Fördermittel Innovation: der kompakte Leitfaden
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Das bundesweite Förderprogramm go-inno (Innovationsgutschein) soll innovative KMU und etablierte Forschungsdienstleister zusammenführen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen bei Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen durch den finanzierten Zugriff auf externes Know-how unterstützt werden.
Der Innovationsgutschein richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit.
Der Innovationsgutschein fördert die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen im Zuge von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Personelle Kosten z.B. in Form eines Innovationsassistenten können ebenfalls gefördert werden. Länderspezifisch kann der Innovationsgutschein zudem u.a. Patentanmeldungen, Wettbewerbsvorbereitungen, Marktanalysen etc. abdecken.
Ausschlaggebend für die Förderung ist ein tragfähiger Businessplan.
Die Initiative go-Inno übernimmt auf Bundesebene bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Unternehmen zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten.
Auf Landesebene unterstützen die jeweiligen Programme in Form von Zuschussleistungen unterschiedlicher Höhe. Vergleiche dazu die konkreten Zahlen hier weiter unten.
Alle Informationen zum Förderprogramm go-Inno sowie Hinweise zur Registrierung auf der Träger-Plattform PROTON versammelt das BMWK auf der diesbezüglichen Homepage.
Hinweise zur Antragstellung der regionalen Innovationsförderung findest du hier im jeweiligen Erklärtext zum Bundesland deiner Wahl. Die Anträge sind in der Regel in Zusammenarbeit mit den Projektträgern bei den Landesbanken zu stellen.
Innovationsgutscheine (go-Inno) decken in unterschiedlichen Nutzungszeiträumen anteilige Kosten für externe Beratungsleistungen im Rahmen der Entwicklung innovativer Projekte. Dazu zählen z.B. vertragliche Vereinbarungen mit Kooperationspartnern, der Aufbau eines inhaltlichen und administrativen Projektcontrollings oder die abschließende Bewertung eines Innovationsprojektes.
Die Bundesregierung hat die Richtlinie für das Förderprogramm "go-Inno" (BMWi-Innovationsgutscheine) bis Ende 2024 verlängert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks:
- mit Standort oder einer Niederlassung in Deutschland
- mit weniger als 100 Beschäftigten
- mit einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Darüber hinaus müssen Antragsteller folgende weitere Auswahlkriterien erfüllen:
- Unternehmerischer Mehrwert: Die beantragten Projekte müssen für die begünstigten Unternehmen einen Mehrwert erbringen.
- Refinanzierungsgrad: Die Refinanzierung muss plausibel erkennbar sein und dargestellt werden.
- Risikograd: Die geförderten Projekte müssen mit einem technischen und betriebswirtschaftlichen Risiko behaftet sein.
Nicht förderfähig sind folgende Branchen:
- Landwirtschaft
- Fischerei
Was wird gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen durch vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz (BMWK) autorisierte Beratungsunternehmen in den folgenden Bereichen:
- Identifizierung von Innovationspotenzialen
- Erstellung von Realisierungskonzepten
Wie wird gefördert?
Mit dem Innovationsgutschein können kleine Unternehmen eine Förderung für bis zu 50 Prozent der Beratungskosten in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept) erhalten. Der Wert des Gutscheins bemisst sich also anhand der konkreten vertraglich vereinbarten bzw. tatsächlich realisierten Beratungsleistung.
Die maximale Förderleistung je Fördergebiet beträgt:
- Potenzialanalyse: 10 Tagewerke zu insgesamt maximal 5.500 Euro
- Realisierungskonzept: 25 Tagewerke zu insgesamt maximal 13.750 Euro
Innovationsgutscheine nach Bundesland
Innovationsgutscheine und -Prämien der einzelnen Länder folgen nachstehend mit jeweils eigenen Förderrichtlinien. Mit einer Förderquote von bis zu 80% minimieren sie das Risiko für kleine Unternehmen deutlich. Bundesländer, die nicht eigens aufgeführt sind, bieten das Förderprogramm go-inno an.
Das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg macht es dir nun noch leichter, Unterstützung über die Innovationsgutscheine zu bekommen. Statt der bisherigen fünf Varianten gibt es künftig nur noch drei Gutscheine – aber keine Sorge, alle bisherigen Angebote bleiben erhalten. Neu dabei: Bei den Gutscheinen "Hightech BW" und "Start-up BW" gibt es jetzt regelmäßig, nämlich jedes Quartal, Förderaufrufe.
