Vorlage Wettbewerbsverbot nachträglich

Unter einem Wettbewerbsverbot versteht man die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung eines Arbeitnehmers in Bezug auf eine bestehendes oder vergangenes Arbeitsverhältnis. In der Regel wird ein Wettbewerbsverbot nachträglich vereinbart, da der Arbeitgeber erst im Laufe seines Arbeitsverhältnisses mit Aufgaben und Firmeninterna betraut wird, die dem Arbeitgeber Anlass zur Vereinbarung eines Wettbewerbsverbot geben.

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Ein Wettbewerbsverbot, das nachträglich vereinbart wurde,ist nur für maximal 2 JAhre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den entsprechenden Zeitraum in dem das Wettbewerbsverbot gilt, eine angemessene Entschädigung zahlen. Der Gesetzgeber schreibt hier eine Mi8ndesthöhe von 50 % des letzten Gehalts vor, die so genannte Karenzentschädigung.