ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit erklärt
Passgenaue Fördermittel, Zuschüsse & Darlehen
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (ERP: European Recovery Program) richtet sich mit einer zinsgünstigen Finanzierung für Digitalisierungsprojekte und Innovationsmaßnahmen an innovative Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Der jeweils individuelle Zinssatz ermittelt sich entlang der wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Unternehmen und der Qualität ihrer Sicherheiten. Die Antragstellung erfolg in Zusammenarbeit mit regionalen Finanzierungspartnern (in der Regel die Hausbank) an die KfW.
Die wichtigsten Kenngrößen im Überblick:
Kredithöhe und Auszahlung
- Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Mio. EUR Fördersumme können pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben vergeben werden
- Bis zu 7,5 Mio. EUR Fördersumme können pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen beantragt werden
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel werden durch die KfW bewilligt
- die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt zu 100 %
Rückzahlung
Rückzahlungsvereinbarungen werden mit dem jeweiligen Finanzierungspartner vereinbart. Außerplanmäßige Rückführungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentscheidung sind möglich.
Sicherheiten
Da der ERP-Digitalisierungskredit auf Wunsch mit 70 % Haftungsfreistellung vergeben wird, ist er besonders für die zwischengeschalteten Finanzierungspartner attraktiv und eine Bewilligung für Antragsteller sehr aussichtsreich. Die KfW übernimmt in diesem Fall 70% des Kreditausfallrisikos, 30% trägt deine Bank. Als Kreditnehmer/-in haftest du prinzipiell zu 100 % für die Rückzahlung.
Sämtliche Konditionen summiert die KfW auf ihrer Homepage unter ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380).
Bislang mussten Antragsteller mindestens 2 Jahre Marktpräsenz aufweisen, um sich für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit bewerben zu können. Seit dem 1. Juli 2019 können künftig außerdem Vorhaben von Gründern und jungen Unternehmen mit einer Marktpräsenz unter 2 Jahren mit dem KfW-Instrument refinanziert werden.
Technologieaffine Gründer sollen dadurch frühzeitig in allen Fragen der Digitalisierung und Innovationstätigkeit unterstützt werden.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit und Gründungsoffensive GO!
Die Anpassung des Förderprogramms geht konform mit den Leitprinzipien der Gründungsoffensive „GO!“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Deren Ziel besteht u.a. darin, die passgenaue Finanzierung für einzelne Gründer und Gründungsvorhaben bereitzustellen.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandmitglied der KfW, erklärt die Notwendigkeit der Liberalisierung der Antragsbedingungen folgerichtig:
Die Digitalisierung wartet nicht. Wer ihre Chancen nutzen will, braucht Kapital. Das gilt für alte und junge Unternehmen gleichermaßen. Gründern stehen für Investitionen in Digitalisierung und Innovationen nicht die Ressourcen zur Verfügung wie etablierten Firmen. Darum öffnen wir den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auch für Gründer und junge Unternehmen und erleichtern ihnen damit den Kapitalzugang.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert prinzipiell:
- Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben sowie
- innovative Vorhaben
Gefördert werden:
- etablierte Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung, die ihren Sitz in Deutschland haben und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
- zudem ist das Programm für innovative Unternehmen zugänglich
Als innovativ gelten laut KfW-Definition Unternehmen dann, wenn sie:
- ein überdurchschnittliches Unternehmenswachstum aufweisen,
- hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt haben,
- in der Vergangenheit bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
*Nicht förderfähig sind:
- Unternehmens-/Beteiligungserwerb in Form von Share Deals
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Vorhaben im Ausland
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen (Laufzeitverlängerungen)
Zu den einzelnen Förderbereichen zählen konkret:
- die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren, z.B. die Vernetzung von Produktionssystemen unter dem Stichwort IoT und Industrie 4.0.
- Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf Digitalisierungsprozesse (z.B. Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen; Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren )
- generelle Innovationsvorhaben, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln
Bild-Urheber:
iStock.com/gorodenkoff