Aufbau von Weiterbildungsverbünden: Zuschuss sichern
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Bereits im Juni 2019 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Sozialpartnern, Ländern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit eine Nationale Weiterbildungsstrategie verabschiedet. Ziel der Initiative ist die frühzeitige Qualifizierung von Menschen auf Herausforderungen und Kompetenzen, die den Arbeitsmarkt in Zukunft bestimmen werden.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen finanziell und strukturell unterstützt werden, damit ihre Beschäftigten einen erleichterten Zugang zu relevanten Qualifizierungsmaßnahmen erhalten können. Insbesondere Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) profitierten deutlich weniger von Weiterbildungsmaßnahmen. Ein Mangel an ausreichenden Kapazitäten und Expertise im Personalbereich ist dafür in der Hauptsache ausschlaggebend. Gleichzeitig existieren in Deutschland vielfältige Weiterbildungsangebote weit verzweigter öffentlicher und privater Träger.
Eine stärkere Vernetzung und Kooperation und die avisierte Gründung von Weiterbildungsverbünden sollen hier in Zukunft die richtigen Partner zusammenführen. Die geförderten Unternehmen sollen untereinander und mit anderen Akteuren der Weiterbildungslandschaft kooperieren, um so die Teilnahme von KMU und ihren Beschäftigten an Weiterbildungen zu steigern. Neue regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke sollen etabliert bzw. bereits bestehende Kooperationen ausgebaut werden, um innovative und passgenaue Lösungen für branchenspezifische berufliche Weiterbildung in Verbünden zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt im neuen Förderprogramm für die koordinierte betriebliche Weiterbildung in Verbünden sind folgende Rechtsformen sämtlich mit Sitz in Deutschland
- Juristische Personen des privaten Rechts: Als juristische Personen des Privatrechts gelten die Stiftung bürgerlichen Rechts sowie folgende Körperschaften des Privatrechts: Verein (eingetragener Verein, altrechtlicher Verein, rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein), Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich der Unternehmergesellschaft, die eingetragene Genossenschaft und die Europäische Gesellschaft) sowie
- Personengesellschaften: Dazu zählen z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/ BGB-Gesellschaft), die offene Handelsgesellschaft (OHG oder GmbH & Co. OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co. KG)
- Weniger als 250 Beschäftigte: Besonders zur Bewerbung aufgefordert werden KMU mit weniger als 250 Beschäftigten.
Weiterhin antragsberechtigt sind Vereinigungen, Interessensgemeinschaften, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen, sofern sie den Status einer juristischen Person besitzen. Darüber hinaus können landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Förderantrag stellen.
Zwingende Antragsvoraussetzung ist die Beteiligung mehrerer Partner bei der Umsetzung des Projekts. Das können Unternehmensverbünde sein oder Kooperationen mit Wirtschaftsverbänden sowie Umsetzungsträgern, die Erfahrungen auf dem Gebiet der Personalentwicklung aufweisen.
Es reicht, wenn beide Partner ihre geplante Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln, die im Zuge der Einreichung der geforderten Projektskizze (1. Antragsschritt) als formlose Absichtserklärung formuliert wird.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert konkret Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Entwicklung und der Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen entstehen (z.B. in Form sogenannter "Verbundmanagerinnen/ Verbundmanger"), die Weiterbildungsverbünde aufbauen, aktivieren und organisatorisch unterstützen.
Bewerben sich mehrere Unternehmen und Bildungsträger im Förderprogramm, dient der Aufbau der Koordinierungsstelle der praktischen Umsetzung der Förderrichtlinie. Die Aufgabe der Verbundmanager wird sein, die Weiterbildungsbedarfe der beteiligten KMU zu identifizieren und sie trägerneutral zu beraten.
Basierend auf den festgestellten Qualifikationsbedarfen der beteiligten Unternehmen und einem kontinuierlichen Austausch der Verbundteilnehmer sollen dann neue Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der digitalen und KI-Kompetenzen entwickelt werden.
Abhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung der eingereichten Projektskizzen, sollen etwa zehn Verbundprojekte im Bundesgebiet gefördert werden. Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 70% der Ausgaben: Die Förderung erfolgt in Form anteiliger nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die maximale Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 70 %.
- 30% Eigenfinanzierung: Mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen die beteiligten Unternehmen durch Eigen- oder Drittmittel aufbringen.
