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Weiterbildung fördern lassen: Neue Regeln ab 2021

Nutze berufliche Weiterbildungen mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent und profitiere von unbürokratischen Antragsverfahren für Arbeitgeber. Zum 1. Januar 2021 gelten neue Förderbedingungen für die berufliche Weiterbildung. Mitarbeiter in Kurzarbeit sollen besser unterstützt, die Folgen des Strukturwandels weiter abgefedert werden.

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Die Corona-Pandemie bestimmt auch zum Jahresbeginn das deutschlandweite Wirtschaftsgeschehen. Weite Branchen sind direkt oder mittelbar von den Lockdown-Maßnahmen betroffen, besonders im Einzelhandel stiegen die Zahlen der Beschäftigten in Kurzarbeit zuletzt stark an. Neue Technologien und Digitalisierungstrends bilden zudem eine reale Bedrohung für zahlreiche Berufsfelder, die der Automatisierung zum Opfer fallen könnten.

Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb noch 2020 zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit geförderten Weiterbildungsleistungen unterstützen sollen.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz und das Arbeit-von-morgen-Gesetz garantieren dir höhere Förderquoten für betriebliche Weiterbildungen deiner Mitarbeiter sowie vereinfachte Modalitäten für die Antragstellung bei deiner Agentur für Arbeit am Unternehmensstandort.

Höhere Förderquoten gemäß Beschäftigungssicherungsgesetz

Im Beschäftigungssicherungsgesetz hat die Bundesregierung zunächst die Regelungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, konkret für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. 

Hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildungen

Um freigewordene Arbeitszeit tatsächlich für berufliche Weiterqualifizierung zu nutzen, entkoppelt der Gesetzgeber nun die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von der Dauer der Qualifizierungsmaßnahmen. Galt diese Erstattungsregel bislang nur bei Qualifizierungen, die mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betrugen, entfällt diese Regel mit Inkrafttreten des Beschäftigungssicherungsgesetzes zum 1. Januar 2021.

Für Maßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG), die während der Kurzarbeit begonnen werden, können für die Zeit der Kurzarbeit ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden.

Bis zu 100 Prozent pauschale Kostenübernahme für Weiterbildungen 

Für sämtliche während der Kurzarbeit begonnene anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen erstattet die Bundesagentur für Arbeit zudem die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der jeweiligen Betriebsgröße. 

Folgende Bezugsgrößen gelten für kleine und mittlere Unternehmen:

  • Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten: Du erhältst 100 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.
  • Betriebe mit 10 bis 249 Beschäftigen: Du erhältst 50 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.

Nur SGB III zertifizierte Maßnahmen werden gefördert

Um die volle Förderquote für deine Mitarbeiter nutzen zu können, muss die Weiterbildung mehr als 120 Stunden dauern. Außerdem müssen sowohl Qualifizierungsmaßnahme als auch der ausgesuchte Träger bzw. Anbieter gemäß SGB III zertifiziert sein. Erkundige dich im Vorfeld bei deiner Bundesagentur für Arbeit, ob die Weiterbildung deiner Wahl den erforderlichen Anforderungen genügt.

Vereinfachte Antragstellung gemäß Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (kurz: Arbeit-von-morgen-Gesetz) will Arbeitnehmer unterstützen, die direkt von den Auswirkungen des technologischen Strukturwandels betroffen sind. 

Das Förderverfahren für derartige berufliche Weiterbildungen wird deshalb vereinfacht und erleichtert. Musstest du in der Vergangenheit für jeden Mitarbeiter einzeln einen Antrag für eine geförderte Weiterbildung stellen, genügt unter Vorlage des Einverständnisses der betroffenen Mitarbeiter grundsätzlich ein Antrag bei der Agentur für Arbeit. Du als Arbeitgeber erhältst im Anschluss eine Bewilligung über die Gesamtleistung, mit der die entstehenden Qualifizierungskosten deiner Beschäftigten gefördert werden.

Die Neuregelung soll die Einrichtung und Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in den einzelnen Betrieben, aber auch die Förderverfahren und -entscheidungen selbst vereinfachen und beschleunigen.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.