KfW: Neue Richtlinien für das Gründercoaching
Die KfW Bankengruppe hat ihr Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ neu geregelt, das Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Gründungswillige können sich damit in den ersten Jahren nach der Gründung von einem Berater bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen unterstützen lassen. Seit dem 1.04.2010 gelten nun neue Richtlinien, die das Antrags- und Abrechnungsverfahren für Gründer deutlich vereinfachen sollen.
Die KfW Bankengruppe hat folgende neue Regelungen eingeführt: Der persönliche Berater bzw. Coach muss vor der Antragsstellung ausgewählt werden. Des Weiteren müssen der Name des Beraters sowie dessen Vertragskonditionen, etwa sein Beratungshonorar o.ä., im Antragsformular angegeben werden. Erst nach der Förderzusage der KfW darf der Vertrag vom Existenzgründer und seinem persönlichen Berater unterzeichnet werden. Der Abschlussbericht des Beraters muss der KfW allerdings nicht mehr zur Prüfung vorgelegt werden.
Als Nachweis der Beratung gilt stattdessen der sogenannte Schlussverwendungsnachweis, der von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und mit der Abschlussrechnung an die KfW weitergeleitet werden muss. Die Abrechnung erfolgt schließlich auf der Grundlage des Schlussverwendungsnachweises. Das "Gründercoaching Deutschland" wurde im letzten Jahr von mehr als 3.000 Gründern in Anspruch genommen; weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW-Bankengruppe.