Abfindung

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Die Abfindung ist eine einmalige Leistung und dient zur Abgeltung von Rechtsansprüchen, die in Form einer Geldleistung oder Überlassung von Vermögensgegenständen gezahlt wird. Im Privatrecht wird eine Abfindung zur Abgeltung von Erbansprüchen gezahlt, wenn es in der Erbengemeinschaft Auseinandersetzungen gibt. Außerdem wird eine Abfindung bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen gezahlt.

Im Sozialrecht wird eine Abfindung bei der Witwen-Rente bei Wiederverheiratung oder bei vorläufigen Renten oder Dauerrenten der Unfallversicherung gezahlt. Im Arbeitsrecht zahlt der Unternehmer, der seine Geschäftsidee umgesetzt hat, eine Abfindung bei der Beendigung eines Arbeitsverhätlnisses. Aber nur, wenn die Abfindung eine Sonderzahlung ist und keine Entschädigung darstellt. Auch im Aktienrecht kann eine Abfindung gezahlt werden, wenn eine Gesellschaft in eine andere eingegliedert wird. Hier erhält der Aktionär der eingegliederten Gesellschaft Aktien oder Bargeld von der übernehmenden Gesellschaft.

Abfindungen sind genau wie der Arbeitslohn voll steuerpflichtig. Doch nach dem Einkommensteuergesetz werden sie mit einer Fünftelregelung durch eine gemilderte Steuerprogression begünstigt. Diese Regelung kann allerdings nur nach dem Zusammenballungsprinzip angewandt werden, d. h. die Abfindung muss in einem Kalenderjahr gezahlt worden sein. Wenn die Abfindung in einzelnen Teilbeträgen über mehrere Kalenderjahre gezahlt wurde, wird der volle Steuersatz auf sie berechnet.