Innovationsförderung 2025: Zuschuss nicht verpassen!
Finde Fördermittel für deine Innovation!

Innovationsgutscheine richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ideen in marktfähige Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen überführen möchten.
Gefördert wird vor allem die Inanspruchnahme externer Beratungs- und Entwicklungsleistungen, teils auch Personalkosten wie Innovationsassistenten. Je nach Bundesland können auch Patentanmeldungen, Marktanalysen oder Wettbewerbsteilnahmen bezuschusst werden – entscheidend ist ein nachvollziehbarer Businessplan mit wirtschaftlichem Potenzial.
Während das Bundesprogramm „go-Inno“ bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten übernimmt (max. 20.000 € jährlich), bieten viele Länder zusätzliche oder erweiterte Programme mit Förderquoten bis zu 80 %.
Die Antragstellung erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen (go-Inno) oder direkt bei den zuständigen Landesförderinstituten – häufig in Zusammenarbeit mit deiner regionalen Wirtschaftsförderung.
Viele Bundesländer bieten eigene Innovationsgutscheine oder Digitalprämien mit individuellen Förderrichtlinien. Mit Zuschüssen von bis zu 80 % senken sie das Investitionsrisiko für kleine Unternehmen erheblich. Bundesländer ohne eigenes Programm setzen auf die bundesweite Förderung go-Inno.
Entdecke alle regionalen Innovationsförderungen im Überblick:
- Programme: Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW.
- Förderquote: 50 %.
- Maximaler Zuschuss: 7.500 € (BW), 20.000 € (Hightech BW und Start-up BW).
- Förderfähige Maßnahmen: Wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Materialkosten (bei Hightech BW und Start-up BW).
- Antragsberechtigte: KMU mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, Existenzgründer in der Vorgründungsphase, Start-ups bis 5 Jahre nach Gründung.
- Programme: Digitalbonus Standard und Plus.
- Förderquote: Bis zu 50 %.
- Maximaler Zuschuss: 10.000 € (Standard), 50.000 € (Plus).
- Förderfähige Maßnahmen: Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern.
- Programme: Digitalprämie Berlin, Coaching BONUS.
- Förderquote: Bis zu 50 % (Digitalprämie), bis zu 80 % (Coaching BONUS).
- Maximaler Zuschuss: 17.000 € (Digitalprämie), 15.000 € (Coaching BONUS).
- Förderfähige Maßnahmen: Digitalisierung von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen, Verbesserung der IT-Sicherheit, digitale Beratung und Qualifizierung.
- Antragsberechtigte: Berliner KMU, Soloselbstständige, Freiberufler.
- Programm: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital.
- Förderquote: Bis zu 50 %.
- Maximaler Zuschuss: 50.000 € (Beratung und Schulung), 250.000 € (Implementierung).
- Förderfähige Maßnahmen: Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse, Verbesserung von Organisationsmethoden und Produktionsprozessen, Qualifizierung des Personals.
- Antragsberechtigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Handwerksbetriebe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
- Programme: Digitaler Mittelstand, Digitalisierung und Arbeit 4.0.
- Förderquote: Bis zu 40 % (Digitaler Mittelstand), 50 % (Digitalisierung und Arbeit 4.0).
- Maximaler Zuschuss: 17.000 € (Digitaler Mittelstand), 5.000 € (Digitalisierung und Arbeit 4.0).
- Förderfähige Maßnahmen: Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen, Informationssicherheit, Qualifizierungsmaßnahmen.
- Antragsberechtigte: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
- Programme: DIGI-Zuschuss, Digi-Beratung Hessen, Distr@l.
- Förderquote: Bis zu 50 % (DIGI-Zuschuss und Digi-Beratung), bis zu 100 % (Distr@l, je nach Förderlinie).
- Maximaler Zuschuss: 10.000 € (DIGI-Zuschuss), 400 € pro Tagewerk (Digi-Beratung), bis zu 1 Mio. € (Distr@l).
- Förderfähige Maßnahmen: Digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen, Einführung neuer digitaler Systeme, Verbesserung der IT-Sicherheit, innovative Digitalisierungsvorhaben.
- Antragsberechtigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe, Start-ups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen.
- Programme: go-digital, Mittelstand Innovativ & Digital (MID).
- Förderquote: Bis zu 50 %.
- Maximaler Zuschuss: 16.500 € (go-digital), variabel (MID).
- Förderfähige Maßnahmen: Digitalisierung von Geschäftsprozessen, IT-Sicherheit, digitale Markterschließung.
- Antragsberechtigte: KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
- Programm: Digitalbonus Niedersachsen.
- Förderquote: Bis zu 50 %.
- Maximaler Zuschuss: 50.000 €.
- Förderfähige Maßnahmen: Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, Verbesserung der IT-Sicherheit.
Antragsberechtigte: KMU mit Sitz in Niedersachsen.
- Programm: Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) im Rahmen des Programms InnoTop.
- Förderquote: 50 %.
- Maximaler Zuschuss: 20.000 €.
- Förderfähige Maßnahmen: Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an externe Einrichtungen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Antragsberechtigte: KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
- Besonderheiten: Kooperationsvorhaben mit mehreren Unternehmen möglich; Projektdauer maximal 12 Monate.
- Programm: Innovationsprämie Sachsen.
- Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Maximaler Zuschuss: 20.000 € pro Antragsteller und Jahr.
- Förderfähige Maßnahmen: Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen; technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
- Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, einschließlich Handwerksbetriebe und freiberuflich tätige Ingenieure.
- Besonderheiten: Gefördert werden sowohl externe wissenschaftliche Einstiegsarbeiten (z. B. Technologie- und Marktrecherchen, Durchführbarkeitsstudien) als auch umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten (z. B. Konstruktionsleistungen, Produkttests). Die Projektlaufzeit sollte grundsätzlich 6 Monate nicht überschreiten.
- Programm: Digital Innovation (Teil des Programms „Digital And Creative Economy“).
- Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Maximaler Zuschuss: 70.000 € pro Vorhaben.
- Förderfähige Maßnahmen: Investive Digitalisierungsvorhaben in KMU, einschließlich der Digitalisierung interner Abläufe und Services, digitaler Marketing- und Vertriebsstrategien sowie der Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.
- Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
- Besonderheiten: Bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist der zuwendungsfähige Anteil auf maximal 6.000 € begrenzt. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerbsrunden; die 4. Wettbewerbsrunde startet am 19. Mai 2025.
- Programm: Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen (DKU).
- Förderquote: Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.
- Maximaler Zuschuss: 20.000 € für Modul 1 (Beratung), 200.000 € für Modul 2 (Umsetzung).
- Förderfähige Maßnahmen: Modul 1 (Beratung) – Externe Beratungsleistungen zur Analyse und Entwicklung individueller Digitalisierungslösungen, z. B. Verbesserung der IT-Sicherheit, Digitalisierung von Prozessen und Produkten; Modul 2 (Umsetzung) – Implementierung der entwickelten Lösungen, einschließlich notwendiger Hardware, Software und Mitarbeiterschulungen.
- Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die weniger als 50 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € aufweisen.
- Besonderheiten: Modul 2 kann auch beantragt werden, wenn innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm „go-digital“ für Beratungsleistungen erhalten wurde. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
- Programm: FTI-Thüringen TECHNOLOGIE – Innovationsgutscheine.
- Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben; bei bestimmten Maßnahmen bis zu 100 % für Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich.
- Maximaler Zuschuss: Je nach Maßnahme unterschiedlich; beispielsweise bis zu 2,5 Mio. € für Thüringen FuE individuell.
- Förderfähige Maßnahmen: Durchführbarkeitsstudien und Vorstudien (InnoDecide), vorbereitende Tätigkeiten für Antragstellungen bei FuE-Programmen von Bund und EU (InnoPrepare), Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung von Schutzrechten (InnoSecure), externe innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Entwicklung marktreifer Produkte (InnoCreate).
- Antragsberechtigte: KMU mit Sitz in Thüringen; für bestimmte Maßnahmen auch Wissenschaftseinrichtungen.
- Besonderheiten: Die Förderung ist an die Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) gebunden. Die Antragstellung erfolgt über das Thüringer Förderportal.
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