Wertpapier

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Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Es ist eine Bescheinigung für eine Anlage wie z. B. Aktien, Anteilscheine, Zertifikate, Wandelanleihen oder Optionsscheine. Wertpapiere können folgende Rechte verkörpern: Forderungsrechte, Beteiligungsrechte (z. B. an einer Mini GmbH oder KG), Sachenrechte und Optionenrechte. Effekten sind börsengehandelte und vertretbare (fungible) Wertpapiere .

Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere bisher über eine sechsstellige Kennnummer, die Wertpapierkennnummer (WKN), klassifiziert. Mit der WKN erfolgt eine eindeutige Identifizierung der Wertpapiere, was aufgrund des Namens allein schwer umsetzbar wäre und wodurch auch mögliche Irrtümer bei einem Ordergeschäft oder einer Finanzberatung ausgeschlossen werden. Wertpapiere müssen fungibel (liquidierbar) sein und die Voraussetzungen für die Börsenzulassung erfüllen.

Bei einer Zulassung zum amtlichen Handel, dem geregelten Markt oder einer ausländischen Börse wird das Kriterium der Börsennotierung erfüllt. Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der Berechtigte der Vorleger ist. Rektapapiere sind Wertpapiere bei denen der Berechtigte nur der darauf Genannte ist. Orderpapiere sind Wertpapiere die durch Indossament übertragen werden. Berechtigter ist der darauf Genannte oder derjenige, den dieser als neuen Berechtigten (Indossataren) angibt.