Der Innovationsgutschein als Zuschuss für KMU

Der BMWi-Innovationsgutschein soll innovative KMU und etablierte Forschungsdienstleister zusammenführen. Insbesondere KMU sollen bei Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen durch den finanzierten Zugriff auf externes Know-how unterstützt werden.
Je nach Zielgruppendefinition richtet sich der Innovationsgutschein insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit.
Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen im Zuge von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden unterstützt. Personelle Kosten z.B. in Form eines Innovationsassistenten können ebenfalls gefördert werden. Länderspezifisch kann der Innovationsgutschein zudem u.a. Patentanmeldungen, Wettbewerbsvorbereitungen, Marktanalysen etc. abdecken.
Die Initiative go-Inno übernimmt auf Bundesebene bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen. KMU zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten.
Auf Landesebene unterstützen die jeweiligen Programme in Form von Zuschussleistungen unterschiedlicher Höhe. Vergleichen Sie hierzu die konkreten Zahlen weiter unten.
Alle Informationen zum Förderprogramm go-Inno sowie Registrierungsmöglichkeit auf der Träger-Plattform PROTON versammelt das BMWi auf der diesbezüglichen Homepage.
Informationen zur Antragstellung der landesspezifischen Förderprogramme entnehmen Sie bitte den jeweils unten aufgeführten Kontaktlinks. Die Anträge sind in der Regel in Zusammenarbeit mit den Projektträgern bei den Landesbanken zu stellen.
Die BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) decken in unterschiedlichen Nutzungszeiträumen anteilige Kosten für externe Beratungsleistungen im Rahmen der Entwicklung innovativer Projekte. Dazu zählen z.B. vertragliche Vereinbarungen mit Kooperationspartnern, der Aufbau eines inhaltlichen und administrativen Projektcontrollings oder die abschließende Bewertung eines Innovationsprojektes.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen oder Handwerksbetriebe mit Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR
Was wird gefördert?
externe Beratungsleistungen durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) autorisierte Beratungsunternehmen in drei Bereichen:
- Identifizierung von Innovationspotenzialen
- Erstellung von Realisierungskonzepten
- Unterstützung beim Projektmanagement
Wie wird gefördert?
Die BMWi-Innovationsgutscheine decken bis zu 50 Prozent der Ausgaben in jeweils aufgeschlüsselten Nutzungszeiträumen bzw. Maximalhöhen.
- Potenzialanalyse 8(+2) Beratertage zu maximal 5.500 EUR
- Realisierungskonzept 20(+5) Beratertage zu maximal 13.750 EUR
- Projektmanagement 15 Beratertage zu maximal 8.250 EUR
Alle Informationen zur Antragstellung können via Hotline: +49 228 3821-1518 telefonisch oder via mail an go-inno@dlr.de angefordert werden.
Die Innovationsgutscheine der einzelnen Länder folgen nachstehend jeweils eigenen Förderrichtlinien. Mit einer Förderquote von bis zu 80% minimieren Sie das Risiko für den Unternehmer entscheidend.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen. Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:
Innovationsgutschein standard
- unterstützt Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen
Innovationsgutschein spezial
- richtet sich an Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen
Wer wird gefördert?
- kleine Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Existenzgründer, die Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
- Innovationsgutschein standard fördert, sofern eine technische Innovation vorliegt und die technische Kompetenz des FuE-Dienstleisters gegeben ist
- Innovationsgutschein spezial wird gewährt bei Vorlage eines positiven Votums durch einen unabhängigen Fachmann, der die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern feststellt und die Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als notwendig für das Vorhaben erachtet
Wie wird gefördert?
