Abmahnung Alkohol

Auch wenn es an einer ausdrücklichen Klausel im Arbeitsvertrag fehlt, ist der Verzehr von Alkohol ein zu ahndender Verstoß gegen die Pflicht des Arbeitnehmers, die Arbeitsleistung in vollem Umfang zu erfüllen.

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Nimmt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Alkohol oder Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen zu sich oder erscheint er schon mit entsprechenden Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, ist dies für den Arbeitgeber ein ausreichender Grund, eine arbeitsrechtliche Abmahnung auszusprechen. Sie erfüllt die Funktion der Vorwarnung, dass ein ähnlicher Vorfall nicht mehr akzeptiert werden kann und geahndet werden muss.

Die Abmahnung folgt nicht nur aus der Gefährdung der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern sanktioniert mittelbar auch den Verstoß gegen die kollegialen Umgangsformen und damit des betrieblichen Zusammenlebens.
Da eine arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Alkoholkonsums Folgen für den Arbeitnehmer hat, sind an die Form der Abmahnung gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Vorlage für die Abmahnung wegen Alkoholkonsums gibt den Grund und die zeitlichen Geschehensabläufe wieder. Mithin verweist die Vorlage auf die rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer.