Steuerpflicht

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Eine Steuerpflicht besteht für alle diejenigen, die Einkünfte erzielen. Hier kann entweder eine Einkommensteuerpflicht oder eine Körperschaftsteuerpflicht bestehen. Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens erhoben und die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Körperschaften und Personenvereinigungen erhoben, die ihre Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland haben.

Körperschaftsteuerpflichtig sind juristische Personen, wie z. B. eine GmbH, mit der ein Unternehmer seinen eigenen Businessplan umgesetzt hat. Eine weitere Steuerpflicht besteht für Leute, die ein Gewerbe betreiben (gewerbesteuerpflichtig) sowie wenn ein Grundstück gekauft (grunderwerbsteuerpflichtig) oder ein Erbe angetreten (erbschaftsteuerpflichtig) wird. In der Steuerpflicht ist jeweils immer die natürliche oder juristische Person, die den Tatbestand verwirklicht hat.

Eine Steuerpflicht besteht nach der Abgabenordnung weiterhin für Personen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, für eine Steuer haften, eine Steuer schulden und für Arbeitgeber, die eine Steuer für Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten bzw. abzuführen haben. Man unterscheidet zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht besteht z. B. für eine natürliche Person, wenn Einkünfte im Inland erzielt werden jedoch kein Wohnsitz besteht.