- Innovationsgutschein standard übernimmt grundsätzlich 40% bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 4.000 EUR und maximal 30.000 EUR
- der Fördersatz erhöht sich um jeweils 10% auf maximal 60%, wenn
- der Sitz des Antragstellers in einer Region „mit besonderem Handlungsbedarf liegt
- der Antragsteller eine Hochschule bzw. vergleichbare außeruniversitäre Forschungseinrichung beauftragt
- der Antragsteller ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist
- Innovationsgutschein spezial erstattet 50% bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 30.000 EUR und maximal 80.000 EUR
Pro Antragsteller können innerhalb von drei Jahren maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. Unternehmen, die sich zu einem größeren FuE-Vorhaben zusammenschließen, können maximal vier Innovationsgutscheine kumulieren.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online zu stellen bei Bayern Innovativ GmbH. Auskünfte erteilt der Projektträger via mail unter: innovationsgutschein@bayern-innovativ.de
Baden-Württemberg vereint insgesamt 4 innovationsfördernde Maßnahmen für KMU:
Gutschein A
- fördert wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- oder Designstudien)
Gutschein B
- fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten (z.B. Prototypenbau, Produkttests)
Gutschein Hightech Digital
- fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung und Realisierung eines anspruchsvollen digitalen Produkts oder Dienstleistung (z.B. vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, Big-Data-Projekte)
Gutschein Hightech Start-up
- fördert Hightech-Start-ups in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Bio-, MedTech und Pharma
Gutschein Hightech Mobilität
- fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung und Realisierung von Technologie- und Prozessinnovationen sowie Materialkosten im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität (Autonomes Fahren)
Wie wird gefördert?
- Innovationsgutschein A übernimmt 80% der Kosten für das Anfertigen von z.B. Machbarkeitsstudien und maximal 2.500 EUR
- Innovationsgutschein B gewährt maximal 50% von Forschungs- und Entwicklungskosten als Zuschussförderung und maximal 5.000 EUR
- Gutschein A und B können kombiniert werden
- Mit dem Innovationsgutschein B (Hightech) sind bis zu 20.000 EUR an Zuschuss möglich. Förderfähig sind analog zum Gutschein B 50 % der in Rechnung gestellten Kosten.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Referat 43, Förderprogramm Innovationsgutscheine erteilt Ihnen weitere Auskünfte zum Antragsverfahren.
Mehr Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft ist das erklärte Ziel der Innovationsförderung Hessen.
Wer wird gefördert?
KMUs mit Sitz in Hessen
Was wird gefördert?
- Entwicklung marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Innovative, angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Alle Technologie-Branchen
- Auswahlkriterien sind Innovationsgrad, Realisierbarkeit, Wissenstransfer
Wie wird gefördert?
Im Rahmen einer Projektlaufzeit von 1 bis 3 Jahren erfolgt eine Maximalförderung bis zu 500.000 EUR kofinanziert durch Eigenmittel. Als Zuwendungsfähige Ausgaben gelten Personal- und Sachkosten.
Alle Informationen zur Antragsstellung inklusive dem kardinalen Formblatt „Projektskizze“ nebst Ausfüllhinweisen versammelt die Innovationsförderung Hessen.
Das Land Brandenburg fördert landesweit Innovationen in KMU mit den Fördermodulen BIG-Digital, BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg
- Freiberufler können sich nur für BIG-Digital bewerben!
Was wird gefördert?
- Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer)
- eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE)
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
- Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt:
- der kleine BIG-Transfer fördert im Wege der Vollfinanzierung (100%) und maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (*nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar)
- der große BIG-Transfer fördert im Wege der Anteilfinanzierung (50%) und maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (*mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar)
- der BIG-FuE fördert im Wege der Anteilfinanzierung (50%) und maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (*eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
- der BIG-Digital fördert im Wege der Anteilfinanzierung (50%) und maximal jeweils 50.000 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung
- der BIG-EU fördert im Wege der Anteilfinanzierung (50%) und max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten
Die Anträge sind schriftlich und vollständig vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Vor Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH. Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.
Ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand verspricht das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. „Mittelstand.innovativ!“ umfasst die Förderlinien „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“.
Gefördert werden sollen Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit.
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen in NRW
Was wird gefördert?
- Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette
- externe Analyse- und Beratungsleistungen sowie Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 EUR bis 15.000 EUR
- Der Gutschein muss in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ab Zustellung des Bewilligungsbescheides für das beantragte Projekt eingesetzt werden
- Nach Abschluss der Maßnahme werden die Innovationsgutscheine innerhalb von sechs Monaten beim Projektträger Jülich durch Anforderung der Zuwendungsmittel eingelöst.
- Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren (d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung. Rechnungskopien der Leistungserbringer, sowie Zahlungsnachweise müssen die Ausgaben vor dem Projektträger dokumentieren.)
- Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah.
Alle Informationen zur Antragstellung, Download der Formulare und persönliche Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage von Projektträger Jülich.
Das Land Schleswig Holstein vertraut auf die go-Inno Initiative des Bundes.
Innovationsunterstützende Maßnahmen und die „Innovationsprämie“ stehen KMU in Sachsen zur Verfügung:
Innovationsprämie
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sollen bei der innovationsorientierten Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen gefördert werden.
Was wird gefördert?
Inanspruchnahme von externen FuE-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie im Rahmen der technischen Unterstützung in der Umsetzungsphase
Wie wird gefördert?
als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)
- für Fremdleistungen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- insgesamt maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr
- der Antragsteller kann bis zu zwei Innovationsprämien pro Kalenderjahr beantragen
Innovationsunterstützende Maßnahmen
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen
Was wird gefördert?
Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss zu den förderfähigen Projektausgaben/-kosten grundsätzlich als Anteilfinanzierung von bis zu 50 % für KMU, soweit beihilferechtlich zulässig
- Zuschuss zu den förderfähigen Projektausgaben/-kosten grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zu 100 % für die übrigen Antragsteller, soweit beihilferechtlich zulässig
Alle Informationen und Formulare zum Download für innovationsfördernde Maßnahmen versammelt das von der Sächsischen Aufbaubank herausgegebene Informationsblatt.
Informationen zur Innovationsprämie erteilt die SAB unter 0351 4910-4910 als Antrags- und Bewilligungsstelle. Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Das Land Sachsen-Anhalt vergibt Zuschüsse für die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. „Zweck der Förderung ist es, das mit einem hohen technischen Risiko einhergehende finanzielle Risiko von Forschungs-und Entwicklungsleistungen zu mindern, um auf diese Weise einen Anreiz für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu geben.“
Wer wird gefördert?
KMU in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
„Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren insbesondere innerhalb der in der Regionalen Innovationsstrategie 2014 bis 2020 herausgearbeiteten Leitmärkte dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der gewerblichen Zuwendungsempfänger ausgerichtet sind“.
Die für Sachsen-Anhalt identifizierten Leitmärkte gelten dabei wie folgt:
- Energie, Maschinen- und Anlagenbau
- Ressourceneffizienz
- Gesundheit und Medizin
- Mobilität und Logistik
- Chemie und Bioökonomie
- Ernährung und Landwirtschaft
Wie wird gefördert?
Projektförderung als Anteilfinanzierung bis zu einer Höhe von maximal 400.000 EUR pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger; die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Die Investitionbank Sachsen-Anhalt ist ihr Ansprechpartner für das Antragsverfahren. Simone Töpfer erteilt als Verantwortliche persönliche Auskünfte unter 0391 589 1789.
Der Freistaat Thüringen hat zur Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie) verschiedene Innovationsgutscheine aufgelegt.
Was wird gefördert?
Die Innovationsgutscheine A bis E fördern unterschiedliche Bereiche wie folgt:
- A: dient der Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten
- B: fördert Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen
- C: fördert Maßnahmen für technische Schutzrechte
- D: fördert Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen
- E: unterstützt Prozess- und Organisationsinnovationen
Wie wird gefördert?
- A und B: Förderquote zwischen 60-70%, Maximalförderung 50.000 EUR
- C: 50% Förderquote mit gestaffelten Leistungen (bis zu 10.000 EUR für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen)
- D: 50% Förderquote, Maximalförderung 20.000 EUR
- E: 50-75% Förderquote; Maximalförderung zwischen 20.000-30.000 EUR
Stellen Sie Ihre Anträge online und nutzen Sie hierfür das Online-Portal. Alle Formulare stellt die Thüringer Aufbaubank zum Download bereit.