Monatsbericht Juli der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat Ihren Bericht für Juli veröffentlich, darunter auch die Zahlen zum Gründungszuschuss. Dieser gilt als ein wesentliches Instrument zur Förderung von der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Umso bezeichnender der stetige Rückgang der Anzahl der insgesamt geförderten Personen mit einem erneuten Jahrestief im Juli. Im vergangenen Monat befanden sich insgesamt 124.000 Personen in einem laufenden Bezugszeitraum für Förderung durch den Gründungszuschuss, 15 % weniger als im Vorjahr. Im Juli wurden 11.000 Neuanträge zur Förderung durch den Gründungszuschuss bewilligt, dies sind 20 % weniger als im Juli des Vorjahrs.
Aussagen zu den Ursachen der Ergebnisse, macht die Bundesagentur für Arbeit nicht. Angekündigte Neuregelungen beim Gründungszuschuss können in nächster Zeit zwar einen Anstieg von Neuanträgen zur Folge haben, jedoch ist danach von weiter sinkenden Zahlen beim Gründungszuschuss auszugehen, denn Gründer aus der Arbeitslosigkeit, die Arbeitslosengeld I beziehen haben es künftig schwerer. Die Änderungen treten voraussichtlich bereits am 1. November 2011 in Kraft und nicht wie zunächst geplant erst im April 2012. Das Einstiegsgeld, das nur ALG II Empfänger bekommen können, soll nicht eingeschränkt werden, die Einschnitte beim Gründungszuschuss sind jedoch massiv:
1. Hatten Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit bisher einen Rechtsanspruch auf die Förderung, so entscheidet künftig der jeweilige Bearbeiter der Arbeitsagenturen, ob der Gründer den Zuschuss erhält.
2. Die Grundförderung in Höhe des ALG I plus einer Pauschale von 300 Euro für Beiträge zur Sozialversicherung wird künftig nur noch sechs Monate lang ausgezahlt. Bisher erhielten Gründer diese Grundförderung neun Monate lang. Dafür erhalten Gründer die 300 Euro monatlich zukünftig neun statt sechs Monate lang, wenn die erste Phase des Gründungszuschusses ausgelaufen ist.
3. Arbeitslose müssen sich künftig schneller für den Schritt in die Selbständigkeit entscheiden: Bisher mussten sie ihr Unternehmen spätestens dann gründen, wenn sie noch einen Restanspruch von 90 Tagen auf das Arbeitslosengeld I haben. Nun wird dieser Restanspruch auf 150 Tage ausgedehnt.