Preisangabenverordnung

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Die Preisangabenverordnung, kurz PAngV, ist in Deutschland dem Preis- und Verwaltungsrecht zuzuordnen und regelt die Angabe von Preisen. Die Preisangabenverordnung sieht beispielsweise vor, dass Händler, die ihre Waren, Dienstleistungen oder Produkte Endverbrauchern anbieten, die Preise einschließlich der zu entrichtenden Umsatzsteuer angeben müssen. Auch andere Bestandteile, die zusätzlich zum Preis hinzugefügt werden, müssen im Preis enthalten sein. Der Endverbraucher muss den tatsächlichen Endpreis einsehen können.

Weiterhin sieht die Preisangabenverordnung vor, dass die Verkaufs- oder Leistungseinheit sowie die Gütebezeichnung, auf die sich die Preise beziehen, anzugeben sind. Die Preisangabenverordnung erlaubt es jedoch, dass der Händler auf die Bereitschaft zur Verhandlung über den Preis hinweisen darf.

Auch Händler, die mit ihren Kunden Fernabsatzverträge abschließen, also im Onlinehandel tätig sind, müssen die Preisangabenverordnung beachten. Die Preisangabenverordnung legt für sie auch fest, dass sie beim Preis angeben müssen, ob zusätzliche Liefer-und Versandkosten anfallen. Fallen zusätzliche Kosten an, dann ist deren Höhe anzugeben, so die Preisangabenverordnung.