Hier ist, was ab dem 15. Oktober 2023 für dich drin ist:
Innovationsgutschein BW
Du kannst bis zu 7.500 Euro (bei 50% Förderung) für wissenschaftliche Arbeit und für Forschung und Entwicklung deiner Innovationen bekommen. Dabei ist es egal, in welcher Branche du tätig bist, ob du ein KMU oder ein Start-up bist.
Innovationsgutschein Hightech BW
Der Innovationsgutschein Hightech BW vergibt bis zu 20.000 Euro (wieder bei 50% Förderung) für wissenschaftliche Projekte, Forschung und Entwicklung und Materialkosten für wirklich innovative Projekte. Auch hier gibt's keine Beschränkungen bei Technologie oder Branche. Und denk daran, hier gibt's die quartalsweisen Förderaufrufe.
Innovationsgutschein Start-up BW
Wenn dein Start-up nicht älter als fünf Jahre ist, kannst du mit dem Innovationsgutschein Start-up BW ebenfalls bis zu 20.000 Euro (bei 50% Förderung) für Vorprojekte, Forschung und Entwicklung sowie Materialkosten in zukunftsträchtigen Bereichen beantragen. Auch hier solltest du die quartalsweisen Förderaufrufe im Auge behalten.
Gut zu wissen: Selbst wenn dein Start-up noch in der Planungsphase ist, kannst du hier Unterstützung bekommen. Du musst erst bei Projektende eine Rechtsform vorweisen können.
Sämtliche Teilbereiche des Förderprogramms werden über die L-Bank abgewickelt.
Wichtig für dich: Seit dem 1. August 2023 kannst du vorerst keine neuen Anträge stellen. Aber ab dem 15. Oktober 2023 geht's wieder los!
Bayern möchte, dass du mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zusammenarbeitest. Wie? Mit Innovationsgutscheinen.
Zwei Varianten stehen zur Auswahl:
- Innovationsgutschein Standard: Hier bekommst du Unterstützung für die Planung, Entwicklung und Verbesserung technischer Innovationen. Dein Projekt sollte zwischen 4.000 Euro und 30.000 Euro kosten.
- Innovationsgutschein Spezial: Für spezialisierte Projekte, die zwischen 30.000 Euro und 80.000 Euro kosten und Fachexperten benötigen.
Das Hauptziel? Dich und andere kleine Unternehmen dazu zu bringen, mehr mit Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, denn innovative Unternehmen sind erfolgreicher und zukunftsfähiger.
Wer kann teilnehmen?
- Kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe mit Sitz in Bayern, weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz oder Bilanz von maximal 10 Mio. Euro
- Existenzgründer, die in Bayern ein Unternehmen gründen möchten.
Was wird gefördert?
Hauptsächlich Planungs- und Entwicklungsarbeiten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durchgeführt werden. Ab 2023 zählt dazu auch Softwareentwicklung für Dinge wie Industrie 4.0, Big-Data-Projekte oder Cyber Security.
Was wird nicht gefördert?
Normale Unternehmensberatungen, Vorhaben, die schon begonnen haben, und Projekte, die schon aus anderen Programmen Unterstützung bekommen.
Mit wem kannst du arbeiten?
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen. Achte darauf, dass du erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids einen F&E-Dienstleister beauftragst.
Wie wird die Förderung berechnet?
Je nach Innovationsgutschein (Standard oder Spezial) und deinem Projekt gibt es verschiedene Fördersätze zwischen 40% und 60%. Einige Bedingungen können den Fördersatz erhöhen, z. B. wenn du mit einer Universität zusammenarbeitest.
Nach Abschluss deines Projekts erhältst du die Fördermittel auf dein Konto. Stelle sicher, dass du einen Nachweis über die Verwendung der Mittel liefern kannst.
Das Land Brandenburg unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen bei Innovationsvorhaben durch Innovationsgutscheine.
Förderfähig sind folgende Innovationsvorhaben:
- (BIG)-Transfer: Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu kleinen und mittleren Unternehmen durch den großen und kleinen Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG)-Transfer.
