BMWi-Innovationsgutschein

Der BMWi-Innovationsgutschein soll innovative KMUs und etablierte Forschungsdienstleister zusammenführen. Insbesondere KMUs sollen bei Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen durch den finanzierten Zugriff auf externes Know-how unterstützt werden.

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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können den BMWi-Innovationsgutschein beantragen.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen müssen die Unternehmen außerdem

a) weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und

b) im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 20 Mio. € aufweisen.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Nicht förderfähig sind hingegen die Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).

go-Inno fördert mit den BMWi-Innovationsgutscheinen externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Diese Beratungen sind schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche ausgelegt:

  • Anregung und Prüfung der Machbarkeit von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in kleinen Unternehmen(sogenannte Potenzialanalyse)
  • Vertiefungsberatung, die Unternehmen bei der Konzipierung solcher Vorhaben (Realisierungskonzept) benötigen
  • eine Begleitung in der praktischen Umsetzung von den geplanten Innovationsvorhaben (Projektmanagement)

Förderdauer der Bereiche

Die Potenzialanalyse sollte eine Dauer von drei Monaten und die Vertiefungsberatung die Dauer von einem Jahr, wenn möglich, nicht überschreiten.

Wichtiges Bewertungskriterium der geplanten Vorhaben ist der Technologiebezug (es handelt sich um ein neues/verbessertes Produkt oder technisches Verfahren), der neben betriebswirtschaftlichen Aspekten immer deutlich sein muss.

Darüber hinaus müssen Antragsteller folgende weitere Auswahlkriterien erfüllen:

  • die beantragten Projekte müssen für die begünstigten kleinen Unternehmen einen Mehrwert erbringen.
  • die Refinanzierung muss plausibel erkennbar sein und dargestellt werden (z.B.: Mit welchem zu entwickelnden Produkt / technischen Verfahren will das KMU künftig Umsätze generieren oder Kosten reduzieren?)
  • die Projekte müssen mit technischem und betriebswirtschaftlichem Risiko behaftet sein; hier ist z.B. die Entwicklung von Software als Bestandteil einer Produkt- oder technischen Verfahrensinnovation förderfähig

Förderfähige Leistungen der einzelnen Kernbereiche hat das BMWi detailliert aufgeschlüsselt:

Leistungsstufe 1: die Potenzialanalyse beinhaltet:

  • Erstellung von Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des geplanten Innovationsvorhabens,
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
  • Aufstellung eines Finanzierungsplans, Einbezug öffentlicher Förderprogramme
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten

Leistungsstufe 2: das Realisierungskonzept und Projektmanagement

a, Realisierungskonzepte umfassen nach Maßgabe des BMWi z.B.

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
  • die Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • die Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
  • Kooperationsanbahnungen zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externen Technologiegebern,
  • die Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
  • eine Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.

b, Projektmanagement im Rahmen des BMWi-Innovationsgutscheins fördert konkret

  • Kooperationsmanagement zwischen externen Technologiegebern und dem Unternehmen,
  • externes Management zur Projektdurchführung,
  • administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling),
  • eine Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen.

Mit diesem Gutschein können kleine Unternehmen eine Förderung für bis zu 50 Prozent der Ausgaben der gewählten Beratungsleistungen in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept, Projektmanagement) erhalten.

Der Wert des Gutscheins richtet sich somit ganz konkret immer nach dem jeweiligen Umfang der zwischen Ihrem Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen vertraglich vereinbarten bzw. tatsächlich realisierten Beratungsleistung.

Prinzipiell sind nur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierte Beratungsunternehmen zur Durchführung des Programms BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) berechtigt. Eine Übersicht der autorisierten Partner stellt das BMWi auf seiner Website zur Auswahl.

  1. BMWi-Innovationsgutscheine erhalten Sie bei einem der hier gelisteten Beratungsunternehmen. Sie müssen diesen ausfüllen, unterzeichnen und innerhalb von zwei Monaten beim autorisierten Beratungsunternehmen zum Vertragsabschluss einreichen.
  2. Nach vertragsgemäß erbrachter Leistung bestätigt das Beratungsunternehmen den Wert des Gutscheins und akzeptiert ihn als anteiliges Zahlungsmittel.
  3. Der restliche Betrag ist als Eigenanteil von Ihnen an das Beratungsunternehmen zu zahlen, zuzüglich der USt. auf die gesamte erbrachte Leistung.

In einem Kalenderjahr kann Ihr Unternehmen maximal 5 Beratungsgutscheine mit einem maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.

Leistungsstufe  in  max. Tagewerke und max. Wert:

  • Potenzialanalyse in 10 TWs zu 5.500 EUR
  • Realisierungskonzept in 25 TWs zu 13.750 EUR
  • Projektmanagement in 15 TWs zu  8.250 EUR

*Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom geförderten Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Alle Fragen zum BMWi-Go Inno Antragsverfahren klären Sie mit dem autorisierten Beratungsunternehmen, das Sie sich ausgesucht haben.

Der Projektträger des Programms steht für Auskünfte ebenfalls persönlich zur Verfügung.

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