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go-inno: Sichere dir jetzt deinen Innovationsgutschein!

Der Innovationsgutschein des BMWK ist eine branchenoffene Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Profitiere von Zuschüssen für Beratungsleistungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und mach dich fit für die Zukunft. Hier findest du alle Infos zum Förderprogramm.

Passgenaue Fördermittel, Zuschüsse und Darlehen

Architekt mit VR-Brille und Baumodell in der Hand nutzt neue Technologien und erkundet virtuell sein Projekt.
Mit Innovationsgutscheinen investierst du in neue Technologien und Denkweisen.

Innovationen tragen zu etwa einem Drittel des Wirtschaftswachstums bei. Jährlich bringen rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen neue Produkte oder Prozesse auf den Markt, doch es könnten noch mehr sein. 

Innovationsberatung für KMU

Häufig fehlt es kleinen Unternehmen an aktuellem Know-how über Methoden und Instrumente, um interne Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier setzt eine qualifizierte externe Beratung an, die im Rahmen von go-inno gefördert wird und dir bei der Vorbereitung und Umsetzung deiner Ideen helfen soll. 

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks:

  • mit Standort oder einer Niederlassung in Deutschland
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • mit einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro

Darüber hinaus müssen Antragsteller folgende weitere Auswahlkriterien erfüllen:

  1. Unternehmerischer Mehrwert: Die beantragten Projekte müssen für die begünstigten Unternehmen einen Mehrwert erbringen.
  2. Refinanzierungsgrad: Die Refinanzierung muss plausibel erkennbar sein und dargestellt werden.
  3. Risikograd: Die geförderten Projekte müssen mit einem technischen und betriebswirtschaftlichen Risiko behaftet sein.

Nicht förderfähig sind folgende Branchen:

  • Landwirtschaft
  • Fischerei

Förderstufe 1: Potenzialanalyse

In der ersten Stufe der Beratung, der sogenannten Potenzialanalyse, wird dein Unternehmen in Bezug auf das geplante Innovationsprojekt analysiert. Dabei wird ein Stärken-Schwächen-Profil erstellt, die Marktfähigkeit des Vorhabens vorab geprüft und der voraussichtliche Kapazitätsbedarf für die Umsetzung ermittelt.

Darüber hinaus stellst du gemeinsam mit deinem Beratungsunternehmen einen Finanzierungsplan auf, der öffentliche Förderprogramme einbezieht und nimmst eine realistische Erfolgsprognose vor.

Förderstufe 2: Realisierungskonzept

In der zweiten Stufe, dem Realisierungskonzept, können vertiefende Beratungen folgen. Das Realisierungskonzept umfasst in diesem Zusammenhang u.a. die Bewertung der geplanten Innovation basierend auf Marktanalysen, die Identifizierung eines geeigneten externen Technologiegebers und die Ausarbeitung eines Konzepts für die Umsetzung einschließlich Kooperationsmöglichkeiten sowie die Nutzung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung.

Falls erforderlich, ist die Vorbereitung auf Bankgespräche oder Verhandlungen mit Venture-Capital-Gesellschaften ebenfalls Teil der Beratungsleistungen.

Wichtig: Sind Beratungsunternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits miteinander vertraut, kann die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts auch ohne vorherige Potenzialanalyse erfolgen.

Förderfähige Leistungen der einzelnen Kernbereiche von go-inno im Überblick:

Leistungsstufe 1: die Potenzialanalyse

Förderfähige Beratungsleistungen sind u.a.:

  • Erstellung von Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des geplanten Innovationsvorhabens
  • voraussichtlicher Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzepts
  • Aufstellung eines Finanzierungsplans, Einbezug öffentlicher Förderprogramme
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten

Leistungsstufe 2: das Realisierungskonzept

Förderfähige Beratungsleistungen sind u.a.:

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • die Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers
  • die Erarbeitung des Realisierungskonzepts
  • Kooperationsanbahnungen zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externen Technologiegebern
  • die Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • die Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder VC-Gesellschaften

Mit dem Innovationsgutschein können kleine Unternehmen eine Förderung für bis zu 50 Prozent der Beratungskosten in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept) erhalten. Der Wert des Gutscheins bemisst sich also anhand der konkreten vertraglich vereinbarten bzw. tatsächlich realisierten Beratungsleistung.

Höhe der Innovationsförderung

In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen maximal 5 Beratungsgutscheine mit einem maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss vom beratenen Unternehmen zuzüglich auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung gezahlt werden.

Die maximale Förderleistung je Fördergebiet beträgt:

  1. Potenzialanalyse: 10 Tagewerke zu insgesamt maximal 5.500 Euro
  2. Realisierungskonzept: 25 Tagewerke zu insgesamt maximal 13.750 Euro

Dauer der Innovationsförderung

Die Potenzialanalyse soll eine Dauer von drei Monaten und das Realisierungskonzept eine Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.

Grundsätzlich sind nur vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz autorisierte Beratungsunternehmen zur Durchführung einer geförderten Innovationsberatung berechtigt. Eine Übersicht der autorisierten Partner im Bundesgebiet stellt das BMWK auf der Webseite des Förderprogramms bereit.

Wichtig: Den Förderantrag für den Innovationsgutschein stellst nicht du, sondern die von dir beauftragte Beratungsgesellschaft nach erbrachter Leistung gegenüber dem Projektträger EURONORM GmbH.

Go Inno in drei einfachen Schritten

  1. Beratungsunternehmen suchen: Um den BMWK-Innovationsgutschein zu nutzen, wendest du dich im ersten Schritt an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Dort löst du den Innovations-Gutschein quasi ein, nachdem du ihn rechtsverbindlich unterschrieben hast.
  2. Vertrag abschließen: Innerhalb von zwei Monaten schließt du mit dem Beratungsunternehmen einen Vertrag über die vereinbarte Leistung ab. Sobald die Beratungsleistung vetragsgemäß erbracht wurde, bestätigt das Unternehmen den Wert des Gutscheins und akzeptiert ihn als teilweises Zahlungsmittel.
  3. Eigenanteil zahlen: Den verbleibenden Betrag als Eigenanteil, zuzüglich der Umsatzsteuer (USt.), zahlst du dann direkt an das Beratungsunternehmen. 

Erster Ansprechpartner für deine individuellen Fragen zum Förderprogramm ist das von dir ausgesuchte Beratungsunternehmen. Nutze hierfür die Navigationshilfe von go-inno.

Weitergehende Informationen erhältst du außerdem vom zuständigen Projektträger EURONORM GmbH unter der Hotline: 030 97003-200 oder via mail unter go-inno@euronorm.de

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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