- BIG-FuE: Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Phasen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung über BIG-FuE.
- BIG-Digital: Aufdeckung von Innovationsmöglichkeiten durch Digitalisierung betrieblicher Prozesse in den Bereichen Beratung, Implementierung und Schulung mit BIG-Digital.
- BIG-EU: Unterstützungsleistungen, wenn du an EU-Förderprogrammen teilnehmen möchtest, über BIG-EU.
Die Unterstützung erhältst du in Form eines Zuschusses. Die Zuschusshöhe im Überblick:
Wie wird gefördert?
- Kleiner BIG-Transfer: bis zu 100% der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 Euro. Dies gilt nur einmal und bei der ersten FuE-bezogenen Kontaktaufnahme zwischen deinem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
- Großer BIG-Transfer: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Dies ist mehrmals, aber maximal einmal pro Jahr, möglich.
- BIG-FuE: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 Euro. Eine erneute Beantragung ist erst nach Projektabschluss und Verwertung der Ergebnisse möglich.
- BIG-Digital: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, wobei die Obergrenzen bei 50.000 Euro für Beratung, 500.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung liegen.
- BIG-EU: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, wobei die Obergrenze bei 16.000 Euro als Leadpartner und sonst 8.000 Euro beträgt.
Für die Antragsstellung empfehlen wir dir, ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) in Anspruch zu nehmen.
Mehr Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft ist das erklärte Ziel der Innovationsförderung Hessen.
F&E-Vorhaben in Unternehmen
Unternehmen in Hessen, die in den Bereichen industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung tätig sind, können eine Förderung für ihre Projekte beantragen. Ziel dieser Förderung ist es, sowohl die wirtschaftlichen als auch wissenschaftlichen Möglichkeiten in Hessen zu verbessern. Dein Projekt sollte also in einem der sieben Kompetenzfelder der Hessischen Innovationsstrategie einen Mehrwert bieten.
Wenn du ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) leitest oder ein Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern führst, das nicht als KMU gilt, und deinen Sitz oder eine Niederlassung in Hessen hast, kannst du einen Antrag stellen.
Wie sieht die Förderung aus?
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Projektförderung, wobei bis zu 50% der förderfähigen Kosten eines Projekts übernommen werden können. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und stammt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Je nach Forschungscharakter deines Projekts und der Größe deines Unternehmens kann die Höhe der Unterstützung variieren. Aber die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Idealerweise sollte dein Projekt förderfähige Kosten von mindestens 200.000 Euro haben und zwischen zwei bis drei Jahren laufen.
Was wird gefördert?
Kosten für Personal, das direkt am Projekt arbeitet (plus 15% für Gemeinkosten), Materialien, bestimmte Investitionen, Geräte, Forschungsaufträge und ähnliche Dienstleistungen.
TIPP: Bevor du den Antrag einreichst, solltest du dich unbedingt von der Hessen Agentur (HA) beraten lassen. Sie können dir wertvolle Tipps für den Antragsprozess geben.
LOEWE-Förderlinie 3
LOEWE steht für "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz". Die hessische Landesregierung unterstützt mit diesem Programm außergewöhnliche wissenschaftliche Kooperationsprojekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dabei wird besonderer Wert auf eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Industrie gelegt.
In der LOEWE-Förderlinie 3 stehen Projekte im Vordergrund, die marktfähige, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen hervorbringen wollen. Hier sollen mindestens ein Unternehmen und eine Hochschule oder Forschungseinrichtung aus Hessen zusammenarbeiten. Andere Partner, wie Entwickler oder Anwender, können sich auch anschließen.
Diese Projekte sollten innovativ, technologisch herausfordernd und marktnah sein. Es ist besonders wichtig, dass sie praktische Anwendungen im Blick haben.
Die LOEWE-Förderlinie 3 ist branchen- und technologieübergreifend.
Wer kann einen Antrag stellen?
Dazu zählen:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hessen
- Ingenieurbüros in Hessen
- Angewandte Wissenschaftshochschulen in Hessen, einschließlich der Geisenheim University
- Unternehmen in Hessen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 200 Mio. Euro
- Familienunternehmen in Hessen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern, bei denen Konzern- oder Finanzbeteiligungen meistens unter 25 % liegen
- Universitäten und Forschungseinrichtungen in Hessen
- Öffentliche oder gemeinnützige Körperschaften in Hessen
Wie sieht die Förderung aus?
