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Nicht-EU-Staaten: Reisewarnung gültig bis 31. August

Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung für 160 außereuropäische Länder bis zum 31. August verlängert. Beliebte Reiseziele wie die südliche Mittelmeerregion, Asien oder Neuseeland sind betroffen. Auf individuelle Nachbesserungen und bilaterale Vereinbarungen dürfen Veranstalter trotzdem hoffen.

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Vorerst keine Erkundungen auf dem Plateau von Giza

Globale Verantwortung stärken: Die Hintergründe zur verlängerten Reisewarnung

In seiner Sitzung am Mittwoch hat das Bundeskabinett auf Empfehlung des Auswärtigen Amtes einer Verlängerung der Reisewarnung für nurmehr insgesamt 160 Nicht-EU-Staaten zugestimmt. In seiner Begründung für diese Vorsichtsmaßnahme nannte Bundesaußenminister Heiko Maas "unkalkulierbare Risiken", aufgrund fehlender gemeinsamer belastbarer Datengrundlagen, Kriterien und Abstimmungsprozesse der Staaten untereinander.

Anders als in der Zusammenarbeit mit den am 3. Juni für den touristischen Fernverkehr wieder freigegebenen Staaten der EU und des Schengen-Raumes, sei man international noch nicht auf dem gleichen Niveau verlässlicher Informationsgrundlage, das einen uneingeschränkten Reiseverkehr ermögliche. So könne es durchaus sein, dass dem Virusgeschehen dynamisch folgend trotz aktuell vielleicht niedriger Fallzahlen ein erneuter Anstieg der Infektionen auch erneute Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften „ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung“ nach sich zögen. Die Bundesregierung werde "nicht riskieren, dass im Sommer erneut Deutsche in aller Welt stranden oder Urlaubsrückkehrer das Virus unentdeckt nach Deutschland tragen." 

Für welche Länder gilt die Reisewarnung COVID-19?

Die weltweite Reisewarnung gilt für alle Länder außer den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Schengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Hierzu zählen z.B. umsatzstarke Reiseziele wie Ägypten, die Türkei, Thailand, die Staaten Nord- und Südamerikas u.v.m. Die Bundesregierung rät außerdem weiterhin dringend von Kreuzfahrten ab. 

Reisewarnung vs. Reisehinweis: Der kleine feine Unterschied im Stornierungsfall

Für Veranstalter ist es keine Kleinigkeit, dass die Bundesregierung in einem von der Corona-Krise massiv betroffenen Wirtschaftszweig die Restriktionen nun weiter verlängert. Die Freude nach der Aufhebung der Reisewarnung für 31 europäische Länder weicht nun erneutem Bangen um den Fortbestand vieler kleiner Reiseveranstalter. 

Im Fall der für das außereuropäische Ausland weiterhin gültigen Reisewarnungen behalten Verbraucher für nach deutschem Recht geschlossene Verträge in der Regel nämlich ihr Recht auf kostenfreie Stornierung. Dies trifft die Reise- und Tourismusbranche hart. Bereits Stand Mai 2020 bezifferten Veranstalter einen Buchungsrückgang von 60% bis 90 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 

Im Fall der ausgesprochenen Reisehinweise können deine Kunden jedoch nicht auf eine "Gefahr für Leib und Leben" pochen, sondern entscheiden selbstverantwortlich gemäß der Maas´schen Devise "Reisehinweise sind keine Reiseeinladung", ob sie die Reise antreten oder nicht. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht für Reisen ins europäische Ausland deshalb in der Regel nicht. 

COVID-19: Worauf müssen Veranstalter im Fall bereits gebuchter Reisen achten?

Eine Reisewarnung gilt gemeinhin als "starkes Indiz" für Reiseveranstalter, dass ein Recht auf kostenlose Stornierung besteht. Diese Einschätzung hat allerdings noch keine konkreten Rechtsfolgen. Letztendlich ausschlaggebend ist nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sondern die juristische Frage, ob "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände" gemäß § 651 h BGB vorliegen. Dies ist immer anhand des Einzelfalls zu klären. In der Regel ist natürlich ein Rücktritt vom Vertrag gegen Zahlung einer vereinbarten Stornierungsgebühr jederzeit möglich.

Um der Krise von beiden Seiten konstruktiv zu begegnen, hat die Bundesregierung eine freiwillige Gutscheinlösung für Kunden und Veranstalter beschlossen, die Stornierungen von Reisen vermeiden soll. Sie folgt den Empfehlungen der Europäischen Kommission, die besonders auf den Faktor "Freiwilligkeit" gepocht hatte. Branchenkonzerne wie Tui, FTI oder DER Touristik versuchen jetzt zudem mit Bonuszahlungen für ihre Gutscheinmodelle Kunden von Stornierungen abzuhalten, damit diese bis Ende 2021 die Reise flexibel nachholen.

Überlege, welches Incentive du deinen Kunden anbieten kannst, wenn der Faktor "Freiwilligkeit" im Gespräch hartnäckig kommuniziert wird.

Wann wird die weltweite Reisewarnung COVID-19 aufgehoben?

Unklar ist bislang, wie es im Herbst weitergehen soll oder ob womöglich bereits zuvor Reisen in einzelne internationale Zielregionen möglich sein werden. Maßgeblich für eine Aufhebung der Reisewarnung, die kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt wird, sei laut Maas "das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten" im Zielland. Nur so könne die Bundesregierung gewährleisten, dass "wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren."

Außerdem müsse auch international Verantwortung gezeigt werden: "Solange pandemiebedingt Einreiseverbote aus Drittstaaten in die Europäische Union bestehen, wäre es nicht vermittelbar, wenn dort schon wieder zu Tausenden europäische Touristen unterwegs sind."

Zur vollständigen Reisewarnung des Auswärtigen Amts einschließlich weiterführenden Warn- und Sicherheitshinweisen gelangst du hier.

Mehr Informationen für dein Krisenmanagement

Reiserecht: Wie unbeschwert wird dieser Sommer?

Reisehinweise sind keine Reiseeinladung. Die Aufhebung der Reisewarnung für 31 europäische Länder zum 15. Juni ist für Veranstalter bedingt positiv. Gutscheine vs. Geld zurück, unsichere Verbraucher und ein Meer an landesspezifischen Hygieneregeln fordern die Branche heraus.

130 Milliarden EUR: Koalition beschließt Konjunkturpaket

Mehrwertsteuersenkung, Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge, Familienbonus: Das größte Konjunkturpaket der deutschen Nachkriegsgeschichte kommt. Nach langen Verhandlungen im Bundeskanzleramt haben die Spitzen von CDU/CSU und SPD einen klassischen Kompromiss erarbeitet. Es herrscht Einigkeit und Aufbruchstimmung unter den Koalitionären.

Inhalt

Programm für Überbrückungshilfe I

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen hat die Koalition Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro beschlossen. Gastronomen, Veranstalter, Reisebüros oder Messebauer profitieren. Sie können einen maximalen Erstattungsbetrag für Corona-bedingte Umsatzausfälle in Höhe von 150.000 Euro für drei Monate beantragen.

Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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