Wechsel

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Der Wechsel ist ein Wertpapier und enthält eine Zahlungsanweisung vom Aussteller an den Bezogenen, eine Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu zahlen. Der Wechsel stellt eine Urkunde dar und das Recht aus dem Wechsel kann nur mit Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Durchsetzbarkeit und die Fälligkeit des Wechsels sind unabhängig von der Forderung aus dem Grundgeschäft, wegen dem der Wechsel geleistet wurde.

Der Wechsel ist anders als die Münzen und Banknoten kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es besteht keine Verpflichtung einen Wechsel bei der Bezahlung einer Entgeltforderung anzunehmen. Der Wechsel verliert in Bezug auf die Mittelstandsfinanzierung immer mehr an Bedeutung. Das liegt zum einen daran, dass aufgrund der Form des Wechsels als Urkunde ein hoher Personalaufwand und -einsatz von Nöten ist. Und zum anderen an der Überweisung und der Kreditkarte, als wirkungsvolle Mittel des Zahlungsverkehrs.

Die Funktionen eines Wechsels sind vielseitig. Es dient als Zahlungsmittel, Kreditmittel und Sicherungsmittel. Die heute wichtigste, ist die Kreditfunktion. Hier kann in Handelswechsel und Kreditwechsel unterschieden werden. Durch die Funktion als Liquiditätsmittel erhält man bei Einlösung eines Wechsels bei der Bank den Betrag abzüglich des Diskont ausgezahlt. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile des Wechsels, wie z. B. Tag und Ort der Ausstellung, Zahlungsort und Verfallszeit.