Zahlen zum Gründungszuschuss im April
Regelmäßig veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit die Zahlen zum Gründungszuschuss. Diese Zahlen gelten als wesentlicher Gradmesser für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit. Im Rahmen dieser Förderung können Gründer bis zu 18.000 Euro erhalten.
Für den Monat April wurden dabei 2.100 Neuanträge von der Agentur für Arbeit bewilligt. Das sind im Vergleich zum schwachen Vormonat 33% mehr. Die Gesamtzahl aller zurzeit durch den Gründungszuschuss geförderten Personen sank jedoch im April auf 15.000 Existenzgründer. Im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum sind das 84% weniger. Entsprechend sind das 4% der aus dem SGB III geförderten Personen, die einen Gründungszuschuss erhalten.
Die Zahlen um den Gründungszuschuss stabilisieren sich langsam. Sie sind jedoch immer noch weit von den Zahlen zur Einführung des Gründungszuschusses entfernt. Zurzeit kann man einen leichten Anstieg der Neuanträge von Gründungszuschüssen erkennen. Als Trendwende kann man das aber noch nicht deuten, da die Zahlen weiter rückläufig sind.
Wenn man eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit anstrebt, kann man mit Fördermaßnahmen wie dem Gründungszuschuss einen guten Start in die eigene Selbstständigkeit beginnen. Das Wichtigste beim Beantragen ist, einen gut strukturierten und ebenso gut ausformulierten Businessplan vorlegen zu können. Sie können dafür die kostenlosen Tools auf unternehmenswelt.de zur Erstellung eines Businessplans nutzen.