- Projektförderung: Projekte können bis zu 50% ihrer förderfähigen Kosten als nicht zurückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Universitäten und Forschungseinrichtungen: Universitäten und Forschungseinrichtungen, die nicht kommerziell im Projekt tätig sind, können sogar bis zu 90% ihrer Kosten erstattet bekommen.
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die das Projekt leiten und nicht kommerziell arbeiten, können 100% ihrer Kosten plus 20% Overhead für Personal erhalten.
Das Budget für ein Projekt liegt zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro, und die Projektdauer beträgt normalerweise ein bis drei Jahre.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a. Personalkosten in Unternehmen und Hochschulen, bestimmte Sachkosten wie Mieten oder Betriebsmittel, die direkt mit dem Projekt zu tun haben. Investitionen oder spekulative Kosten sind jedoch nicht förderfähig.
Interessiert? Du kannst deinen Antrag jederzeit bei der Innovationsförderung Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH einreichen.
Das Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das speziell für innovative mittelständische Unternehmen gedacht ist. Es trägt den Namen „Mittelstand.innovativ!“ und bietet zwei Fördermöglichkeiten:
- den „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ und
- den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“.
Für die Umsetzung des „Innovations- und Digitalisierungsgutscheins“ ist die Forschungszentrum Jülich GmbH zuständig, die im Auftrag des MWIDE handelt. Das Ziel ist es, die Innovationskraft und das Wachstum von Unternehmen in NRW zu fördern – ob in der Industrie, im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungssektor.
Wer wird gefördert?
Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen
Was wird gefördert?
Mit den Innovationsgutscheinen kannst du die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf jeder Ebene der Wertschöpfungskette unterstützen. Auch signifikante Verbesserungen deiner bestehenden Angebote sind förderfähig. Auch die Verwendung der Mittel für Projekte, die sich auf arbeits- und organisationsrelevante Fragen, ist gestattet.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung und alle weiteren Prozesse rund um die Förderung können vollständig digital über das Förderportal der Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Gutscheine abgewickelt werden.
Schleswig-Holstein vergibt verschiedene Fördermittel für hiesige innovative Unternehmen:
Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)
Entwicklungsvorhaben (Modul 2)
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Projekte der experimentellen Entwicklung. Dies beinhaltet:
- Die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die über deinen aktuellen technologischen Stand hinausgehen.
- Die Übertragung von Techniken auf andere Produktionsgrößen oder die Anpassung bestehender Produkte oder Verfahren an andere Anwendungsbereiche.
- Die Erstellung kommerziell nutzbarer Prototypen und Pilotprojekte, wenn diese zu teuer wären, nur für Demonstration und Validierung.
Allerdings werden regelmäßige oder kleinere Änderungen an bestehenden Produkten oder Dienstleistungen nicht gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn du ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein bist, kannst du eine Förderung beantragen. Ein kleines Unternehmen beschäftigt weniger als 50 Personen und hat einen Umsatz oder Bilanz von maximal 10 Mio. Euro. Ein mittleres Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Personen und hat einen Umsatz von maximal 50 Mio. Euro oder eine Bilanz von höchstens 43 Mio. Euro.
Beachte die spezifischen Regeln für Unternehmen, die Verbindungen zu anderen Unternehmen haben.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Folgende Voraussetzungen müssen förderfähige Innovationsvorhaben aufweisen:
- Dein Projekt sollte mindestens 60.000 Euro kosten, aber nicht mehr als 200.000 Euro.
- Dein Projekt muss innovativ sein.
- Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und potenzielle Umsatzsteigerungen nach Abschluss des Projekts sind wichtig.
- Dein Projekt sollte zur Umweltfreundlichkeit und Ressourceneffizienz beitragen.
- Du solltest die wirtschaftliche Bedeutung deines Projekts klar darlegen.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Das Projekt sollte in Schleswig-Holstein durchgeführt werden und die Ergebnisse dort genutzt werden.
Was wird unterstützt?
