· Digitales Unternehmertum

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

„Deutschland braucht mehr Menschen, die mit Mut, Kreativität und Verantwortung eigene Ideen umsetzen und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln: Wir brauchen mehr Menschen, die bereit sind, Gründerinnen und Gründer und damit Unternehmerinnen und Unternehmer zu werden.“ Damit dies gelingt, unterstützen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die KfW-Förderbankengruppe mit passgenauen Finanzinstrumenten. Noch mehr Treffsicherheit verspricht in diesem Zusammenhang die Absenkung der Eintrittsbedingungen im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit seit dem 1. Juli 2019.

Ingenieur arbeitet mit 3-D visualisiertem ProduktionsmodellProduktions

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (ERP: European Recovery Program) richtet sich mit einer zinsgünstigen Finanzierung für Digitalisierungsprojekte und Innovationsmaßnahmen an innovative Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Der jeweils individuelle Zinssatz ermittelt sich entlang der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller und der Qualität ihrer Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Antragstellung erfolg in Zusammenarbeit mit regionalen Finanzierungspartnern an die KfW.

Die wichtigsten Kenngrößen im Überblick:

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • Bis zu 25 Mio. EUR Fördersumme können pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben vergeben werden
  • Bis zu 7,5 Mio. EUR Fördersumme können pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen beantragt werden
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel werden durch die KfW bewilligt
  • die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt zu 100 %

Rückzahlung

Rückzahlungsvereinbarungen werden mit dem jeweiligen Finanzierungspartner vereinbart. Außerplanmäßige Rückführungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentscheidung sind möglich.

Sicherheiten

Da der ERP-Digitalisierungskredit auf Wunsch mit 70 % Haftungsfreistellung vergeben wird, ist er besonders für die zwischengeschalteten Finanzierungspartner attraktiv und eine Bewilligung für Antragsteller sehr aussichtsreich. Die KfW übernimmt in diesem Fall 70% des Kreditausfallrisikos, 30% trägt Ihre Bank. Als Kreditnehmer haften Sie prinzipiell zu 100 % für die Rückzahlung.

Sämtliche Bedingungen für Antragsteller summiert die KfW in ihrem ausführlichen Merkblatt.

Bislang mussten Antragsteller mindestens 2 Jahre Marktpräsenz aufweisen, um sich für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit bewerben zu können. Seit dem 1. Juli 2019 können künftig außerdem Vorhaben von Gründern und jungen Unternehmen mit einer Marktpräsenz unter 2 Jahren mit dem KfW-Instrument refinanziert werden. Damit sollen technologieaffine Gründer vom ersten Tag an in allen Fragen der Digitalisierung und Innovationstätigkeit unterstützt werden.

Diese Ausweitung geht konform mit den Leitprinzipien der Gründungsoffensive „GO!“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Deren Ziel besteht u.a. darin, die passgenaue Finanzierung für einzelne Gründer und Gründungsvorhaben bereitzustellen.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandmitglied der KfW, erklärt die Notwendigkeit der Liberalisierung der Antragsbedingungen folgerichtig:

„Die Digitalisierung wartet nicht. Wer ihre Chancen nutzen will, braucht Kapital. Das gilt für alte und junge Unternehmen gleichermaßen. Gründern stehen für Investitionen in Digitalisierung und Innovationen nicht die Ressourcen zur Verfügung wie etablierten Firmen. Darum öffnen wir den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auch für Gründer und junge Unternehmen und erleichtern ihnen damit den Kapitalzugang.“

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert prinzipiell

  • Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben sowie
  • innovative Vorhaben

Gefördert werden

  • etablierte Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung, die ihren Sitz in Deutschland haben und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
  • zudem ist das Programm für innovative Unternehmen zugänglich

Als innovativ gelten der KfW Unternehmen dann, wenn sie

  • ein überdurchschnittliches Unternehmenswachstum aufweisen,
  • hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt haben,
  • in der Vergangenheit bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.

*Nicht förderfähig sind:

  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb in Form von Share Deals
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
  • Vorhaben im Ausland
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen (Laufzeitverlängerungen)

Zu den einzelnen Förderbereichen zählen konkret:

  1. die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren, z.B. die Vernetzung von Produktionssystemen unter dem Stichwort IoT und Industrie 4.0.
  2. Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf Digitalisierungsprozesse (z.B. Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen; Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren )
  3. generelle Innovationsvorhaben, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln

„Deutschland braucht mehr Menschen, die mit Mut, Kreativität und Verantwortung eigene Ideen umsetzen und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln: Wir brauchen mehr Menschen, die bereit sind, Gründerinnen und Gründer und damit Unternehmerinnen und Unternehmer zu werden.“ Damit dies gelingt, hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Peter Altmaier im Rahmen der Gründungsoffensive Go! die 10 wichtigsten Förder- und Investitionsbereiche definiert:

  1. Gründergeist stärken, unternehmerische Kompetenzen vermitteln, Mut für eine zweite Chance machen
  2. Gründungsumfeld verbessern
  3. Unternehmensnachfolgen erleichtern
  4. mehr Frauen für die unternehmerische Selbständigkeit gewinnen
  5. passgenaue Finanzierungsinstrumente anbieten
  6. mehr Wagniskapital für Start-ups bereitstellen
  7. Start-ups und Mittelstand enger vernetzen
  8. internationale Kooperationen von Start-ups fördern
  9. unternehmerische Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten stärken
  10. soziales Unternehmertum stärker fördern

Gerade unter dem Gesichtspunkt der voranschreitenden Digitalisierung in nahezu sämtlichen Wirtschaftsbereichen differenzieren die Bundesregierung und ihre Förderinstitutionen die Möglichkeiten zur Kapitalakquise für innovative KMUs kontinuierlich aus:

  • Externe Beratungsdienstleistungen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ können KMUs mithilfe der Initiative go-digital finanzieren. Förderfähig in diesem Programm sind Digitalisierungsmaßnahmen, die der Erschließung zusätzlicher Marktanteile dienen, aber auch Vorhaben zum Schutz vor dem Verlust sensibler Daten.
  • Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen im Zuge von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen fördert konkret das Projekt go-Inno von Bund und Ländern.

Mit Herabsetzung der Eintrittsbedingungen in den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit für Antragsteller schließt sich die KfW-Förderbank den Leitprinzipien der Gründungsoffensive Go! jetzt noch stärker an. Gründer und KMUs können nun vom ersten Tag ihrer Geschäftstätigkeit auf das Finanzierungsinstrument zugreifen.

Mehr zu go-Inno und Innovationsgutscheinen als Zuschuss für KMUs

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Der Innovationsgutschein als Zuschuss für KMU

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Die Bundesregierung möchte, dass diese Zahl weiter steigt und hat zu diesem Zweck das Förderinstrument „Innovationsgutschein“ aufgesetzt sowie weitere länderspezifische innovationsfördernde Maßnahmen. Welche Maßnahmen KMU in ihrem jeweiligen Bundesland beantragen können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Alle Formulare zum Download hat die KfW online bereit gestellt. Die Experten der KfW Förderbank unterstützen Ihre Antragstellung außerdem persönlich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.

Welches Förderprogramm passt zu Ihnen?

Digitalisierung in KMUs

Förderprogramme der Bundesländer und des Bundes zur Digitalisierung

Die Fördermittel zur Digitalisierung im Mittelstand sind vielfältig. Nur das richtige Förderinstrument zu finden, ist im Förderdschungel nicht so einfach. Hier findest du Förderprogramme von Bund und Ländern, die du für Digitalisierungsvorhaben in deinem Unternehmen beantragen kannst.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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