Privatrecht

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Das Privatrecht regelt die Beziehungen von Personen untereinander, die rechtlich (jedoch nicht wirtschaftlich) gleichgestellt sind. Dies können natürliche oder juristische, wie z. B. eine Mini Gmbh , Personen sein. In der Rechtswissenschaft steht das Privatrecht neben dem öffentlichen Recht. Es sieht eine Freiheit des Willens vor, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder dies eben nicht zu tun. Diese Freiheit kann jedoch eingeschränkt werden.

Dies kann z. B. durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Person geschehen. Die Freiheit des Willens ist für das Privatrecht prägend, da es dadurch ohne staatlichen Einfluss gestaltet werden kann. Der privatrechtliche Vertrag ist eines der wichtigsten Instrumente des Privatrechts. Gegliedert ist das Privatrecht in das bürgerliche Recht (auch allgemeines Privatrecht oder Zivilrecht) und Sonderprivatrecht bwz. sonstiges Privatrecht.

Im allgemeinen Privatrecht sind Regelungen über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse festgeschrieben. Das Sonderprivatrecht wird manchmal mit dem Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst. Es ist besonders im Arbeitsrecht, Mietrecht und Handelsrecht eingehend geregelt. Das Handelsrecht spielt für den Unternehmer nach Existenzgründung eine wichtige Rolle. Es enthält Bestimmungen über die Firmierung von Kaufleuten, sowie Regeln über Personen- und Kapitalgesellschaften.