Erstattet werden Personalkosten für Forscher, Techniker und weitere Mitarbeiter, die im Unternehmen angestellt sind (Es gibt eine jährliche Stundengrenze: 1.720 Stunden pro Mitarbeiter und 860 Stunden für Geschäftsführer). Andere Kosten (z. B. Ausrüstung, Patente, Beratung) werden pauschal unterstützt.
Wie wird die Unterstützung bereitgestellt?
Du erhältst einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss. Die Personalkosten werden basierend auf den tatsächlichen Stunden pauschal berechnet. Die zusätzlichen Kosten werden mit einer Pauschale von 40 % der Personalkosten berechnet.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Für kleine Unternehmen: bis zu 45% der förderfähigen Kosten.
- Für mittlere Unternehmen: bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Modul 3)
Gefördert werden komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Hierzu zählen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.
Welche Projekte kannst du einreichen?
Du kannst komplexe Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit einem Bezug zur industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung einreichen. Diese Projekte sollten:
- Wissenschaftlich-technische Grundlagen für neue, zukunftsorientierte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen.
- Neue, marktfähige Produkte oder Dienstleistungen hervorbringen.
- Zukunftsweisende Prozesse oder Verfahren entwickeln.
Besonders interessant sind Projekte, die
- international wettbewerbsfähige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln,
- durch neuartige Produkte oder Verfahren eine bedeutende Leistungssteigerung in deinem Unternehmen ermöglichen,
- zum Klimaschutz beitragen,
- oder die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen vorantreiben.
Kooperationsprojekte können auch unterstützt werden, insbesondere wenn sie
- zwischen mindestens zwei Unternehmen laufen und
- mindestens ein beteiligtes Unternehmen ein KMU ist.
Wer kann die Förderung beantragen?
Wenn du ein Unternehmen in Schleswig-Holstein führst, kannst du diese Förderung beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen haben dabei Vorrang.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Dein Projekt muss innovativ sein.
- Die Anzahl der neuen Jobs und das erwartete Wirtschaftspotenzial durch Umsatzwachstum nach Projektabschluss sind entscheidend.
- Dein Projekt sollte den Klimaschutz fördern und umweltfreundliche Produktionsverfahren entwickeln.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein.
- Du musst das Projekt in Schleswig-Holstein durchführen.
- Bei Kooperationsprojekten: Die Zusammenarbeit muss schriftlich festgelegt sein.
Was wird gefördert?
Du erhältst Fördergelder u.a. für die Personalkosten von Forschern, Technikern und weiterem Personal, die im Projekt arbeiten. Dabei sind pro Jahr und Person maximal 1.720 Stunden und für Geschäftsführer 860 Stunden anrechenbar. Andere Kosten wie Ausrüstung, Forschungsaufträge, Patente und ähnliches werden pauschal gefördert.
Wie erhältst du die Förderung?
Die Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Personalkosten und andere Kosten werden pauschal berechnet.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Unterstützungssummen variieren:
- Kleine Unternehmen: Bis zu 45% (experimentelle Entwicklung) oder 70% (industrielle Forschung).
- Mittlere Unternehmen: Bis zu 35% (experimentelle Entwicklung) oder 60% (industrielle Forschung).
- Große Unternehmen: Bis zu 25% (experimentelle Entwicklung) oder 50% (industrielle Forschung).
Bei Kooperationsprojekten kann sich der Zuschuss erhöhen, wenn mindestens ein KMU beteiligt ist.
In Sachsen erhalten kleine innovative Unternehmen und Freiberufler die Innovationsprämie. Eine neue Förderrichtlinie umfasst konkret die EFRE/JTF - InnoPrämie 2021 bis 2027.
Der Zuschuss wird für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Entwicklung neuer oder zur Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gewährt.
Was hält das Förderprogramm für dich bereit?
Du erhältst einen Zuschuss für die Inanspruchnahme von Forschungsdienstleistungen während der Entwicklung deiner Produkte. Deine FuE-Dienstleister können sowohl nationale als auch internationale Institutionen sein, einschließlich Hochschulen, Forschungseinrichtungen und private Anbieter.
Jedes Kalenderjahr kannst du bis zu 40.000 Euro Unterstützung bekommen, solange es sich um Kosten für externe Forschung und Entwicklung (FuE) im Zusammenhang mit der Neuentwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen handelt.
Wer darf den Antrag stellen?
