Urkunde

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Die Urkunde legt einen bestimmten Sachverhalt oder Tatbestand fest. Meist kann man an ihr auch ihren Aussteller erkennen. In erster Linie ist eine Urkunde ein Schriftstück. Eine große Beweiskraft haben meist Urkunden, die von öffentlichen Behörden oder Personen, die mit öffentlichen Glauben ausgestattet sind (z. B. Notar oder Standesbeamter), in ihrem Geschäftsbereich ausgestellt worden sind. Es ist ratsam wichtige Erklärungen, wie z. B. ein Testament notariell beurkunden zu lassen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Urkunde durch den Notar bei einem Grundstückskaufvertrag. In der Rechtswissenschaft kann man zwischen der wirkenden und der bezeugenden Urkunde unterscheiden. Die wirkende enthält den zu beweisenden Vorgang selbst in sich, wie z. B. ein Kaufvertrag oder ein Testament . Die bezeugenden Urkunden haben einen Inhalt, der außerhalb der Urkunde liegt und Handlungen der Behörde oder Person öffentlichen Glaubens sind (z. B. Satzungsniederschrift).

Neben den öffentlichen Urkunden gibt es private Urkunden, die von keiner Person öffentlichen Glaubens erstellt wurden, wie z. B. ein schriftlicher Kaufvertrag. Wenn dieser jedoch von einem Notar beurkundet wird, ist er eine öffentliche Urkunde. Echt ist eine Urkunde dann, wenn ihre Gedankenerklärung von der Person herrührt, die als Aussteller hervorgeht. Beispiele für Urkunden sind die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Wertpapiere oder die Urkunde nach Existenzgründung einer Unternehmung.