- Maximal 1.000.000 Euro für insgesamt 36 Monate: Die maximale Fördersumme ist auf höchstens jeweils 1.000.000 Euro im Förderzeitraum begrenzt. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.
- Projektstart ab 2020-2021: Erste Pilotprojekte sollen bereits im laufenden Geschäftsjahr eine Förderung erhalten können. Alle weiteren positiv beschiedenen Anträge für Verbundprojekte erhalten ihre Förderung frühestens ab dem 2. Januar 2021.
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?
Wenn du dich in deiner Region für den Aufbau von Weiterbildungsverbünden stark machen willst, musst du zunächst ein zweistufiges Antragsverfahren durchlaufen. Mit der Durchführung des Verfahrens, beginnend mit der Einreichung der Projektskizzen, der Administrierung des Antrags- und Bewilligungsverfahren, dem Erlass von Bescheiden bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise hat das BMAS die gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH als Projektträger beauftragt.
1. Interessenbekundung (IB) für eine Trägerschaft einreichen
- Deadline 25. August 2020: Projektskizzen und grobe Finanzpläne beim verantwortlichen Projektträger gsub bis spätestens 25. August 2020 einreichen. Als Grundlage gelten die vorgegebenen Formblätter für die Projektskizze und den Finanzplan auf der Homepage der gsub.
- Maximal 7 Seiten: Der Umfang der Projektskizze darf fünf Seiten zzgl. zwei Seiten grober Finanzplan (Schriftart Arial, Schriftgröße 11) nicht überschreiten.
- Bewertungskriterien kennen: Die Projektskizze wird bewertet anhand folgender Kriterien: Übereinstimmung mit den Inhalten der Bekanntmachung, dem Zuwendungszweck und dem Gegenstand der Förderung; Referenz- und Innovationscharakter; Eignung der Antragsteller/Zuwendungsempfänger hinsichtlich der in der Förderrichtlinie genannten Anforderungen; Qualifikation der Partner (Projektstruktur und -management); ggf. Zusammensetzung des Kooperationsverbunds; Praxisbezug durch die Einbindung von Unternehmen (insbesondere KMU) oder Wirtschaftsverbänden (Konzept zum Zugang und zur kontinuierlichen Zusammenarbeit); Einbindung der relevanten Weiterbildungs- und Arbeitsmarktakteure sowie eine herausgehobene Beteiligungsorientierung (Kooperation zwischen Unternehmens- bzw. Verwaltungsleitung, Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen); Breitenwirksame Kommunikation zur Wirkung des Weiterbildungsverbundes für die allgemeine Öffentlichkeit; Nachhaltigkeit (überzeugendes Konzept zur Kommunikation der Ergebnisse während der Förderung sowie ihrer Verwertung nach Projektende); Aussagen zu Einsatzmöglichkeiten für KMU aus verschiedenen Branchen; Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
- Rechtssicher handeln: Alle Unterlagen sind postalisch (siehe unten) und digital an wbv@gsub.de zu senden. Es gilt das Datum des Poststempels.
2. Ausführlichen Förderantrag stellen nach positiver Vorauswahl
Bei positiver Bewertung wird dich die gsub auffordern einen ausführlichen Antrag über ihre Online-Datenbank zu stellen. In diesem Zusammenhang musst du dann weitere die Projektskizze ergänzende Unterlagen einbringen.
Dazu gehören u.a.
- Detaillierter Finanzplan des geplanten Vorhabens einschließlich der Darstellung der geplanten Eigen- oder Drittmittelfinanzierung für das Verbundprojekt
- Ausführliche Darstellung der Fördernotwendigkeit am Standort, für die Branche etc.
- Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum
Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist - Erklärung darüber, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
- Detaillierter Arbeits- und Zeitplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung
Finde alle Unterlagen für deinen Antrag im Download
Die vorgegebenen Formblätter für die Projektskizze und den Finanzplan, den Förderleitfaden "Weiterbildungsverbünde" sowie weitere Hinweise und Nebenbestimmungen findest du auf der Homepage des Projektträgers gsub.
Hier findest du Kontakt zum Projektträger gsub und alle Antragsformulare zum Download. Deine Projektskizze richtest du postalisch an gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin.
Viel Erfolg!
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