Darlehen in Hamburg

Hamburger Kleinstkreditprogramm

Das Hamburger Kleinstkreditprogramm fördert Gründer am Standort Hamburg, die eine Selbständigkeit aus bestehender Erwerbslosigkeit anstreben. Die Darlehen werden bis maximal 17.500 EUR bei einem maximalen Kapitalbedarf von 35.000 EUR pro Person gewährt.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Geschäftsideen und Tätigkeiten der folgenden Bereiche:

  • Tätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben
  • Vermögensberatung
  • Vermittlung von Finanz- sowie Telekommunikationsdienstleistungen
  • Handel mit gebrauchten Kfz, Kfz-Teilen oder Schrott
  • gewerblicher Straßengüterverkehr
  • reine Export- und Importgeschäfte
  • vergleichbare Bereiche

Ausrichter des Hamburger Kleinstkreditprogramms ist Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). Die Umsetzung übernimmt die Hamburgische Investitions- und Förderbank

bundesweite Darlehen für Gründer in Hamburg

Zur Förderung von mehr Gründergeist und Gründungskultur in Deutschland haben Bund und Förderbanken eine breite Palette an Gründungsdarlehen aufgelegt. Bis zu 100.000 EUR können Gründer sowie Selbständige im vorläufigen Nebenerwerb als Vollfinanzierung über den ERP-Gründerkredit StartGeld erhalten. 

Gründer und Unternehmen, die höchstens 5 Jahre am Markt sind können durch das Programm ERP-Gründerkredit Universell bei der Finanzierung von  Investitionen und Betriebsmitteln unterstützt werden. Hier können auch großvolumige Investitionen über 500.000 EUR als Vollfinanzierung gewährt werden.

Gründer und junge Unternehmer, die eine besonders innovative Geschäftsidee/Produkt/Dienstleistung am Markt platzieren wollen, dürfen sich seit 2019 über erleichterte Bedingungen bei der Antragstellung für den ERP Innovationskredit freuen