Franchise Gründung: Rechte und Pflichten für Franchisepartner

Was spricht für eine Franchising-Gründung? Die Vorteile der Partnerschaft für Franchisenehmer und Franchisegeber
Der Weg in die eigene Selbständigkeit als Franchisenehmer verspricht einige Vorteile gegenüber der Gründung mit eigenem Konzept.
- Deine Kreditwürdigkeit bei Banken ist höher.
- Du gründest mit einem in der Regel bereits erprobten Geschäftskonzept. Das erleichtert den Markteintritt.
- Bestandsschutzmaßnahmen des Franchisegebers sichern dir lokale Vorteile, u.U. sogar eine Monopolstellung.
- Du profitierst von günstigeren Einkaufspreisen.
- Du erhälst ein umfangreiches Marketing- und Weiterbildungsangebot durch den Franchisepartner.
Ökonomische und operative Vorteile haben gleichsam die Franchisegeber in der Partnerschaft. Sie können deutlich schneller expandieren ohne ein komplexes Fillialsystem aus eigener Kraft aufzubauen, denn der Franchisenehmer bleibt weiterhin selbständiger Unternehmer. Als solcher verkauft er die Güter oder Dienstleistungen des Franchisegebers gegen Zahlung der vertraglich vereinbarten Gebühr.
Rechte und Pflichten des Franchisegebers: Das müssen Franchisenehmer wissen
Bevor du in die Verhandlungen mit einem Franchisegeber trittst und spätestens bevor du den Franchise-Vertrag unterzeichnest, sollten Franchisenehmer wissen, welche Pflichten auf sie zukommen und welche Rechte für sie gelten.
Rechte und Pflichten des Franchisegebers
1. Die Vorvertragliche Informationspflicht des Franchisegebers
Als Inhalte der vorvertraglichen Aufklärung im Rahmen von Franchise-Verhandlungen gelten:
- alle relevanten Geschäftszahlen
- Leistungskataloge, Einblicke in das Preissystem
- Rentabilitätsvorschau auf Basis konkreter Vergleichszahlen etc.
Die Rechtssprechung hat Franchisegeber dazu verpflichtet, Interessenten vor Abschluss einer Partnerschaft genau diese Kennzahlen offenzulegen.
2. Bereitstellung eines Systemhandbuchs für den Franchisenehmer
Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer ein „System-Handbuch“ zur Verfügung stellen. Als wesentliche Informationshintergründe muss das Systemhandbuch folgende Inhalte für den Franchisenehmer enthalten:
- Ideologie und Strategie des Unternehmens, dem er sich anschließt
- Geschäftspraktiken sowie Erfolgsrezepte gegen Mitbewerber am Markt
- Organisation und Ablauf der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer
- alle Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen der Vertragspartner werden aufgeführt
Das Handbuch darf mit Blick auf die Grundsätze von Treu und Glauben nach § 242 BGB im Laufe der Vertragspartnerschaft angepasst werden. Auf die Interessen beider Vertragspartner muss Rücksicht genommen werden.
3. geschulte Lizenzierung
Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer die Nutzungsmöglichkeit an den gewerblichen Schutzrechten seiner Marke ein. Um diese effektiv nutzen zu können, gehören ein begleitendes Schulungsangebot zur Marke selbst und eine Betreuung während des laufenden Franchisevertrags zu den Pflichten des Franchisegebers.
Rechte und Pflichten des Franchisenehmers
Der Franchisenehmer hat gegenüber dem Franchisegeber u.a. folgende Pflichten:
- Zahlung der vertraglich vereinbarten Franchisegebühr
- Förderung des Absatzes des Franchiseprodukts
- Führung des Betriebs nach den Grundsätzen des jeweiligen Franchisesystems (im Systemhandbuch festgeschrieben)
- Treuepflicht gegenüber dem Franchisegeber und den vereinbarten Grundsätzen
Der Franchise-Vertrag: Das musst du beachten
Prinzipiell gilt für alle Franchise-Systeme und hier geschlossene Vertragsverhältnisse:
- Die Inhalte müssen klar und verständlich formuliert sein.
- Der Vertrag darf den Franchisenehmer nach § 307 Absatz 1 BGB nicht unangemessen benachteiligen.
- Alle Inhalte des Franchise-Vertrags unterliegen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
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