Wenn du ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen führst, darunter Gewerbe, Kulturschaffende, kreative Betriebe oder freiberufliche Ingenieure, bist du antragsberechtigt.
Nicht förderfähig sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- FuE-Dienstleistungen durch Mitarbeiter des Unternehmens
- FuE-Dienstleistungen durch mit dem Unternehmen verbundene Gesellschaften oder Personen
- Dienstleistungen durch enge Verwandte oder Partner des Antragstellers
- Dienstleistungen, die bereits intern erbracht wurden und jetzt ausgelagert werden
- Dienstleistungen im Kontext von studentischen und wissenschaftlichen Arbeiten
Welche Kosten werden unterstützt?
Gefördert werden Ausgaben für:
- Wissenschaftliche Arbeiten, die einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation vorausgehen, wie Markt-, Machbarkeits- oder Werkstoffstudien.
- FuE-Aktivitäten mit beratendem Charakter, um Innovationen markt- oder produktionsreif zu machen, wie Konstruktionsdienstleistungen, Design, Produkttests oder Laborarbeiten.
Was wird nicht gefördert?
- Kauf von Maschinen, Ausrüstung, Software und Hardware
- Innerbetriebliche Kosten (z. B. Personal-, Sach-, Reisekosten, Werbe- und Vertriebskosten)
- Gebühren und Honorare für den Schutz von Rechten
Wie wird gefördert?
Du erhältst eine Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bis zu zwei solcher "InnoPrämien" können pro Jahr gewährt werden, wobei die Unterstützung 50 % der förderfähigen Kosten deckt, maximal jedoch 40.000 Euro. Das Projekt sollte in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern, und die Gelder werden nach Überprüfung des Nachweises ausgezahlt.
Zuschüsse für die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren kannst du in Sachsen-Anhalt aktuell nicht beantragen, da die entsprechende Förderlinie ausgelaufen ist.
Interessierte Unternehmen am Standort können folgende Innovationsförderung erhalten:
Sachsen-Anhalt MUT - Das IB-Darlehen Grüne Innovationen
Das "IB-Darlehen Grüne Innovationen" unterstützt dich bei der Finanzierung innovativer Projekte. Es richtet sich speziell an die Entwicklung und den Marktstart von Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen, insbesondere in den Bereichen Klima sowie Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft.
Wer profitiert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Existenzgründer
Was wird gefördert?
- Investitionen sowie Sach- und Personalkosten
- Dienstleistungen von Drittanbietern
- Planungsarbeiten (bis zu 10 % der Bemessungsgrundlage)
- Die nicht erstattbare Mehrwertsteuer
- Maßnahmen zur Erschließung oder Einführung der geförderten Prototypen und Pilotprojekte
Wie erfolgt die Förderung?
Du kannst ein Darlehen für den gesamten Finanzierungsbedarf erhalten, wobei die Summe zwischen 25.000 Euro und 1,5 Mio. Euro liegen sollte.
Mit dem Programm "FTI-Thüringen TECHNOLOGIE" werden Vorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zuordnen lassen.
Mögliche Spezialisierungsfelder sind:
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Wer wird gefördert?
Egal ob du ein kleines oder großes Unternehmen in Thüringen führst oder in einer Forschungseinrichtung tätig bist, solange es nicht um wirtschaftliche Aktivitäten geht, kannst du einen Antrag stellen.
Was wird unterstützt?
Es gibt drei Förderprogramme für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
- Thüringen FuE individuell
- Thüringen Verbund
- Thüringen Verbund Dynamik
Zusätzlich gibt es Innovationsgutscheine, die innovative Vorhaben in Unternehmen unterstützen:
- InnoDecide
- InnoPrepare
- InnoSecure
- InnoCreate
Wie stelle ich den Antrag?
Wenn du einen Antrag stellen möchtest, musst du deutlich machen, wie dein Projekt zu einem Spezialisierungsfeld passt. Für den "Thüringen Verbund" kannst du nur dann einen Antrag einreichen, wenn ein Wettbewerbsaufruf erfolgt. Alle Infos zu diesen Aufrufen und deren Vorgaben findest du auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank. Für "Thüringen FuE individuell" und "Thüringen Verbund Dynamik" reichst du den Antrag direkt über das Thüringer Förderportal ein.
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