Betriebsführung 2024: was Arbeitgeber wissen müssen
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2024 Update: Neues in Arbeitsrecht & Betriebsführung
Das Jahr 2024 birgt eine Reihe wichtiger Neuerungen, die sowohl für dich als Arbeitgeber/-in als auch für deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedeutung sind. Indem du dich frühzeitig mit diesen Neuerungen vertraut machst, kannst du nicht nur rechtliche Fallstricke vermeiden, sondern auch die Zufriedenheit und Motivation deiner Belegschaft steigern.
Neues Jahr, neue Regeln – das ändert sich am Arbeitsplatz:
1. Aufbewahrungsfristen
Buchungsbelege müssen ab jetzt nur noch acht Jahre statt der bisherigen zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes.
2. Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können seit dem 1. Januar 2024 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung verpflichtend.
3. Arbeitnehmer-Sparzulage
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf etwa 13,8 Millionen Personen erweitert. Der Steuerfreibetrag für die Beteiligung an Eigenkapital des Arbeitgebers steigt von 1.440 Euro auf 2.000 Euro.
4. Arbeitszeiterfassung
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen müssen. Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind ausgenommen.
5. Ausgleichsabgabe
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen 2024 eine höhere Ausgleichsabgabe.
6. Azubi-Mindestlohn
Das Bundesbildungsministerium hat die neuen Beträge für die Mindestausbildungsvergütung festgelegt: 649 Euro im ersten, 766 Euro im zweiten, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr.
7. Bau (Neuer Gefahrtarif der BG BAU)
Ab dem 1. Januar 2024 gilt der 4. Gefahrtarif. Die Beiträge für 2024 basieren auf dem 4. Gefahrtarif und werden im April 2025 erhoben.
8. Bürgergeld
Ab Januar 2024 steigen die Regelsätze. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro monatlich, was 61 Euro mehr als bisher ist.
9. Deutschlandticket
Die Zukunft des Deutschlandtickets ist ungewiss, insbesondere in Bezug auf den Preis, der derzeit bei 49 Euro im Monat liegt.
10. Eingliederungszuschuss
Die Regelung, Eingliederungszuschüsse für bis zu 36 Monate zu erhalten, wurde bis Ende 2028 verlängert.
11. Fachkräftesicherung
Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt ab November 2023 schrittweise in Kraft und soll die Arbeitsaufnahme qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtern.
12. Firmenfeiern und Geschenke
Die Freigrenze für betriebliche Geschenke soll von 35 auf 50 Euro und der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 auf 150 Euro steigen.
13. Gesundheitsschädliche Stoffe
Ab 2024 wird die Verwendung von Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) verboten.
14. Gruppenunfallversicherung
Der Grenzbetrag für die Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Gruppenunfallversicherung wird aufgehoben.
15. Inflationsausgleichsprämie
Bis zum 31. Dezember 2024 kannst du eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zur Abfederung der Inflation an deine Mitarbeiter zahlen.
16. Kalte Progression / Einkommensteuertarife
Um die sogenannte „kalte Progression“ zu vermeiden, wurden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif angepasst:
- Der Grundfreibetrag steigt 2024 auf 11.604 Euro bzw. 23.208 Euro für Verheiratete.
- Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.312 Euro.
- Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro (133.520 Euro bei Verheirateten).
17. Kassenbons
Ab 1. Januar 2024 müssen Kassenbons zusätzliche Angaben wie Seriennummern des Aufzeichnungssystems, Sicherheitsmodul, Prüfwert und fortlaufenden Signaturzähler enthalten.
18. Kinderkrankengeld
Ab 2024 können Eltern für kranke Kinder bis zum vierten Krankheitstag ohne ärztliches Attest Kinderkrankengeld beantragen. Die Tage, an denen Kinderkrankengeld beansprucht werden kann, erhöhen sich auf 15 pro Kind (30 für Alleinerziehende).
19. Künstlersozialabgabe
Der Abgabesatz bleibt 2024 unverändert bei 5,0 Prozent.
20. Krankenkassenbeitrag für Selbstständige
Selbstständige haben mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei der Krankenkasse einzureichen. Rückwirkende Beitragsanpassungen sind möglich.
20. Krankenkassen-Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent.
21. Maut (Handwerkerausnahme)
Ab Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch für Transporter ab 3,5 Tonnen. Für das Handwerk gibt es Ausnahmeregelungen.
22. SV-Meldeportal
Ab 1. März 2024 ersetzt das neue SV-Meldeportal das bisherige sv.net. Die Registrierung erfordert ein Elster-Zertifikat.
23. Mindestlohn
Seit 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro und steigt 2025 auf 12,82 Euro.
24. Minijobs
Die maximale Arbeitszeit für Minijobs bleibt trotz des höheren Mindestlohns unverändert bei ca. 43 Stunden monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 6.456 Euro (monatlich 538 Euro statt bisher 520 Euro).
25. Übergangsbereich und Faktor F
Für Beschäftigte im Übergangsbereich (538,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich) gilt der Faktor F von 0,6846 für reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
26. NiSV (Strahlenschutzverordnung)
Seit 2023 gilt die neue NiSV, die den Einsatz bestimmter Geräte an einen Fachkundenachweis bindet. Ab 2024 sind Fortbildungen nur bei anerkannten Anbietern möglich.
27. Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug
Das Bundesfinanzministerium hat den Programmablauf für 2024 für die Berechnung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bekanntgegeben.
28. Qualifizierungsgeld
Ab April 2024 soll das Qualifizierungsgeld Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Fachkräfte unterstützen. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
29. Rechengrößen der Sozialversicherung
- Jahresentgeltgrenze: Ab 1. Januar 2024 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 69.300 Euro. Beschäftigte, die diese Grenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Für bestimmte Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, gilt eine besondere JAEG von 62.100 Euro.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2024 monatlich 5.175 Euro (62.100 Euro jährlich). In der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro jährlich) in den alten und 7.450 Euro monatlich (89.400 Euro jährlich) in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie 9.300 Euro monatlich (111.600 Euro jährlich) im Westen und 9.200 Euro monatlich (110.400 Euro jährlich) im Osten.
- Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung: Die Bezugsgröße beträgt im Westen 3.535 Euro monatlich (42.420 Euro jährlich) und im Osten 3.465 Euro monatlich (41.580 Euro jährlich). Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2024 wird auf 45.358 Euro festgesetzt.
30. Riester-Rente
Das Schriftformerfordernis bei verschiedenen Prozessen der Riester-Rente entfällt. Stattdessen wird eine elektronische Datenübermittlung möglich sein.
31. Rentenbesteuerung
Die vollständige Besteuerung von Renten und Pensionen wird bis zum Jahr 2058 verzögert (ursprünglich geplant für 2040).
32. Telefonische Krankschreibung
Die Möglichkeit, sich bei leichten Erkältungssymptomen telefonisch krankschreiben zu lassen, wird dauerhaft eingeführt. Dies gilt auch für Eltern kranker Kinder.
33. Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen sollen erhöht werden. Für mehrtägige Reisen steigen sie von 28 auf 30 Euro und für An- oder Abreisetage sowie Tage mit über achtstündiger Abwesenheit von 14 auf 15 Euro.
Hinweis: Bitte beachte, dass einige dieser Regelungen noch der Zustimmung bedürfen oder Teil geplanter Gesetzesvorhaben sind.
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