PartG gründen: Wichtige Infos zur Partnerschaft
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Wer haftet bei einer Partnerschaftsgesellschaft?
Die freiberuflichen Partner welche sich zur Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben, haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich. Ausgeschlossen davon sind berufliche Fehler, für welche dem Gesetz nach neben dem Gesellschaftsvermögen nur derjenige Partner haftet, der mit dem begründenden Fall tatsächlich befasst war.
Wenn ein Partner aus eurer Partnergesellschaft ausscheidet, haftet er für die bis dahin begründeten Schulden weiter. Für Verbindlichkeiten, die nicht aufgrund der Betreuung eines speziellen Falles anfallen, wie etwa Bürokosten, haften die Partner wie in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts immer als Gesamtschuldner.
Um die persönliche Haftung zu begrenzen, kann die PartG jedoch mit entsprechenden Versicherungen agieren.
Auch könnt ihr die spezielle Form der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wählen. Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung sind dabei auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der den Schaden verantwortende Partner haftet dann nicht persönlich. Jedoch bleibt die persönliche Haftung der Partner für sonstige, allgemeine Verbindlichkeiten bestehen.
Ist die Rechtsform der Partnergesellschaft für uns geeignet?
Seid ihr Angehörige freier Berufe, dann könnt ihr euch zur Ausübung eurer Berufe in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Dabei könnt ihr euch nur als natürliche Personen zu einer PartG zusammenschliessen. Auch ist eine ausschliessliche Kapitalbeteiligung nicht zulässig.
Wichtig ist auch, dass eure Partnerschaft an eure freiberuflichen Tätigkeiten gebunden ist. Eure PartG darf daher im Gegensatz zu den gewerblichen Personengesellschaften wie etwa der Kommanditgesellschaft kein Handelsgewerbe ausüben.
Mit welchen Gründungskosten müssen wir bei der Partnerschaftsgesellschaft rechnen?
Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist kein Stammkapital vorgegeben. Jedoch müsst ihr euch als Gesellschafter der Partnerschaft notariell beglaubigt im Partnerschaftsregister eintragen lassen.
Hingegen muss euer schriftlicher Partnerschaftsvertrag nicht notariell beglaubigt werden. Wobei je nach eurer Beauftragung Kosten für Rechts- und Steuerberatung anfallen können.
Da ihr kein Gewerbe betreibt, ist auch eine Gewerbeanmeldung hinfällig. Lediglich innerhalb von vier Wochen nach eurer Tätigkeitsaufnahme, solltet ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die Anmeldung beim Finanzamt abgeben.
Was kommt bei Buchführung und Steuern auf uns zu?
Je nachdem, ob ihr mit eurer Partnerschaftsgesellschaft einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet habt, wird dieser auf euch Partner verteilt. Die Verteilung sollte in eurem Partnerschaftsvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Gewinn oder Verlust gesetzlich nach Köpfen verteilt. Als Partner habt ihr damit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Somit seid ihr Partner anstatt eure PartG einkommenssteuerpflichtig. Entsprechend müsst ihr eine Buchhaltung haben.
Seid ihr Partner alle vom selben Berufsstand besteht auch keine Gewerbesteuerpflicht. Dies kann aber der Fall sein, wenn ihr berufsfremde Partner beteiligt.
Eure Partnerschaftsgesellschaft kann jedoch Umsatzsteuerpflichtig werden. Dabei seid ihr verpflichtet eine entsprechende Buchführung zu haben und die Steuer abzuführen.
Was brauchen wir für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft alles?
Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft braucht ihr zuerst einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag. Dieser muss grundlegend folgendes enthalten:
- den Namen und den Sitz der Partnerschaftsgesellschaft
- den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
- den Gegenstand bzw. Zweck der Partnerschaft
Danach müsst ihr eure PartG über einen Notar ins Partnerschaftsregister eintragen lassen. Übt ihr kein Gewerbe aus, dann entfällt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Stattdessen müsst ihr euch beim Finanzamt anmelden.
Auch solltet ihr für euch, für Förderungen oder Finanzierungen unbedingt einen Businessplan anfertigen. Dieser gilt euch dann als rote Linie eurer Partnerschaft und beinhaltet auch eine Rentabilitätsvorschau zum Soll/Ist-Vergleich.
Wie ist unsere Partnerschaftsgesellschaft strukturiert?
Die Strukturen einer Partnerschaftsgesellschaft können flach sein. Denn zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich alle Partner berechtigt und verpflichtet. Dies kann nur im Partnerschaftsvertrag für die sonstigen Geschäfte ausgeschlossen und genau definiert werden, wer diese im Einzelnen führen darf.
Das Innenverhältnis der Partner regelt der Partnerschaftsvertrag.
Eure PartG kann unter ihrem Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten aufnehmen, Eigentum sowie andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen, aber selbst auch verklagt werden.
Wie ihr eure Partnerschaftsgesellschaft mit Personal ausstattet und aufbaut, ist euch somit in grossen Stücken selbst überlassen.
Wie firmieren wir unsere Partnerschaftsgesellschaft?
Da die Partnerschaftsgesellschaft kein Handelsgewerbe ausübt, muss sie auch keine Firma wie eine Handelsgesellschaft führen.
Jedoch muss auch eure PartG einen eigenen Namen führen. Dieser muss mindestens den Namen eines Partners mit den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe beinhalten.
Vornamen müsst ihr dabei nicht angegeben. Auch könnt ihr sonstige Zusätze wie Phantasienamen verwenden. Dies gilt jedoch nicht für fremde Personennamen. Es dürfen nur die Namen der aktiven Partner mit aufgenommen werden.
Welche Vorteile haben wir durch eine Partnerschaftsgesellschaft?
Eine Partnerschaftsgesellschaft ist relativ schnell gründbar. Damit könnt ihr die Ausübung eures Berufes effizienter gestalten und positive Transfer- und Sandboxeffekte mitnehmen.
Seid ihr alle freiberuflich vom selben Beruf, dann könnt ihr selbst einen Gesellschaftsvertrag mit allen Details der Geschäftsführung bis hin zur Gewinn- und Verlustverteilung ausformulieren. Zudem könnt ihr mit der Spezialform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eure persönliche Haftung als Partner reduzieren.
Da die PartG in der Regel kein Gewerbe betreibt, sind die Anforderungen an Buchhaltung und Steuern entsprechend gering. Auch ist kein gesetzliches Mindestkapital zu beachten.
Welche Nachteile haben wir durch eine Partnerschaftsgesellschaft?
Die Partnerschaftsgesellschaft ist ein Zusammenschluss natürlicher Personen. Vor Gründung solltet ihr eure persönliche Eignung für eine solche Partnerschaft prüfen. Denn in einer Partnerschaft müssen auch klare Linien und Kompromisse gezogen werden können.
Für die Eintragung ins Partnerschaftsregister ist ein Notar vonnöten. Entsprechend müssen auch Wechsel der Partnerschaften, Standortverlegungen und Namensänderungen gepflegt werden. Damit bleibt die Rechtsfähigkeit erhalten.
Als Partner einer PartG haftest du für deine eigenen Fälle auch privat und jeder Partner darüberhinaus für die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies kann durch die Wahl einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und möglichen Versicherungsschutz entsprechend eingedämmt werden.
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