensteuer. Da die Komplementär-GmbH als juristische Person Gesellschafter ist, fällt bei ihr auch Körperschaftssteuer an.

Innere Organisation und äußere Vertretung der GmbH & Co. KG

Wie in der KG haben die Komplementär-GmbH und Kommanditisten in der GmbH & Co. KG klar verteilte und unterschiedliche Rollen. Die Komplementär-GmbH mit ihrem Geschäftsführer vertritt die GmbH & Co. KG nach Außen und führt die Geschäfte. Im Gegensatz zur KG kann der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und damit auch der GmbH & Co. KG von außen bestellt werden. Es können aber auch einer oder mehrere Kommanditisten als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH fungieren.

Falls die Kommanditisten nicht Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind, sind sie als Teilhafter nicht befugt, die GmbH & Co. KG zu führen oder nach Außen zu vertreten. In jedem Fall steht dem Kommanditisten aber ein Kontrollrecht zu, beispielsweise muss ihm der Jahresabschluss vorgelegt werden. Daneben kann der Kommanditist außergewöhnlich umfangreichen oder risikobehafteten Geschäften widersprechen.

Achtung: Wenn nur ein Komplementär allein Geschäfte der GmbH & Co. KG führt, sollte der Gesellschaftsvertrag die Befreiung des Komplementärs von den Beschränkungen des § 181 BGB festhalten. Diese regeln das Selbstkontrahierungsverbot, auch Insichgeschäfte genannt (also Geschäfte, die man mit sich selbst abschließt). Insichgeschäfte können beispielsweise sein, wenn der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einen Mietvertrag mit der GmbH oder mit der GmbH & Co. KG abschließt.

Kaufmännische Buchführung ist ein Muss

Sowohl die Komplementär-GmbH als auch die GmbH & Co. KG selbst müssen als kaufmännische Unternehmen die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung vorweisen. Außerdem gelten die Prüf- und die Publizitätspflicht. Das heißt, die GmbH & Co. KG muss ihre Zahlen jährlich von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen und sie außerdem im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.

Name der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG tritt unter einer Firma im Geschäftsverkehr auf und wird unter diesem Namen auch ins Handelsregister eingetragen. Diese Bezeichnung kann aus Personennamen, dem Unternehmensgegenstand oder auch einem Phantasienamen bestehen. Gründer können auch Kombinationen dieser Elemente wählen. Der Zusatz GmbH & Co. KG ist in jedem Fall erforderlich. Wichtig ist außerdem, dass die Firma eindeutig und nicht irreführend ist.

Außerdem können Firmierung der Komplementär-GmbH und der GmbH & Co. KG unterschiedlich voneinander sein. Problematisch ist es eher, wenn sie einander zu sehr ähneln. Dann sollten Gründer, die für die beiden Gesellschaften ähnliche Namen wählen, verschiedene Zusätze hinzufügen. Z.B.: Schmidt Betriebs-GmbH (Firma der Komplementär-GmbH) und Schmidt GmbH & Co. KG (Firma der GmbH & Co. KG).

Vorteile der GmbH & Co. KG: Klar verteiltes Risiko bei beschränkter persönlicher Haftung

Ein Vorteil für Komplementäre in der GmbH & Co. KG ist, dass sie zwar Kapital von den Kommanditisten bekommen, aber trotzdem die Geschäfte im eigenen Sinne führen können, da die Einspruchsrechte der Kapitalgeber auf bestimmte Fälle beschränkt sind. Da im Unterschied zur KG der Komplementär eine GmbH und keine natürliche Person ist, beschränkt sich die Komplementärs-Haftung auf das GmbH-Vermögen. Es haften also nicht die Gesellschafter der Komplementär-GmbH persönlich, sondern die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Kommandisten können die GmbH & Co. KG wie in der Rechtsform KG mit Kapital unterstützen, ohne über die Höhe ihrer Einlage hinaus ein Risiko einzugehen und ohne mit den Geschäften der KG befasst zu sein.

Nachteile der GmbH & Co. KG: Hoher Aufwand bei Gründung und Buchführung

In jedem Fall ist es komplizierter, eine GmbH & Co. KG zu gründen und zu führen als eine einfache GmbH oder KG. Es müssen zwei Gesellschaften gegründet werden und es fallen dementsprechend doppelter Aufwand und Gebühren an. Auch der Verwaltungsaufwand ist höher, schließlich müssen die Bücher für beide Gesellschaften geführt werden. Außerdem ist für Außenstehende das Verhältnis zwischen den beiden Gesellschaften undurchsichtiger als bei einer GmbH oder KG.

Für welche Gründungen die KG geeignet ist

Wenn sich an einem auf Dauer angelegten kaufmännischen Betrieb einzelne Gesellschafter nur mit Kapital beteiligen wollen, aber nicht aktiv im Unternehmen mitarbeiten wollen, eignen sich sowohl die GmbH & Co. KG als auch die auch die KG. Dabei hat die GmbH & Co. KG den Vorteil, dass Komplementäre über den Umweg der Komplementär-GmbH ihr Risiko mindern.

Hier finden Sie alle Rechtsformen im Überblick

So findest du die beste Rechtsform

Als Gründer und Unternehmer bist du verpflichtet einen Rechtsrahmen für dein Unternehmen festzulegen, woraus sich entsprechende Anforderungen an dich ableiten. Je nach Rechtsform unterscheiden sich demnach Gründungskosten, Anmeldeformalitäten, Mindestkapital, Haftung, Besteuerung, innere Organisation bis Buchführung. Wir geben dir einen Überblick.