Laden eröffnen: So werden Sie zum Vertriebsprofi
Businessplan kostenfrei erstellen
Die Eröffnung eines Ladens bedarf einer soliden Planung in allen unternehmerischen Belangen. Mit welchem Angebot positionieren Sie sich am Markt unter Ihren Mitbewerbern? Wie gehen Sie mit veränderten Kaufgewohnheiten einer zunehmend digitalisierten Lebenswirklichkeit um? Welches Online-Angebot möchten Sie Ihren Kunden machen? Beschreiben Sie in Ihrem Businessplan ausführlich Alleinstellungsmerkmale Ihrer Geschäftsidee. Widmen Sie sich im Rahmen einer Markt- und Wettbewerberanalyse gezielt den Themen Standortwahl, aber auch der Frage, mit welchen Marketingmethoden Sie Kunden überzeugen wollen. Was soll das alles kosten und rechnet es sich überhaupt? Entwerfen Sie innerhalb Ihres Finanzplans ein realistisches Umsatzmodell, das Gründungs- und laufende Kosten gewinnbringend decken wird.
Genehmigungen
Je nach Branche sind mit Aufnahme der Selbständigkeit, spätestens ab Eröffnung Ihres Ladengeschäfts, möglicherweise Genehmigungen vorzuweisen. Dies gilt besonders für den Vertrieb von Lebensmitteln. Für Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc.. Je nach Art, Umfang und Abgabeweg von Lebensmitteln unterliegt Ihr Unternehmen damit einer Registrierungs- oder Zulassungpflicht.
Sollten Sie in einem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe gründen, müssen u.U. ein Meisterbrief vorhanden sein und/oder ein Eintrag in die Handwerksrolle bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer erfolgen.
Für die meisten Gewerbe gelten keine derart hohen rechtlichen Anforderungen und eine Ladeneröffnung ist zunächst “nur” den allgemein gewerberechtlichen Bestimmungen unterlegen, wie. z.B. wettbewerbsrechtliche Bestimmungen des UWG oder die Preisangabenverordnung
Rechtsform
Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie die möglichen Optionen maßgeblich in Bezug auf Fragen der Haftung und Ihr vorhandenes Kapital bewerten. Darüber hinaus gelten unterschiedliche Rechtsformen für Einzelgründer und Gründungsteams.
Entscheiden Sie sich für die Gründung als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG), müssen Sie in der Regel nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) gehen dieses Risiko ein. Zu beachten ist jedoch auch, dass im Fall der Kapitalgesellschaften ein nicht unerhebliches Stammkapital mit Gründung vorzuweisen ist bzw. sukzessive aufgebaut werden muss.
Externe Kapitalgeber wiederum schätzen Rechtsformen mit kaum bzw. überhaupt nicht vorhandenen Kapitaleinlagen weniger hoch ein, was Sie bei avisierten Kreditverhandlungen bedenken sollten.
Wenn Sie einzeln oder im Team als Kleingewerbe gründen, können Sie zudem von vereinfachten Buchführungspflichten profitieren. Diese Form der Gründung bietet sich für kleinere Ladenprojekte an. Prüfen Sie auch, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten, z.B. bei Gründungen im Nebenerwerb.
Steuern
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie optieren, stellen Sie die Weichen für Ihre Besteuerung, die grundsätzlich nach Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden kann. Einzel- und Personenunternehmen werden als “natürliche Personen” behandelt und unterliegen der Einkommensteuer. Erträge aus gewerblichen Einkünften unterliegen über einem Freibetrag von 24.500 EUR außerdem der Gewerbesteuer. Je nach Unternehmensgröße müssen Sie die Differenz aus von Ihnen gezahlter und eingenommener Umsatzsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das Finanzamt abführen. Kleinunternehmer sind von dieser Regel ausgenommen.
Kapitalgesellschaften unterliegen als “juristische Personen” der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde.
Sollten Sie nicht bereits über eine fachliche Ausbildung als Einzelhandelskaufmann verfügen, sind selbstverständlich auch zahlreiche den jeweils vertriebenen Produkten affine Fachausbildungen mögliche Qualifizierungswege. Aber auch komplette Quereinsteiger mit prinzipiell einer Freude am Ein- und Verkauf von Waren sowie dem täglichen Kundenkontakt steht eine Gründung offen. Grundlegende unternehmerische Fähigkeiten sollten Sie in allen genannten Fällen aufweisen.
Je nach Art und Umfang Ihres Angebots unterscheiden sich die Investitionskosten teils drastisch. Die Eröffnung eines Lebensmittelgeschäfts mit aufwendiger Kühlung und behördengerechter Ausstattung bedeutet ein größeres finanzielles Engagement, als die Ausrichtung eines Blumen- oder Schreibwarengeschäfts. In allen Fällen beginnt Ihre Suche nach Finanzierungspartnern und Fördermitteln mit einem soliden Zahlenkonzept in Gestalt Ihres Finanzplans. Hier stellen Sie vorhandenes Eigenkapital gegenüber Gründungs- und zu erwartende laufende Kosten und ermitteln so Ihren Finanzierungsbedarf. Überzeugen Sie Banken und öffentliche Fördereinrichtungen außerdem mit einer soliden Preiskalkulation und Umsatzplanung, die einen Return of Investment sicherstellt.
Die behördengerechte Ausstattung Ihres Ladens kann schnell sehr kostenintensiv werden. Suchen Sie das Gespräch mit Finanzierungspartnern und nutzen Sie staatliche Fördermittel wie den ERP-Gründerkredit StartGeld. Denken Sie auch über die Möglichkeit nach, teure Anlagen oder die Betriebsmittel im Backoffice durch Leasingmodelle zu finanzieren.
Die Verdienstmöglichkeiten mit einem stationären Ladengeschäft sind stark abhängig von der Branche in der Sie agieren und auch dort natürlich vom Angebotssegment. Hier können keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Der Handelsverband Deutschland HDE als zentrales Organ des deutschen Einzelhandels ist eine erste Anlaufstelle für Zahlen und Statistiken zur Gewerbesituation der zuteiligen Branchen.
Als Absichernde Maßnahmen sind folgende Vorkehrungen zu empfehlen: eine Betriebshaftpflicht- und Inhalteversicherung, eine Gewerbliche Rechtsschutzversicherung sowie nicht zuletzt für Sie als Unternehmer selbst eine ausreichende Private Kranken- und Altersvorsorge.