Das Förderinstrument der EU für Kleine und Mittelständische Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen sind, wenn es darum geht ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt zu bringen, oft vor große Schwierigkeiten gestellt. Da junge Unternehmen in der Regel keine eigenen Kapazitäten und wenig Erfahrungen auf dem Gebiet der Marktanalyse besitzen, müssen sie juristische und beratende Leistungen von Experten engagieren, wodurch Kosten entstehen, die gerade in der ersten Phase nach der Gründung schmerzhaft sein können. Die EU-Kommission hat nun ein neues Förderinstrument für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) auf den Weg gebracht, das helfen soll innovative Ideen marktfähig zu machen. Den finanzierten Geschäftsplänen soll zur Realisierung verholfen werden, so dass die neu gegründeten oder expandierenden Unternehmen Wachstum und Arbeitsplätze in der EU schaffen.
Insgesamt stehen europaweit 3 Milliarden Euro zur Verfügung. In einer ersten Runde wurden nun in Deutschland elf Unternehmen ausgewählt, die jeweils in den Genuss von 50.000 Euro an Fördergeldern kommen. Das KMU-Instrument ist Teil des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms Horizon 2020, das den Weg für innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Markt vereinfachen soll. Insgesamt ist Horizon 2020 mit rund 80 Milliarden Euro das bisher größte Investitionsprogramm in Forschung und Innovation in Europa. Fördermittel für KMU nehmen in dem auf sieben Jahre angelegten Zyklus breiten Raum ein. Mindestens 9 Milliarden Euro sollen kleinen Unternehmen wohl unmittelbar zugute kommen. Das KMU-Instrument ist dabei ein zentrales Element.
Die Mittel werden speziell für die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien bereitgestellt, die beim Erstellen der richtigen Strategie für den Markt notwendig sind. Unternehmen, die schon einen Schritt weiter sind, können auch Gelder für Demonstrationsprojekte erhalten, die der Suche nach Investoren dienen. Auch KMU, die bereits eine solide Finanzierungslage erreichen konnten, profitieren vom Förderinstrument. Beratungsleistungen wie ein dreitägiges "Business-Coaching" zur Unternehmensentwicklung werden bereit gestellt. In jedem Jahr gibt es vier Stichtage für die Bewertung der Konzepte, die jederzeit eingereicht werden können. Nächster Stichtag ist der 24.09.2014. Für die Beantragung muss bei der elektronischen Anmeldung die Innovationskraft der Geschäftsidee schriftlich dargelegt werden sowie ein grundlegender Businessplan erstellt werden. Anhand dessen wird dann die Förderfähigkeit beurteilt.
Die bisherigen Rückmeldungen zeigen laut zuständiger EU-Kommissarin, dass der Bedarf bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen tatsächlich vorhanden ist. In 2014 werden wohl in Phase 1 und 2 europaweit etwa 645 Projekte gefördert werden. Für 2015 wird erwartet, dass um 670 Unternehmen in den Genuss der Fördermittel kommen.
Das Kleine und Mittelständische Unternehmen gerade in der Gründungsphase vor erheblichem Aufwand stehen, ist anscheinend auch dem BMWi aufgefallen. Gerade die unübersichtliche Gesetzeslage macht es vielen Existenzgründern nicht einfach. In manchen Branchen sehen sich Unternehmer bei Gründung oder/und Einführung eines Produktes vor komplizierte Regelwerke gestellt, die ohne rechtlichen Beistand kaum zu überblicken sind und innovative Dynamiken hemmen. So wurde vom Ministerium eine Studie in Auftrag, welche die Belange von KMUs erforschen soll, damit diese bei der Gesetzgebung künftig berücksichtigt werden können. Die Gesetzgebung soll so größere Praxisnähe bekommen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Fördermitteln aus dem KMU-Instrument finden Sie auf der offiziellen Website des EU-Kommissariats für Forschung und Innovation.